Förderung für Ihre Photovoltaikanlage
Wir haben Ihnen hier wichtige Informationen zur Steuerbefreiung, Einspeisevergütung und weiteren Förderungen inkl. Beratungsmöglichkeit zusammengestellt.
Photovoltaik
Wir haben Ihnen hier wichtige Informationen zur Steuerbefreiung, Einspeisevergütung und weiteren Förderungen inkl. Beratungsmöglichkeit zusammengestellt.
Selbst erzeugter Strom direkt vom Dach und gleichzeitig das Klima schonen: Gründe für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage gibt es viele. Wir zeigen Ihnen ausgewählte Fördermittel, von denen Sie bei der Anschaffung Ihrer Photovoltaikanlage profitieren können.
Zur Förderung des PV-Ausbaus gelten seit 01. Januar 2023 umsatzsteuerliche Erleichterungen für Photovoltaikanlagen. So ermäßigt sich unter anderem die Umsatzsteuer für die Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage von 19 Prozent auf 0 Prozent (Nullsteuersatz), wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Gleiches gilt für weitere wesentliche Komponenten Ihrer Photovoltaikanlage, wie beispielsweise dem Batteriespeicher. Auch hier können Sie vom Nullsteuersatz profitieren.
Dies ist ein kurzer Überblick ausgewählter umsatzsteuerlichen Erleichterungen. Informieren Sie sich in jedem Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung über die weiteren Voraussetzungen und Einschränkungen. Detaillierte Auskünfte finden Sie u.a. hier.
Die wahrscheinlich bekannteste staatliche Förderung für Photovoltaikanlagen ist die Einspeisevergütung gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz für Solaranlagen mit einer installierten Leistung bis 100 kW. Diese Vergütung erhalten Sie, wenn Sie Ihren selbst produzierten Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen, statt ihn selbst zu verbrauchen. Hierbei wird zwischen einer Volleinspeisung und einer Teileinspeisung unterschieden. Bei der Volleinspeisung speisen Sie Ihren erzeugten Strom komplett in das öffentliche Netz, während Sie bei der Teileinspeisung nur den überschüssigen Strom einspeisen, den Sie selbst nicht verbrauchen.
Je nach Datum der Inbetriebnahme und Art der Einspeisung sind die Vergütungssätze unterschiedlich hoch. Die Einspeisevergütung bleibt 20 Jahre lang gleich.
Maximale Anlagenleistung | Vergütungssatz Teileinspeisung | Vergütungssatz Volleinspeisung |
0 - 10 kW | 8,03 ct/kWh | 12,73 ct/kWh |
10 - 40 kW | 6,95 ct/kWh | 10,68 ct/kWh |
40 - 100 kW | 5,68 ct/kWh | 10,68 ct/kWh |
Wichtig zu wissen: Auch wenn die Einspeisevergütung attraktiv sein kann, die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage liegt im Eigenverbrauch, da der zugekaufte Strom in der Regel teurer ist als die Einspeisevergütung. Es gilt: Je mehr selbst erzeugten Strom Sie in Ihrem Haus verbrauchen, zum Beispiel durch die Nutzung eines Speichers, desto rentabler wird Ihre Anlage.
Mit dem SolarBonus 2024 fördert die Stadt Mannheim die Neuinstallation von Photovoltaikanlagen im Mannheimer Stadtgebiet. Für eine Vollbelegung ist beispielsweise eine Förderung von 180€ / kWp möglich, bis zu einem maximalen Zuschuss von 2.700€. Die Beantragung des SolarBonus muss dabei vor Beauftragung der PV-Anlage erfolgen.
Weiterführende Informationen zur Antragsstellung finden Sie hier Klimaschutzagentur Mannheim
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Die Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung für Ihre Heizungsmodernisierung zu erhalten sind vielfältig. Informieren Sie sich noch bevor Sie mit der Umsetzung Ihrer Maßnahme beginnen. Viele Zuschüsse können nicht nachträglich beantragt werden.
Hinweis: Fördergeber, Förderinstitutionen und Fördermittel können sich kurzfristig ändern. Aus diesem Grund raten wir Ihnen, sich vor Beginn der Baumaßnahme über die jeweiligen Förderprogramme zu erkundigen.
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