Häufig gestellte Fragen

Hier beantworten wir häufige Fragen zu unseren Produkten, Zahlungen und Services.

Häufige Suchbegriffe:
Rechnung Zählerstand Umzug Installation
Gas
  • Die Abschlagszahlungen sind eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen und werden mit der normalen Jahresabrechnung verrechnet. Die Höhe des Abschlages richtet sich nach dem erwarteten Energieverbrauch.

  • Die im Privatkundenbereich verwendeten handelsüblichen Gaszähler messen den Gasverbrauch in Kubikmetern (m³). Auf einer Gasrechnung werden die Zählerstände zu Beginn und Ende des Abrechnungszeitraums sowie der Unterschied zwischen beiden in Kubikmetern ausgewiesen.

    Nach der Preisangabenverordnung sind Energieversorger aber verpflichtet, bei der Abrechnung für den Verbrauchspreis die Mengeneinheit Kilowattstunden (kWh) zu verwenden.

    Um die Kilowattstunden zu erhalten, müssen deshalb die Kubikmeter mit einem Umrechnungsfaktor multipliziert werden. Dieser Umrechnungsfaktor (HOB) ergibt sich nach dem Arbeitsblatt G 685 "Durchführung der thermischen Abrechnung von Gas" der DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V.) als Produkt aus den zwei Faktoren Brennwert (HON) und Zustandszahl des Erdgases nach der nebenstehenden Formel:

    Die in der Formel verwendeten Kürzel haben wir im Folgenden erläutert.

    HOB: ermittelter Umrechnungsfaktor in kWh/m³

    HON: mengengewichtetes Mittel der gewogenen monatlichen Einspeisebrennwerte im Berechnungszeitraum

    TN: Normtemperatur ( 273,15 K )

    PAMB: mittlerer Luftdruck ( 1016 - 0,12*H in mbar ), wobei H die mittlere geodätische Höhe des Versorgungsgebietes beschreibt

    PE: Effektivdruck des Gases in mbar (der individuelle Wert muss direkt beim Netzbetreiber erfragt werden)

    PN: Normdruck ( 1013,25 mbar )

    T: Gastemperatur in ° C ( Festwert 15°C )

  • Die von uns verwendeten Strom-, Gas- und Wasserzähler sind geeicht und messen Ihren Verbrauch entsprechend der gesetzlichen Vorgaben. Wenn Sie annehmen, dass der Zähler dennoch nicht korrekt misst, dann können Sie eine Befundprüfung beantragen. Bestätigt sich der Verdacht bei einer Befundprüfung allerdings nicht, dann gehen die Kosten der Prüfung zu Ihren Lasten.

    Die Ursachen für hohe Verbrauchswerte liegen in überwiegend ineffzienten oder gar defekten Verbrauchsgeräten.

    Die Klimaschutzagentur Mannheim gemeinnützige GmbH, hilft Ihnen gerne mit einer kostenlosen Energieberatung weiter.

    So erkennen Sie eine Zählerverwechslung

    Eine Zählerverwechslung kann unterschiedliche Ursachen haben. Beispielsweise kann es vorkommen, dass bei Ihrem Einzug fälschlicherweise die Zählernummer Ihres Nachbarn für den Vertrag angegeben wurde. Auch kann eine Zählerzuordnung zur Wohnung nicht korrekt sein. In beiden Fällen können wir Ihnen keine korrekte Rechnung für Ihren Stromverbrauch stellen, da uns die tatsächlichen Daten Ihres Zählers fehlen.

    Wenn Sie vermuten, dass in Ihrem Haushalt eine Zählerverwechslung vorliegt, können Sie zunächst selbst tätig werden: Das Ergebnis einer Schaltprüfung liefert Ihnen ein gutes Indiz dafür, ob der in Ihrer Rechnung angegebene Zähler wirklich zu Ihrer Wohnung gehört. Schaltprüfung selbst durchführen: Eine Schaltprüfung führen Sie ganz einfach selbst durch, indem Sie sämtliche Sicherungen außer Betrieb setzen und anschließend überprüfen, welcher Stromzähler "stehen" bleibt. Läuft der Zähler mit der in Ihrer Rechnung angegebenen Nummer weiter, deutet dies auf eine Zählerverwechslung hin. Idealerweise können Sie auch gleich erkennen, welcher der anderen Zähler still­steht. Ob der Zähler still steht, ist daran zu erkennen, dass der Zählerstand (Einheit: kWh; meist schwarz und rot eingerahmt) und das Zählrad (bei Ferraris-Zählern) sich nicht weiter bewegen. Besonders ist hierbei auf die Nachkommastelle ganz rechts zu achten. Da Sie durch das Herausnehmen der Sicherungen in diesem Moment keinen Strom verbrauchen, ist der "stillstehende" Stromzähler Ihr Zähler. Wenn Sie die Schaltprüfung erfolgreich durchgeführt haben, teilen Sie uns bitte die korrekte Zählernummer mit, damit wir die Zählerzuordnung klären können.

