Förderung für Ihren Heizungstausch
Sichern Sie sich bis zu 70% Förderung auf Ihren Heizungswechsel. Wir haben Ihnen hier wichtige Informationen inkl. Beratungsmöglichkeit zusammengestellt.
Wärmepumpe und Fernwärme
Sichern Sie sich bis zu 70% Förderung auf Ihren Heizungswechsel. Wir haben Ihnen hier wichtige Informationen inkl. Beratungsmöglichkeit zusammengestellt.
Bund, Länder und Kommunen unterstützen die Modernisierung von Heizungsanlagen umfangreich mit Fördergeldern und günstigen Finanzierungsangeboten. Auch Sie können sich diese Fördermittel sichern und bei der Modernisierung ihrer Heizung maßgeblich davon profitieren.
30 % Grundförderung für eine Heizung auf Basis Erneuerbarer Energien, wie beispielsweise Wärmepumpen oder Fernwärme.
20% Klima-Geschwindigkeitsbonus für den Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen-, Nachtspeicher- oder mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung. Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt bis 2028 in voller Höhe, danach reduziert er sich alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte. Der Bonus gilt nur für Eigentümerinnen und Eigentümer, die die betreffende Immobilie selbst nutzen.
30% Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro.
5% Effizienzbonus für effiziente, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel einsetzen, oder als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen.
Ein Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen von pauschal 2.500 Euro, wenn sie einen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten. Der Zuschlag wird dabei unabhängig von der Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben gewährt.
Kumuliert ist ein Höchst-Fördersatz von 70 Prozent auf eine maximal förderfähige Investitionssumme von 30.000 Euro für die erste Wohneinheit möglich. Je nach Erfüllung der Förderbedingungen können zwischen 30 und 70 Prozent der maximal förderfähigen Investitionssumme bezuschusst werden. Gerechnet auf die maximal förderfähige Investitionssumme von 30.000 Euro sind das bei Anschaffung einer neuen Wärmepumpe zwischen 9.000 und 21.000 Euro. Für Mehrfamilienhäuser erhöhen sich die maximal förderfähige Investitionssumme um jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste sowie um jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.
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Der Anschluss Ihres Gebäudes an das Fernwärmenetz ist voraussichtlich im folgenden Zeitraum möglich:
Wie geht es weiter?
Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen und kostenfreien Beratungstermin. Unsere Wärmeexperten prüfen mit Ihnen im gemeinsamen Gespräch das weitere Vorgehen.
Wichtig:
Sofern Sie keinen Fernwärmehausanschluss für den oben genannten Zeitraum beauftragen wollen, können wir Ihnen heute noch keinen alternativen Zeitraum benennen.
Sollten Sie bereits an die Fernwärme angeschlossen sein, müssen Sie an dieser Stelle nichts mehr tun.
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Ihre Heizung ist defekt?
Unsere Übergangsheizung ermöglicht Ihnen bei einem Heizungsausfall einen nahtlosen Übergang zur Fernwärme, falls diese an Ihrem Standort heute noch nicht verfügbar ist. Wir bieten Ihnen sofortige Hilfe sowie eine flexible und verlässliche Lösung, um Notstände und Wartezeiten bequem zu überbrücken. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unseren Wärmeexperten.
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Voraussetzung für den Ausbau des Fernwärmenetzes in Ihrer Straße ist eine Mindestanzahl an Aufträgen für einen Hausanschluss. Sprechen Sie diesbezüglich auch gerne mit Ihren Nachbarn. Sofern die erforderliche Quote erreicht wird, wäre ein Anschluss Ihres Gebäudes voraussichtlich im folgenden Zeitraum möglich:
Wie geht es weiter?
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Wichtig:
Sofern Sie keinen Fernwärmehausanschluss für den oben genannten Zeitraum beauftragen wollen, können wir Ihnen heute noch keinen alternativen Zeitraum benennen.
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Unsere Übergangsheizung ermöglicht Ihnen bei einem Heizungsausfall einen nahtlosen Übergang zur Fernwärme, falls diese an Ihrem Standort heute noch nicht verfügbar ist. Wir bieten Ihnen sofortige Hilfe sowie eine flexible und verlässliche Lösung, um Notstände und Wartezeiten bequem zu überbrücken. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unseren Wärmeexperten.
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Voraussetzung für den Anschluss Ihres Gebäudes an die Fernwärme ist, dass eine Fernwärme-Verteilleitung bereits in Ihrer Straße vorliegt.
Wie geht es weiter?
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Unsere Übergangsheizung ermöglicht Ihnen bei einem Heizungsausfall einen nahtlosen Übergang zur Fernwärme, falls diese an Ihrem Standort heute noch nicht verfügbar ist. Wir bieten Ihnen sofortige Hilfe sowie eine flexible und verlässliche Lösung, um Notstände und Wartezeiten bequem zu überbrücken. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unseren Wärmeexperten.
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Für eine sichere Wärmeversorgung Ihres Gebäudes bieten wir Ihnen unsere Wärmepumpen und Holzpelletheizungen an.
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Leider können wir Ihnen unter der angegebenen Adresse aktuell keine Serviceleistungen anbieten.
Gerne versorgen wir Sie aber mit interessanten Informationen rund um Ihre Energieversorgung. Spannende Beiträge und nützliche Tipps zum Heizen und vielen weiteren interessanten Themen finden Sie in unserem MVV Ratgeber. Viel Spaß beim Stöbern und Lesen.
