Häufig gestellte Fragen

Hier beantworten wir häufige Fragen rund um das Thema Wärme.

Häufige Suchbegriffe:
Kosten Anschluss Anmeldung

Um welches Wärme-Produkt geht es?

Fernwärme
  • Ein Wärmemengenzähler misst den Verbrauch. Er wird einmal pro Jahr abgelesen. Aus dem Verbrauch wird dann die Verbrauchsabrechnung erstellt und die monatlichen Abschlagszahlungen entsprechend angepasst.

  • Die Kosten für unsere Fernwärme haben drei Bestandteile: den Verbrauchspreis, den Jahresservicepreis und den Verrechnungspreis. Mit dem Verbrauchspreis wird die verbrauchte Wärme bezahlt, also die bezogene, am Zähler gemessene Heizwassermenge. Der Jahresservicepreis ist unabhängig vom Verbrauch, mit ihm werden Kosten der Wärmebereitstellung abgegolten. Er hängt von den eingestellten Einheiten ab. Der Verrechnungspreis ist ein Entgelt für die Kosten der Messung, dem Zählerwechsel und der Abrechnung der Wärmemengen. Er hängt von der Zählergröße ab.

  • Die eingestellte Wassermenge kann auf Antrag des Kunden geändert werden. Eine Änderung kann allerdings nur einmal innerhalb von 12 Monaten erfolgen.
    Hierdurch ändert sich der jährliche Servicepreis.

  • Bei der Inbetriebnahme der Anlage wird ein Inbetriebnahmeprototokoll erstellt. Das Inbetriebnahmeprotokoll enthält die eingestellte Leistung. Damit wird ein Liefervertrag und Abschlagsplan erstellt. Der Liefervertrag muss vom Eigentümer unterschrieben werden.

  • Die Anschlussleistung bezieht sich auf die maximal notwendige Wärmebezugsleistung eines Gebäudes für die Beheizung und Warmwasserbereitung. In der Regel wird diese Leistung am kältesten Tag benötigt. Bei gewerblichen Kunden mit Prozeßwärmebedarf ist auch diese zu berücksichtigen.

  • Nein, bei Erdwärme unterscheidet man zwischen oberflächennaher Geothermie und tiefer Geothermie. Oberflächennahe Geothermie wird in der Regel für die Beheizung einzelner Gebäude henutzt. Bei tiefer Geothermie (über 400 m Tiefe) sind die Temperaturniveaus deutlich höher und können bei günstigen Voraussetzungen als Wärmequelle für Fernwärmenetze genutzt werden. Bei uns im Oberrheingraben gibt es interessante Potentiale, die wir derzeit untersuchen.

  • Der Fernwärmelierfervertrag hat eine Grundlaufzeit von 3 Jahren, beginnend ab dem 01.10. des Jahres, an dem die Anlage in Betrieb genommen wurde. Der Vertrag kann nach der Grundlaufzeit mit einer Kündigungszeit von 9 Monaten zum 30.09. eines Jahres gekündigt werden

  • Fernwärme ist umweltfreundlich, wenn die Anlagen zur Wärmeerzeugung energieeffizient bzw. mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bisher wurde dies hauptsächlich mit fossilen Energien jedoch mit der effizienten Technik der Kraft-Wärme-Kopplung betrieben. Zukünftig werden die fossilen Energien durch Erneuerbare Energie und Abwärme abgelöst. 

    Mehr zur Vergrünung unserer Fernwärme erfahren Sie hier.

  • Der Erfüllungsgrad der Fernwärme bezieht sich auf die Anforderungen an die umweltrelevanten Kennwerte.der Fassung des GEG (§ 44 Gebäudeenergiegesetz 2022 und 2023). Dieser Wert kann über 100% sein. In der aktuellen Fasssung des GEG 2024 erfüllt Fernwärme grundsätzlich die umweltrelevanten Voraussetzungen.  Die Berechnung eines Erfüllungsgrades ist nicht mehr notwendig.

  • In der Station befindet sich ein Zähler, der abgelesen wird. 

Weitere FAQs laden
  • Wärmepumpen lassen sich mit Heizkörpern oder Flächenheizungen wie z.B. Fußbodenheizungen betreiben. Für einen möglichst effizienten Betrieb einer Wärmepumpe ist darauf zu achten, daß die Wärmepumpe mit möglichst niedrigen Heizwassertemperaturen betrieben wird. Weil Flächenheizungen prinzipiell mit geringen Heizwassertemperaturen als Radiatoren betrieben werden, sind Flächenheizungen üblicherweise hervorragend geeignet aber kein Muß für den Betrieb einer Wärmepumpe.

