Häufig gestellte Fragen

Hier beantworten wir häufige Fragen rund um das Thema Strom.

Häufige Suchbegriffe:
Stromzähler Grundversorgung Stromtarif Abschlag

Um welche Strom-Themen geht es?

Strom
  • Bitte melden Sie uns Ihren Umzug am besten rechtzeitig vor der Schlüsselübergabe, jedoch spätestens vier Wochen nach dem Umzug, um eine reibungslose Ummeldung sicherzustellen. Wir bieten Ihnen viele Services, die das An-, Ab- oder Ummelden so einfach wie möglich machen. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

  • Ihre Zählernummer finden Sie auf Ihrer letzten Jahresabrechnung und auf dem Strom-, Gas-, Fernwärme- oder Wasserzähler. Dort können Sie auch den Zählerstand ablesen.

    Wo Sie Ihre Zählernummer finden und wie Sie den Zählerstand richtig ablesen, erfahren Sie auf der Seite der MVV Netze. Dort werden Ihnen auch alle Zähler anhand von Abbildungen erklärt.

  • Der Grundversorger ist verpflichtet, alle Haushalte in einem bestimmten Gebiet mit Strom zu versorgen, wenn kein anderer Energieversorger verfügbar ist oder wenn der Kunde keinen anderen Energieversorger ausgewählt hat. In der Regel darf der Grundversorger einem Kunden nicht einfach ohne Grund kündigen.

  • Für die Anmeldung von Strom und Gas in Ihrem neuen Zuhause benötigen wir bitte folgende Daten:

    • Persönliche Daten
    • Einzugsdatum
    • Zählernummer
    • Zählerstand

    Falls Sie schon Kunde bei uns sind, halten Sie bitte auch Ihre Vertragskontonummer bereit.

  • Sie können - aus welchen Gründen auch immer - einer Person Ihres Vertrauens eine Vollmacht erteilen, damit diese Person Sie gegenüber MVV Energie AG vertreten darf. Damit es für Sie einfach wird, haben wir die entsprechenden Formulare zum Herunterladen vorbereitet.

    Bitte beachten Sie, dass der "Bevollmächtigte" ein gültiges amtliches Ausweisdokument (z.B. Personalausweis oder Reisepass) zusammen mit der ausgefüllten Vollmacht vorlegen muss.

    Vollmacht Privatkunden

    Vollmacht Gewerbekunden

     

  • Am besten nutzen Sie unseren Online-Tarifrechner. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresverbrauch ein - schon werden Ihnen die verschiedenen Angebote übersichtlich aufgezeigt. So können Sie vergleichen und den optimalen Tarif finden.

  • Für die Anmeldung von Strom und Gas in Ihrem neuen Zuhause benötigen wir bitte folgende Daten:

    • Persönliche Daten
    • Einzugsdatum
    • Zählernummer
    • Zählerstand

    Falls Sie schon Kunde bei uns sind, halten Sie bitte auch Ihre Vertragskontonummer bereit.

  • "kWh" ist die Abkürzung für Kilowattstunde, eine Maßeinheit für den Energieverbrauch von elektrischem Strom. Was man allein mit einer Kilowattstunde beispielweise machen kann, haben wir Ihnen in diesem spannenden Beitrag erläutert.
     

  • Es gibt verschiedene Gründe, für einen Stromanbieterwechsel. Ein wichtiger Faktor ist oft der Preis. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie zu viel für Ihren Strom bezahlen, finden Sie hier eine Übersicht über unsere aktuellen Tarife und können einfach heraus finden, ob Sie schon unseren günstigsten Stromtarif beziehen.

    Auch wenn Sie umweltbewusst leben und auf erneuerbare Energien setzen, kann ein Wechsel des Anbieters sinnvoll sein, um einen Tarif mit Ökostrom zu wählen. Unseren Ökostromtarif finden Sie hier.

  • Die Abschlagszahlungen sind eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen und werden mit der normalen Jahresabrechnung verrechnet. Die Höhe des Abschlages richtet sich nach dem erwarteten Energieverbrauch.

    Mehr Informationen zu Ihrer Rechnung inkl. einer Beispiel Rechnung finden Sie hier.

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  • Zuständig für den Einbau moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme ist der grundzuständige Messstellenbetreiber, also die MVV Netze GmbH. Diese beauftragt einen Dienstleister für den Einbau. Bitte beachten Sie beim Einbautermin, dass sich die Dienstleister in jedem Fall ausweisen müssen.

  • Wie gewohnt bekommen Sie auch für das Ablesen Ihrer modernen Messeinrichtung eine Zählerstandskarte von MVV Netze GmbH per Post. Weitere Informationen finden Sie hier.