Im Folgenden haben wir Ihnen wichtige Schritte auf dem Weg zu Ihrer Förderung zusammengefasst. Weiterführende Informationen sowie eine ausführliche Auflistung der Förderbedingungen und finden Sie auch direkt auf der Seite der KfW.
1. „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) einholen und Liefer- oder Leistungsvertrag schließen
Grundlage für Ihre Antragsstellung ist die sogenannte „Bestätigung zum Antrag“ (BzA). Diese können Sie bei Ihrem Fachhandwerker oder Ihrem Energieeffizienzexperten anfragen. Sie haben Ihre Wärmelösung von MVV? Dann sprechen Sie uns gerne darauf an. Die BzA enthält alle wichtigen Informationen zu Ihrer geplanten Heizung sowie zu den förderfähigen Gesamtkosten.
Grundsätzlich muss vor Antragsstellung auch ein Liefer- oder Leistungsvertrag für den Einbau einer förderfähigen Heizung geschlossen werden. Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösenden Bedingung enthalten, die regelt, dass der Vertrag mit Ihrem Fachunternehmen erst in Kraft tritt, wenn Sie die Förderzusage der KfW für Ihre Heizlösung haben. Außerdem muss das voraussichtliche Umsetzungsdatum der beantragten Maßnahme enthalten sein.
2. Zuschuss beantragen
Registrieren Sie sich im Kundenportal „Meine KfW“ und wählen Sie dort das Produkt „BEG-Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ aus. Im Anschluss folgen Sie den Schritten der Antragstellung.
Folgende Dokumente benötigen Sie für die Beantragung:
Der Antrag im Kundenportal ist zu stellen, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.
3. Vorhaben umsetzen
Sobald Sie von der KfW die Zusage für den Zuschuss bekommen haben, können Sie mit Ihrem Vorhaben starten. Innerhalb von 36 Monaten ab Zusage der KfW, müssen Sie das Vorhaben vollständig abgeschlossen haben. Die Zusage ist nur eine begrenzte Zeit gültig. Die Einreichfrist für den Nachweis des Vorhabens finden Sie unter dem Punkt „Nachweise einreichen“ Ihrer Zusage.
4. „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) einholen
Nachdem Sie Ihr Vorhaben umgesetzt haben, erhalten Sie von Ihrem Fachhandwerker oder Ihrem Energieeffizienzexperten eine „Bestätigung nach Durchführung“. Darin wird bestätigt, dass Ihr Vorhaben ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Sie haben Ihre Wärmelösung bei MVV gekauft? Dann sprechen Sie uns gerne darauf an.
5. Identifizierung durchführen, Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten
Für die Auszahlung Ihres Zuschusses identifizieren Sie sich im KfW-Kundenportal und laden dort die entsprechenden Nachweisdokumente hoch. Dafür benötigen Sie die „Bestätigung nach Durchführung“ sowie alle Rechnungen für Ihr Vorhaben. Werden weitere Boni in Anspruch genommen, wie der Klimageschwindigkeitsbonus oder der Einkommensbonus, werden zusätzliche Dokumente benötigt. Nach erfolgreicher Prüfung durch die KfW, wird Ihnen der Zuschuss auf Ihr Konto ausgezahlt.
Die Nachweise sind spätestens 36 Monate nach Ihrer Zusage durch die KfW und innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum der letzten Rechnung einzureichen. Für selbstnutzende EigentümerInnen von Einfamilienhäusern wird das Einreichen der Nachweise voraussichtlich ab September 2024 möglich sein.
Die Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung für Ihre Heizungsmodernisierung zu erhalten sind vielfältig. Informieren Sie sich noch bevor Sie mit der Umsetzung Ihrer Maßnahme beginnen. Viele Zuschüsse können nicht nachträglich beantragt werden.
Hinweis: Fördergeber, Förderinstitutionen und Fördermittel können sich kurzfristig ändern. Aus diesem Grund raten wir Ihnen, sich vor Beginn der Baumaßnahme über die jeweiligen Förderprogramme zu erkundigen.
Der Start der Antragsstellung erfolgt gestaffelt. Derzeit antragsberechtigt sind:
Übergangsweise ist für Heizungen die Antragsstellung nach Einbau möglich!
Der Heizungstausch kann ab sofort beauftragt und der Förderantrag nachgereicht werden. Diese Übergangsregelung für die Heizungsförderung gilt befristet. Wer zwischen dem 29. Dezember 2023 und 31. August 2024 einen Heizungstausch beauftragt und beginnt, kann den Antrag bis zum 30. November 2024 nachholen.
Gefördert wird der Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
Zu den geförderten Maßnahmen gehören unter anderem der Kauf und die Installation von
sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz und die Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt.
Seit dem 1. Januar 2024 ist die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Wer jetzt eine umweltfreundliche Heizung einbaut, kann von bis zu 70 Prozent Zuschuss profitieren.
Kumuliert ist ein Höchst-Fördersatz von 70 Prozent auf eine maximal förderfähige Investitionssumme von 30.000 Euro für die erste Wohneinheit möglich. Je nach Erfüllung der Förderbedingungen können zwischen 30 und 70 Prozent der maximal förderfähigen Investitionssumme bezuschusst werden.
Einige Fördergelder können nicht mehr beantragt werden, wenn mit der Umsetzung einer Maßnahme bereits begonnen wurde. Informieren Sie sich daher vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien und Antragsvoraussetzungen.