Wärmepumpe und Fernwärme

Förderung für Ihren Heizungstausch

Sichern Sie sich bis zu 70% Förderung auf Ihren Heizungswechsel. Wir haben Ihnen hier wichtige Informationen inkl. Beratungsmöglichkeit zusammengestellt.

 

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Förderberatung für Heizungsmodernisierer

Bund, Länder und Kommunen unterstützen die Modernisierung von Heizungsanlagen umfangreich mit Fördergeldern und günstigen Finanzierungsangeboten. Auch Sie können sich diese Fördermittel sichern und bei der Modernisierung ihrer Heizung maßgeblich davon profitieren.

    Das Wichtigste zur BEG-Förderung 2024:

    • Seit dem 1. Januar 2024 ist die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Wer jetzt eine umweltfreundliche Heizung einbaut, kann von bis zu 70 Prozent Zuschuss profitieren!
    • Die Fördermittel für den Heizungstausch können direkt bei der KfW beantragt werden.
    • Damit Sie im Förderdschungel nicht den Durchblick verlieren, steht Ihnen unser Servicepartner febis Service GmbH gerne zur Seite.

    Die Eckpunkte der neuen BEG-Heizungsförderung auf einen Blick

    30 % Grundförderung für eine Heizung auf Basis Erneuerbarer Energien, wie beispielsweise Wärmepumpen oder Fernwärme.

    20% Klima-Geschwindigkeitsbonus für den Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen-, Nachtspeicher- oder mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung. Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt bis 2028 in voller Höhe, danach reduziert er sich alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte. Der Bonus gilt nur für Eigentümerinnen und Eigentümer, die die betreffende Immobilie selbst nutzen.

    30% Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro.

    5% Effizienzbonus für effiziente, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel einsetzen, oder als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen.

    Ein Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen von pauschal 2.500 Euro, wenn sie einen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten. Der Zuschlag wird dabei unabhängig von der Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben gewährt.

     

    Kumuliert ist ein Höchst-Fördersatz von 70 Prozent auf eine maximal förderfähige Investitionssumme von 30.000 Euro für die erste Wohneinheit möglich. Je nach Erfüllung der Förderbedingungen können zwischen 30 und 70 Prozent der maximal förderfähigen Investitionssumme bezuschusst werden. Gerechnet auf die maximal förderfähige Investitionssumme von 30.000 Euro sind das bei Anschaffung einer neuen Wärmepumpe zwischen 9.000 und 21.000 Euro. Für Mehrfamilienhäuser erhöhen sich die maximal förderfähige Investitionssumme um jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste sowie um jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.

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    In wenigen Schritten zu Ihrem Zuschuss der KfW für Heizungen

    Im Folgenden haben wir Ihnen wichtige Schritte auf dem Weg zu Ihrer Förderung zusammengefasst. Weiterführende Informationen sowie eine ausführliche Auflistung der Förderbedingungen und  finden Sie auch direkt auf der Seite der KfW.

     

    1. „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) einholen und Liefer- oder Leistungsvertrag schließen

    Grundlage für Ihre Antragsstellung ist die sogenannte „Bestätigung zum Antrag“ (BzA). Diese können Sie bei Ihrem Fachhandwerker oder Ihrem Energieeffizienzexperten anfragen. Sie haben Ihre Wärmelösung von MVV? Dann sprechen Sie uns gerne darauf an. Die BzA enthält alle wichtigen Informationen zu Ihrer geplanten Heizung sowie zu den förderfähigen Gesamtkosten.

    Grundsätzlich muss vor Antragsstellung auch ein Liefer- oder Leistungsvertrag für den Einbau einer förderfähigen Heizung geschlossen werden. Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösenden Bedingung enthalten, die regelt, dass der Vertrag mit Ihrem Fachunternehmen erst in Kraft tritt, wenn Sie die Förderzusage der KfW für Ihre Heizlösung haben. Außerdem muss das voraussichtliche Umsetzungsdatum der beantragten Maßnahme enthalten sein.