  • Grundlage für die Einführung der neuen Stromzähler ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende. Dieses ist Anfang September 2016 in Kraft getreten und hat zum Ziel, die erneuerbaren Energien besser zu nutzen.
    Das Gesetz regelt die Einbaufristen und technischen Anforderungen der digitalen Stromzähler. Außerdem enthält es Vorgaben zu deren Einbau, Betrieb und Wartung, zur Kommunikation der Daten und zur Finanzierung der Geräte. In diesem Zusammenhang ist eine Preisobergrenze für die Kunden für den Einbau und den Betrieb der neuen digitalen Zähler festgesetzt.

  • Für Sie als Kunde von MVV Energie wird sich mit dem Austausch des Messsystems vorerst preislich nichts verändern. Über künftige Preisentwicklungen informiert MVV Energie Sie wie gewohnt rechtzeitig.

  • In der Regel entstehen durch den Zählertausch keine Schäden. Für den Ausnahmefall, dass Schäden grob fahrlässig herbeigeführt werden, kommt der grundzuständige Messstellenbetreiber, also die MVV Netze GmbH, für diese auf.

  • Zur Gewährleistung der Datensicherheit hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeinsam mit Branchenvertretern, der Bundesnetzagentur und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) Schutzprofile und Technische Richtlinien entwickelt. Geräte, die diesen Bestimmungen entsprechen, werden mit einem BSI-Siegel ausgezeichnet. Nur zertifizierte und vom BSI freigegebene Geräte dürfen verbaut werden. Das BSI sorgt durch kontinuierliche Beobachtung des Marktes und durch die Anpassung der technischen Ausstattung dafür, dass Datenschutz und Datensicherheit auch künftig gewährleistet sind.

  • Ja. Weitere Informationen dazu und zur Funktionsweise, Vor- und Nachteile sowie Kosten von dynamischen Tarifen finden Sie hier.

  • Wenn keine Umbaumaßnahmen am Zählerschrank durchgeführt werden müssen, dauert der Zählereinbau zwischen 15 und 30 Minuten.

  • Nein, in aller Regel hat der Einbau keine Einwirkung auf die Stromversorgung.

  • Ihren direkten Ansprechpartner bei MVV Netze GmbH zu allen Fragen rund um das Thema Smart Meter erreichen Sie unter: 0800 589 3988

    Bei Fragen zu Ihrem Stromvertrag steht Ihnen MVV Energie unter den gewohnten Kontaktdaten natürlich gerne zur Verfügung.

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  • Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Strichcode, der bestimmte Informationen beinhaltet, welche durch die Anordnung der Pixel (Matrix) des Codes repräsentativ dargestellt wird. Er fungiert also als kleiner Datenspeicher und kann mittels elektronischer Geräte ausgelesen werden.

  • Leider unterstützen nicht alle Banken das Einlesen eines QR Codes. Einige Banken bieten lediglich die Fotofunktion für das Einlesen eines „ganzen Rechnungsdokumentes“ an. Diese Funktion ist nicht vergleichbar mit einer QR Code Einlese-App.

  • Grundsätzlich funktioniert die Bezahlung per QR Code wie folgt:

    • Öffnen Sie Ihre Banking-App
    • Wählen Sie innerhalb der App die Funktion „Überweisung“
    • Wählen Sie die Option „QR Code scannen“ aus
    • Scannen Sie den QR-Code mit der Kamera Ihres Smartphones
    • Geben Sie die benötigte TAN in der App ein und bestätigen Sie die Überweisung

    *Je nach Aufbau der Systeme der verschiedenen Finanzinstituts kann es zu Abweichungen dieser Anleitung kommen. Bitte informieren Sie sich bei Unklarheiten bei Ihrem zuständigen Finanzinstitut.

  • Bitte achten Sie darauf, dass der QR Code komplett erfasst wird und die Qualität gut ist (nicht verzerrt oder unscharf).

  • Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren Abschlag nach jeder Jahresrechnung an Ihren aktuellen Verbrauch und die aktuellen Preise anzupassen, unabhängig davon, ob sich der Verbrauch erhöht oder vermindert hat. Daraus ergeben sich fast zwangsläufig unterschiedlich hohe Abschläge für die nächste Abrechnungsperiode.

  • Im Fall einer Strom- oder Gaspreisänderung informieren wir Sie spätestens sechs Wochen vor Wirksamwerden schriftlich.

  • Ihr Gaszähler misst die Menge (das Volumen in m³) des von Ihnen verbrauchten Gases. Diese Verbrauchsmenge ist jedoch abhängig von der Qualität sowie vom Zustand des Gases.

  • Die von uns verwendeten Strom-, Gas- und Wasserzähler sind geeicht und messen Ihren Verbrauch entsprechend der gesetzlichen Vorgaben. Wenn Sie annehmen, dass der Zähler dennoch nicht korrekt misst, dann können Sie eine Befundprüfung beantragen. Bestätigt sich der Verdacht bei einer Befundprüfung allerdings nicht, dann gehen die Kosten der Prüfung zu Ihren Lasten.
    Die Ursachen für hohe Verbrauchswerte liegen in überwiegend ineffzienten oder gar defekten Verbrauchsgeräten.