  • Luft-Wasser-Wärmepumpen entziehen der Umgebungsluft die erforderliche Wärmeenergie (Wärmequelle = Umgebungsluft). Diese Wärmepumpen-Art ist mit über 90% Verbreitung die heute (2023/2024) am gebräuchlichste Variante. Daneben gibt es weitere Varianten wie z.B. Sole-Wärmepumpen oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen, welche als Wärmequelle die im Erdboden verfügbare Wärmeenergie nutzen.

    Eine Übersicht zu den Wärmepumpen die MVV anbietet, finden Sie hier.

  • Für eine effiziente Betriebsweise einer Wärmepumpe sollte die Temperatur des Heizungswassers nicht mehr als 55°C betragen. Das läßt sich - falls erforderlich - durch geeignete Dämm-Massnahmen am Gebäude (für reduzierten Heizenergiebedarf) und / oder in Kombination mit geeigneten Heizkörpern auch in einem Altbau erreichen (Mehr zu diesem Theme finden Sie in unserem Artikel "Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) - Gebäude Schritt für Schritt sanieren und profitieren"). Flächenheizungen (z.B. Fußbodenheizungen) erfüllen i.d.R. die Forderung nach möglichst niedrigen Heizwassertemperaturen und sind deshalb prinzipiell für Wärmepumpen geeignet unabhängig vom Gebäudealter.

  • Der Heizungstausch wird staatlich gefördert. Die Förderung für einen Heizungstausch, d.h. den Kauf und Einbau einer Wärmepumpe oder auch einer Fernwärme-Übergabestation, wird bei der KfW beantragt.  Die gewährte Förderung ist von der individuellen Situation abhängig. Es gelten die Regelungen des GEG und BEG. Der maximale Förderbetrag beträgt 70% der förderfähigen Kosten aber maximal €21.000 (70% der maximal förderfahigen Kosten von €30.000).

  • Zuerst ist eine geeignete Auftsellposition zu ermitteln. Eine geeignete Aufstellung ermöglicht, daß Betriebsgeräuche minimal ausfallen bzw. nicht wahrnehmbar sind und die Wärmepumpe ihre Funktion uneingeschränkt wahrnehmen kann. MVV bietet eine individuelle Fachberatung vor Ort und ermittelt eine geeignete Aufstellposition.

  • Ja, jede Wärmepumpe muss beim (Strom-)Netzbetreiber angemeldet werden unabhängig davon, ob diese für einen Neubau geplant ist oder für einen Heizungstausch. Wenn Sie sich für eine Wärmepumpe von MVV entscheiden, können Sie sich entspannt zurücklehnen: Wir übernehmen die Anmeldung für Sie, denn sie ist Teil unseres Komplettpakets.

  • Je nach Art der gewählten Wärmepumpe variieren die Investitionskosten. Der Bauherr sollte mit einem Betrag von mindestens 38.500 Euro rechnen. Unter bestimmten Bedingungen besteht die Möglichkeit, bis zu 70% staatliche Förderung zu erhalten.

  • Ja, auch in Mehrfamilienhäusern können Wärmepumpen installiert werden. Zur Deckung der Heizlast werden dort mehrere Wärmepumpen in Kombination betrieben (Wärmepumpen-Kaskadierung).

    Ausführlichere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

  • Eine Wärmepumpe ist eine energieeffiziente Option für Einfamilienhäuser. Vor allem in Kombination mit PV-Anlagen und dem intelligenten MVV-Energiemanager kann eine Wärmepumpe die beste Heizlösung für Sie sein.

    Jetzt beraten lassen

  • Das Speichervolumen des Pufferspeichers (Heizungswasser) der Wärmepumpen-Inneneinheit hängt ab von der individuellen Situation des Gebäudes. Das Speichervolumen des Brauchwasserspeichers ist abhängig vom individuellen Verhalten und Bedarf. Grob kann man sagen, daß eine Minute duschen etwa 10-12 Liter warmes Brauchwasser erfordert. MVV bietet Geräte mit Speichervolumina bis 500 Liter.

Weitere FAQs laden

Ihre Antwort war nicht dabei?

Dann wenden Sie sich einfach direkt an uns:

 

Direkt vor Ort

In unseren Kundenzentren beraten wir Sie gerne persönlich. Bitte beachten Sie, dass wir für die persönliche Kundenberatung eine Online-Terminbuchung empfehlen.

 

Weitere Informationen

E-Mail

Unsere Experten beantworten Ihre Fragen gerne unkompliziert per E-Mail.

 

Jetzt kontaktieren

Ratgeber Wärme

In unserem Ratgeberbereich stellen wir Ihnen hilfreiche Tipps und spannende Themen vor.

Alle Fragen und Antworten zu unseren Produkten

Möchten Sie Informationen zu einem bestimmten Produkt? Hier geht es zu den entsprechenden FAQs in den Themenbereichen.

 

  Strom  Gas  Wasser  Wärme  Photovoltaik  E-Mobilität