     

    2. Zuschuss beantragen

    Registrieren Sie sich im Kundenportal „Meine KfW“ und wählen Sie dort das Produkt „BEG-Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ aus. Im Anschluss folgen Sie den Schritten der Antragstellung.

    Folgende Dokumente benötigen Sie für die Beantragung:

    • Die 15-stellige BzA-ID (diese finden Sie auf Ihrem BzA-Antrag)
    • Den Lieferungs- bzw. Leistungsvertrag für Ihre MVV Wärmelösung

    Der Antrag im Kundenportal ist zu stellen, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.

     

    3. Vorhaben umsetzen

    Sobald Sie von der KfW die Zusage für den Zuschuss bekommen haben, können Sie mit Ihrem Vorhaben starten. Innerhalb von 36 Monaten ab Zusage der KfW, müssen Sie das Vorhaben vollständig abgeschlossen haben. Die Zusage ist nur eine begrenzte Zeit gültig. Die Einreichfrist für den Nachweis des Vorhabens finden Sie unter dem Punkt „Nachweise einreichen“ Ihrer Zusage.

     

    4. „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) einholen

    Nachdem Sie Ihr Vorhaben umgesetzt haben, erhalten Sie von Ihrem Fachhandwerker oder Ihrem Energieeffizienzexperten eine „Bestätigung nach Durchführung“. Darin wird bestätigt, dass Ihr Vorhaben ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Sie haben Ihre Wärmelösung bei MVV gekauft? Dann sprechen Sie uns gerne darauf an.

     

    5. Identifizierung durchführen, Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten

    Für die Auszahlung Ihres Zuschusses identifizieren Sie sich im KfW-Kundenportal und laden dort die entsprechenden Nachweisdokumente hoch. Dafür benötigen Sie die „Bestätigung nach Durchführung“ sowie alle Rechnungen für Ihr Vorhaben. Werden weitere Boni in Anspruch genommen, wie der Klimageschwindigkeitsbonus oder der Einkommensbonus, werden zusätzliche Dokumente benötigt. Nach erfolgreicher Prüfung durch die KfW, wird Ihnen der Zuschuss auf Ihr Konto ausgezahlt.

    Die Nachweise sind spätestens 36 Monate nach Ihrer Zusage durch die KfW und innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum der letzten Rechnung einzureichen. Für selbstnutzende EigentümerInnen von Einfamilienhäusern wird das Einreichen der Nachweise voraussichtlich ab September 2024 möglich sein.

    Öffentliche Förderprogramme

    Die Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung für Ihre Heizungsmodernisierung zu erhalten sind vielfältig. Informieren Sie sich noch bevor Sie mit der Umsetzung Ihrer Maßnahme beginnen. Viele Zuschüsse können nicht nachträglich beantragt werden.

    • Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist Deutschlands größte Förderbank. Sie vergibt im Auftrag des Bundes zinsgünstige Kredite und Zuschüsse – zum Beispiel für den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizlösung wie Fernwärme oder eine Wärmepumpe.

      Zur Website der KfW

       

    • Das BAFA bezuschusst Effizienz-Einzelmaßnahmen, also Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung nach einheitlichen prozentualen Fördersätzen: Welche das jeweils sind, können Sie tagesaktuell der Website des BAFA entnehmen.

      Zur Website des BAFA

    • Die L-Bank ist die Staatsbank des Landes Baden-Württemberg. Die Förderbank unterstützt unter anderem Investitionen in klimafreundliches Wohnen mit Zuschüssen und zinsgünstigen Finanzierungsangeboten.

      Zur Website der L-Bank BW

    • Die aktuellen Förderprogramme der Klimaschutzagentur Mannheim Sie unter dem folgenden Link:

      Zur Website der Klimaschutzagentur Mannheim

    Hinweis: Fördergeber, Förderinstitutionen und Fördermittel können sich kurzfristig ändern. Aus diesem Grund raten wir Ihnen, sich vor Beginn der Baumaßnahme über die jeweiligen Förderprogramme zu erkundigen.

