Zukunft der Fernwärmeversorgung

Fernwärmenachheizer

  • Gewährleistung einer sicheren Fernwärmeversorgung
  • Voraussichtliche Inbetriebnahme im Herbst 2028
  • Feuerungswärmeleistung von 120 bis 160 Megawatt
Zu den Fragen und Antworten

Ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur grünen Wärmeerzeugung von MVV ist der Bau und Betrieb eines wasserstofftauglichen Fernwärmenachheizers ebenfalls auf dem GKM-Gelände. Dieser dient dazu, in der Heizperiode das Fernwärmewasser auf die dann benötigten hohen Temperaturen im Fernwärmenetz nachzuheizen. Dabei werden bereits bei Planung und Bau der Dampfkessel-Anlage mit einer Feuerungswärmeleistung von bis zu 160 Megawatt alle Komponenten konsequent für den Betrieb mit Wasserstoff ausgelegt. Bis zum Anschluss an das Wasserstoffnetz wird der Fernwärmenachheizer mit Erdgas oder Biomethan betrieben. Die Anlage ergänzt den vorhandenen Fernwärmespeicher am Standort des GKM und schafft zugleich die Voraussetzung, um den europaweit größten Flusswärmepumpenpark errichten zu können. 

Fragen und Antworten

  • Bei den wasserstofffähigen Fernwärmenachheizer handelt es sich um Großwasserraumkessel, bei denen durch die Verbrennung von vorerst Gas und Biomethan und final mit Wasserstoff Energie erzeugt wird, um das Wasser im Kessel verdampfen zu lassen. Dabei wird Dampf mit ca. 300 °C und ca. 20 bar Überdruck erzeugt. Dieser Dampf wird dann über bestehende Leitungen zu einem Wärmetauscher geführt. Dort wird der Dampf genutzt, um das Fernwärmewasser der Flusswärmepumpen und des Fernwärmespeichers bei Bedarf auf Temperaturen von ca. 100 °C bis 129,9 °C zu erhitzen, bevor das aufgeheizte Wasser direkt in das Fernwärmenetz eingespeist wird.

  • Aktuell gehen wir davon aus, dass der Fernwärmenachheizer im Herbst 2028 in Betrieb gehen werden. Erste Arbeiten auf der Baustelle sollen 2026 stattfinden.

  • Die Investition liegt im mittleren zweistelligen Millionenbereich.

  • Der Fernwärmenachheizer soll eine Feuerungswärmeleistung von 120 bis 160 MW besitzen. Hierbei werden die Kessel voraussichtlich einen Wirkungsgrad von ca. 94 % erreichen und damit sehr effizient und ressourcenschonend sein.    

  • Der Betrieb des Fernwärmenachheizers erfolgt, wenn eine Temperatur des Fernwärmewassers von ca. 100 °C bis 129,9 °C benötigt wird, um eine sichere Fernwärmeversorgung zu gewährleisten. Dies ist oftmals während der Heizperiode im Winter erforderlich, da aufgrund der niedrigen Außentemperaturen der Wärmebedarf steigt, welcher dann durch eine höhere Temperatur des Fernwärmewassers abgedeckt werden muss.

  • Es ist vorgesehen, die Anlage zukünftig mit Wasserstoff zu betreiben, dies wird bereits bei Planung und Bau der Anlage berücksichtigt. Die Bauteile werden dafür von Anfang an entsprechend ausgelegt werden und die eingesetzten Materialien sind für den dauerhaften Einsatz mit Wasserstoff geeignet (H2 Ready). Da Wasserstoff voraussichtlich erst im Laufe der 2030er Jahre am Standort des GKM zur Verfügung stehen wird, ist als Übergangslösung der Betrieb mit Erdgas oder klimafreundlichem Biomethan geplant.   

  • In der Nähe der bestehenden Flusswärmepumpe und dem Fernwärmespeicher.

  • Noch stehen für die Nachheizung bei Bedarf die vorhandenen Hilfsdampferzeuger des GKM zur Verfügung. Jedoch sind diese nicht dauerhaft nutzbar, und ihre Leistung ist nicht ausreichend, um den angedachten Zubau an Flusswärmepumpenleistung abdecken zu können.

  • Der Fernwärmenachheizer ist eine nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftige Anlage. Aufgrund seiner Leistungsgröße handelt es sich um ein Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Bereits vor der Antragstellung wird eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden. MVV wird dabei die Öffentlichkeit über die Ziele des Vorhabens, die Mittel, es zu verwirklichen, und die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Die Ergebnisse der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung werden in den Antragsunterlagen dargelegt und der Genehmigungsbehörde mitgeteilt. MVV wird zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung rechtzeitig in der Presse informieren.

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