    So erkennen Sie eine Zählerverwechslung:
    Eine Zählerverwechslung kann unterschiedliche Ursachen haben. Beispielsweise kann es vorkommen, dass bei Ihrem Einzug fälschlicherweise die Zählernummer Ihres Nachbarn für den Vertrag angegeben wurde. Auch kann eine Zählerzuordnung zur Wohnung nicht korrekt sein. In beiden Fällen können wir Ihnen keine korrekte Rechnung für Ihren Stromverbrauch stellen, da uns die tatsächlichen Daten Ihres Zählers fehlen.

    Wenn Sie vermuten, dass in Ihrem Haushalt eine Zählerverwechslung vorliegt, können Sie zunächst selbst tätig werden: Das Ergebnis einer Schaltprüfung liefert Ihnen ein gutes Indiz dafür, ob der in Ihrer Rechnung angegebene Zähler wirklich zu Ihrer Wohnung gehört.

    Schaltprüfung selbst durchführen: Eine Schaltprüfung führen Sie ganz einfach selbst durch, indem Sie sämtliche Sicherungen außer Betrieb setzen und anschließend überprüfen, welcher Stromzähler „stehen“ bleibt. Läuft der Zähler mit der in Ihrer Rechnung angegebenen Nummer weiter, deutet dies auf eine Zähler­verwechslung hin. Idealerweise können Sie auch gleich erkennen, welcher der anderen Zähler still steht. Ob der Zähler still steht, ist daran zu erkennen, dass der Zählerstand (Einheit: kWh; meist schwarz und rot eingerahmt) und das Zählrad (bei Ferraris-Zählern) sich nicht weiterbewegen. Besonders ist hierbei auf die Nachkommastelle ganz rechts zu achten. Da Sie durch das Herausnehmen der Sicherungen in diesem Moment keinen Strom verbrauchen, ist der „stillstehende“ Stromzähler Ihr Zähler. Wenn Sie die Schaltprüfung erfolgreich durchgeführt haben, teilen Sie uns bitte die korrekte Zählernummer mit, damit wir die Zählerzuordnung klären können.

  • Der Servicepreis ergibt sich zu einem großen Teil durch Kosten, die uns von Dritten in Rechnung gestellt werden und von uns nicht beeinfussbar sind. Diese sind vor allem Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Netznutzung. Weiterhin sind Kosten für Abrechnung und Service enthalten.

    Der Verbrauchspreis ist der Preis für die verbrauchten Kilowattstunden und beinhaltet neben dem Energiepreis auch Steuern, Abgaben und Umlagen.

  • Es werden nur die notwendigen Daten im Rahmen der Überweisung erhoben und weiterverarbeitet. Diese unterscheiden sich nicht von den Daten, die Sie bei einer „normalen“ Überweisung angeben.

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  • Wählen Sie einfach die kostenlose Notfall-Hotline unter 0800-2901000. Unsere Experten sind rund um die Uhr für Sie da, auch am Wochenende.

  • Das ist leider nicht möglich. Dieser Service ist exklusiv für unsere CLASSICA und FUTURA Kunden.

  • Nein, unser Service ist für alle CLASSICA und FUTURA Kunden inklusive.

  • Ja, das ist möglich. Wir leiten den Tarifwechsel für Sie in die Wege und schicken Ihnen die Vertragsbestätigung per Post.

  • Die Abwicklung läuft vollständig über uns, Sie brauchen selbstverständlich auch nichts auszulegen. Alle Kosten, die über 250 Euro hinaus entstehen, werden Ihnen in Rechnung gestellt. Hierüber informiert Sie auch Ihr Handwerker im Schadensfall vor Ort.

  • Das ist leider nicht möglich. Roland Assistance greift auf einen Pool aus erfahrenen und qualifizierten Elektriker zurück und wählt individuell denjenigen aus, der für Ihren Schadensfall am besten passt.

  • Unsere Experten am Servicetelefon stehen Ihnen mit Tipps jederzeit zur Verfügung. Einmal im Jahr können Sie darüber hinaus im Schadensfall die Versicherung in Anspruch nehmen und wir übernehmen die Kosten bis 250 Euro für einen qualifizierten Elektriker.

  • Wir übernehmen alle Kosten bis zu einer Höhe von 250 Euro. Entsteht darüber hinaus ein Aufwand, wird er Ihnen in Rechnung gestellt. Selbstverständlich können Sie bei Reparaturen, die den Schadenswert von 250 Euro übersteigen, auch einen Elektriker Ihrer Wahl beauftragen.

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