    Häufige Fragen zur BEG-Förderung für Heizungen

    • Wo kann die Förderung beantragt werden?

      Die Förderung für den Heizungstausch kann direkt bei der KfW beantragt werden. Die Förderungen für Effizienz-Einzelmaßnahmen, also für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung, können beim BAFA beantragt werden.

    • Wer kann den Förderantrag stellen?

      Der Start der Antragsstellung erfolgt gestaffelt. Derzeit antragsberechtigt sind:

      • Private EigentümerInnen eines bestehenden und selbstbewohnten Einfamilienhauses
      • EigentümerInnen von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit)
      • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum.
      • Voraussichtlich Ende August 2024 folgt die Möglichkeit der Antragsstellung für Privat­personen, die EigentümerInnen von vermieteten Einfamilien­häusern sowie von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentums­wohnungen in WEGs sind, sofern Maß­nahmen am Sonder­eigentum umgesetzt werden.

      Übergangsweise ist für Heizungen die Antragsstellung nach Einbau möglich!

      Der Heizungstausch kann ab sofort beauftragt und der Förderantrag nachgereicht werden. Diese Übergangsregelung für die Heizungsförderung gilt befristet. Wer zwischen dem 29. Dezember 2023 und 31. August 2024 einen Heizungstausch beauftragt und beginnt, kann den Antrag bis zum 30. November 2024 nachholen.

    • Welche Wärmelösungen werden gefördert?

      Gefördert wird der Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

      Zu den geförderten Maßnahmen gehören unter anderem der Kauf und die Installation von

      • solarthermischen Anlagen
      • Biomasseheizungen
      • Wärmepumpen
      • Brennstoffzellenheizungen
      • wasserstofffähigen Heizungen (Investitionsmehrausgaben)
      • innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuer­barer Energien

      sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz und die Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt.

       

    • Wie hoch ist die Heizungsförderung 2024?

      Seit dem 1. Januar 2024 ist die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Wer jetzt eine umweltfreundliche Heizung einbaut, kann von bis zu 70 Prozent Zuschuss profitieren.

      • 30% Grundförderung für eine Heizung auf Basis Erneuerbarer Energien, wie beispielsweise Wärmepumpen oder Fernwärme
      • 20% Klimageschwindigkeitsbonus für selbstnutzende EigentümerInnen für den Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen-, Nachtspeicher- oder mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung. Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt bis 2028 in voller Höhe, danach reduziert er sich alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte.
      • 30% Einkommensbonus für selbstnutzende EigentümerInnen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro
      • 5% Effizienzbonus für effiziente elektrisch angetriebene Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel einsetzen, oder als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen
      • Ein Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen von pauschal 2.500 Euro, wenn sie einen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten. Der Zuschlag wird dabei unabhängig von der Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben gewährt.

      Kumuliert ist ein Höchst-Fördersatz von 70 Prozent auf eine maximal förderfähige Investitionssumme von 30.000 Euro für die erste Wohneinheit möglich. Je nach Erfüllung der Förderbedingungen können zwischen 30 und 70 Prozent der maximal förderfähigen Investitionssumme bezuschusst werden.

    • Wann sollten Fördergelder spätestens beantragt werden?

      Einige Fördergelder können nicht mehr beantragt werden, wenn mit der Umsetzung einer Maßnahme bereits begonnen wurde. Informieren Sie sich daher vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien und Antragsvoraussetzungen.

    Die passende Förderung finden

    Mit Eingabe weniger Daten zu Ihrer geplanten Maßnahme, zum Gebäude und zum Standort zeigt Ihnen unsere Online-Förderauskunft, ob und durch welche Programme die Modernisierung Ihrer Heizung förderfähig ist.

     

    Fördermittel finden

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