Die strikte Beachtung von Recht und Gesetz ist unverzichtbarer Bestandteil der Unternehmenskultur von MVV.
Gerade in besonders sensiblen Bereichen wie der Korruptionsbekämpfung, der Lauterkeit des Geschäftsbetriebs, dem Kartellrecht sowie der Einhaltung von Arbeits- und Umweltstandards kann bereits das Fehlverhalten Einzelner dem Unternehmen großen Schaden zufügen.
Um potenzielles Fehlverhalten und Rechtsverstöße schnellstmöglich aufdecken und frühzeitig abwenden zu können, stellen wir Ihnen unsere Whistleblower-Hotline zur Verfügung. Alle Mitteilungen über Verstöße oder Verdachtsfälle können jederzeit auch anonym gemeldet werden.
Der Schutz von Hinweisgebenden hat bei uns oberste Priorität
Wir verpflichten uns, Hinweisgebende vor Benachteiligung oder Bestrafung aufgrund einer Meldung zu schützen sowie Vergeltungsmaßnahmen bzw. Repressalien nicht zu tolerieren und konsequent zu verfolgen.
Wir gewähren allen Hinweisgebenden zudem Vertraulichkeit und sichern ihnen die Unparteilichkeit der Empfängerinnen und Empfänger ihrer Hinweismeldung zu. Möchten Sie bei Ihrer Meldung gerne anonym bleiben, empfehlen wir die Nutzung unseres Online-Meldeportals Osapiens.
Mit der von uns zur Verfügung gestellten Whistleblower-Hotline stellen wir sicher, alle gesetzlichen Anforderungen zum Schutz von hinweisgebenden Personen umzusetzen und zu achten.
Aufgaben der Vertrauensanwältin oder des Vertrauensanwalts
Als Vertrauensanwältin für MVV ist Rechtsanwältin Frau Dr. Borgel Ansprechpartnerin für interne und externe Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber insbesondere auf korruptionsverdächtige Sachverhalte oder sonstige strafbare oder grob ordnungswidrige Rechtsverstöße. Die Vertrauensanwältin sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anwaltssozietät unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Die Vertrauensanwältin gibt Informationen, die sie von einer Hinweisgeberin oder einem Hinweisgeber erhalten hat, nur dann an MVV weiter, wenn die Hinweisgeberin oder der Hinweisgeber ausdrücklich ihr oder sein Einverständnis hiermit erklärt hat.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von MVV steht die Vertrauensanwältin auch zur Beantwortung von Fragen über richtiges und regelgerechtes Verhalten im Zusammenhang mit konkreten Vorkommnissen oder Verdachtsfällen zur Verfügung, wenn eine vertrauliche Behandlung gewünscht wird. Auf Wunsch können Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber, die sich mit Hinweisen oder Fragen an die Vertrauensanwältin wenden, anonym bleiben.
Der Aufgabenkreis der Vertrauensanwältin ist beschränkt auf die Entgegennahme von Hinweisen auf Korruption, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten von erheblichem Gewicht. Die Vertrauensanwältin ist keine allgemeine Beschwerdestelle, sondern nur ein besonders ausgestaltetes Mittel zur Gewinnung von Informationen über korruptionsverdächtige Sachverhalte oder sonstige rechtswidrige Vorgänge.
Allgemeine Kundenbeschwerden nimmt die Vertrauensanwältin nicht entgegen.
Die Vertrauensanwältin ist Beauftragte von MVV. Sie darf niemals einer Hinweisgeberin oder einem Hinweisgeber einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen des Unternehmens zuwiderläuft. Sie ist vom Unternehmen allerdings beauftragt, einer Hinweisgeberin oder einem Hinweisgeber das auf ihre oder seine Informationen einzuleitende unternehmensinterne Verfahren zu erläutern.
Weitere Informationen
Hinweis auf die externen Meldestellen des Bundes
Der Bund hat zum Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes drei externe Meldestellen zur Verfügung gestellt:
- Grundsätzlich zuständig ist die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (§ 19 HinschG).
- Für Hinweise, die Frage der Finanzdienstleistungsaufsicht oder Versicherungsunternehmen betreffen, ist die BaFin die richtige externe Hinweisgeberstelle (§ 21 HinschG).
- Hinweise zu kartellrechtlichen Fragen können an die Hinweisgeberstelle des Bundeskartellamtes gerichtet werden (§ 22 HinschG).
Mehr, beispielsweise zur Bearbeitung von Hinweisen und Meldungen, finden Sie in unserer Verfahrensordnung und den entsprechenden Datenschutzinformationen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!