  • Für die Anmeldung von Strom und Gas in Ihrem neuen Zuhause benötigen wir bitte folgende Daten:

    • Persönliche Daten
    • Einzugsdatum
    • Zählernummer
    • Zählerstand

    Falls Sie schon Kunde bei uns sind, halten Sie bitte auch Ihre Vertragskontonummer bereit.

  • Ihr Gaszähler misst die Menge (das Volumen in m³) des von Ihnen verbrauchten Gases. Diese Verbrauchsmenge ist jedoch abhängig von der Qualität sowie vom Zustand des Gases.

    Die Qualität, gemessen als Brennwert, entscheidet darüber, wie viel Gas zur Erwärmung Ihrer Wohnung, Ihres Wassers oder Ihrer Speisen nötig ist.

    Je höher er ist, desto mehr Wärmeleistung steckt also im Erdgas. Um den Brennwertfaktor korrekt zu ermitteln, führen wir mehrmals täglich Messungen zur Qualität durch und zwar dort, wo das Erdgas in das MVV Netz gelangt. Der Mittelwert dieser Ergebnisse ergibt den jeweils aktuellen Brennwertfaktor.

    Die Zustandszahl oder auch Z-Zahl gibt an, in welchem Verhältnis das Gasvolumen im Normzustand zum Gasvolumen im Betriebszustand steht. Der Normzustand ist die Basis für die Gasrechnung.

    Beide Werte finden Sie auf Ihrer Rechnung in den Details zu Ihrem Gasverbrauch.

    Die Umrechnung von m³ in kWh erfolgt mithilfe der folgenden Formel: m³ x Brennwert x Zustandszahl = kWh

Zu den Gas-FAQs
  • Wählen Sie einfach die kostenlose Notfall-Hotline unter 0800-2901000. Unsere Experten sind rund um die Uhr für Sie da, auch am Wochenende.

  • Nein, unser Service ist für alle CLASSICA und FUTURA Kunden inklusive.

  • Gerne beraten wir Sie rund um die Voraussetzungen eines möglichen dynamischen Stromtarifs. Vereinbaren Sie hierzu gerne einen Gesprächstermin mit einem unserer Berater im MVV E.forum.

  • Der Grundversorger ist verpflichtet, alle Haushalte in einem bestimmten Gebiet mit Strom zu versorgen, wenn kein anderer Energieversorger verfügbar ist oder wenn der Kunde keinen anderen Energieversorger ausgewählt hat. In der Regel darf der Grundversorger einem Kunden nicht einfach ohne Grund kündigen.

  • Nein, der Netzbetreiber und der Grundversorger sind zwei verschiedene Unternehmen im Energiemarkt. Der Netzbetreiber (bspw. die MVV NETZE GmbH) ist für den Betrieb und die Wartung des Strom- oder Gasnetzes in einer bestimmten Region verantwortlich. Er stellt sicher, dass der Strom oder das Gas sicher und zuverlässig zu den Endverbrauchern transportiert wird.

    Der Grundversorger (bspw. die MVV Energie AG) ist das Energieversorgungsunternehmen, das in einer bestimmten Region die Grundversorgung mit Strom oder Gas bereitstellt. Dies ist in der Regel das Unternehmen, das die meisten Haushalte in der Region beliefert. Der Grundversorger ist verpflichtet, jedem Haushalt in der Region eine Grundversorgung zu einem bestimmten Tarif anzubieten.

Zu den Strom-FAQs
  • Die Wahl zwischen einem Batteriespeicher und einer Cloud-Lösung, hängt vom dem Energiebedarf, den Kosten, der Verfügbarkeit von erneuerbaren Energien und Ihren individuellen Bedürfnissen und Anforderungen ab.

    Ein Batteriespeicher macht Unabhängigkeit vom Stromnetz, schafft Flexibillität und senkt Ihre Stromkosten. Wichtig ist eine richtige Dimensionierung, passend zu ihrem Haushalt. Eine Cloud-Lösung kann je nach Bedarf jährlich erweitert oder reduziert werden und ist bei den Anschaffungskosten in der Regel günstiger. Allerdings sind Sie Abhängig von der Internetverbindung und deren Sicherheitsvorkehrungen. Wichtigster Punkt ist jedoch, dass Cloud-Lösungen höhere Stromkosten erzeugen, da sie auf den Strombedarf des Kunden angewiesen sind und keine Möglichkeit bieten, überschüssige Energie zu speichern. Es kommen außerdem regelmäßige Gebühren hinzu und Sie müssen Ihren Verbrauch gut einschätzen, da die Cloud für bestimmte Mengen vorgesehen ist, die Sie nur mit Mehrkosten unter- oder überschreiten können. Des Weiteren ist eine Cloud "nur" virtuell, "Ihren" Strom werden Sie somit nicht selber verbrauchen, die das mit einem Batteriespeicher möglich ist.

    Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Artikel "PV-Strom in einer Stromcloud „speichern“: Macht das Sinn?".

  • Wie bei jedem elektrischen Gerät oder System besteht auch bei Stromspeichern eine gewisse Brandgefahr, wenn sie nicht ordnungsgemäß installiert, betrieben und gewartet werden. Durch eine Installation von einem Experten, Überwachung und Wartung des Speichers und die Verwendung von zertifizierten Komponenten, können Sie das Risiko aber sehr minimieren.

  • Ein Stromspeicher hilft Ihnen dabei Ihren Solarstrom optimal zu nutzen. Mit einer Batterie können Sie den Strom, den Sie tagsüber produzieren, speichern und später nutzen, wenn die Sonne nicht mehr scheint. Sie nutzen also praktisch immer Ihren eigenen Strom und machen Ihre Stromversorgung noch unabhängiger.

    Ob ein Stromspeicher in Ihrem individuellen Fall sinnvoll ist, besprechen unsere Experten gern mit Ihnen persönlich: Jetzt beraten lassen

  • Wir möchten sicherstellen, dass wir Ihnen die bestmögliche Unterstützung bieten und ihre Anliegen schnell und effizient lösen können. Über die Meldestelle neue-energie@remove-this.mvv.de haben Sie die Möglichkeit, ihr Anliegen bzw. Problem mit unseren Produkten oder Dienstleistungen mit uns zu teilen.

  • Ja, es gibt einige Anbieter, die die Möglichkeit bieten, eine Photovoltaikanlage zu mieten oder zu leasen. Bei dieser Art von Vertrag wird die Anlage normalerweise vom Anbieter installiert und gewartet, während der Kunde eine monatliche Miete oder Leasinggebühr bezahlt.
    Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Miete oder das Leasing einer Photovoltaikanlage normalerweise mit höheren langfristigen Kosten verbunden ist als der Kauf einer Anlage. Kunden sollten daher die langfristigen Kosten und Vorteile abwägen, bevor sie sich für eine Miet- oder Leasingoption entscheiden.

Zu den Photovoltaik-FAQs
  • Wärmepumpen lassen sich mit Heizkörpern oder Flächenheizungen wie z.B. Fußbodenheizungen betreiben. Für einen möglichst effizienten Betrieb einer Wärmepumpe ist darauf zu achten, daß die Wärmepumpe mit möglichst niedrigen Heizwassertemperaturen betrieben wird. Weil Flächenheizungen prinzipiell mit geringen Heizwassertemperaturen als Radiatoren betrieben werden, sind Flächenheizungen üblicherweise hervorragend geeignet aber kein Muß für den Betrieb einer Wärmepumpe.

  • Aktuell wird der größte Teil der Fernwärme in Mannheim im GKM (Großkraftwerk) erzeugt. In einem hocheffizienten Verfahren wird gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt (Kraft-Wärme-Kopplung KWK). Bis zum Jahr 2030 wollen wir die erzeugte Wärme aus dem GKM sukzessive durch grüne Wärme ersetzen. Thermische Abfallbehandlung (TAB), Flußwärmepumpe wurden bereits realisiert, weitere Erzeugungsanlagen sind bereits in Planung bzw. stehen kurz vor der Inbetriebnahme. z. B. Biomasseheizkraftwerk, Geothermie weitere Flußwärmepumpen.

  • Bis 2030 werden wir die Fernwärme in Mannheim Schritt für Schritt vollständig auf grüne Energiequellen umstellen. Dabei setzen wir auf ein breites Portfolio grüner Technologien, die sich ideal ergänzen und eine hohe Versorgungssicherheit gewährleisten.
    Zu den wesentlichen Bausteinen zählt beispielsweise die Errichtung einer ersten Flusswärmepumpe in Mannheim-Rheinau im Großkraftwerk Mannheim. Mit einer thermischen Leistung von 20 Megawatt kann seit Herbst 2023 die Umweltwärme des Rheins genutzt werden. Auch die Erschließung und Nutzung geothermischer Potenziale spielt eine wichtige Rolle. In der Projektgesellschaft GeoHardt GmbH überprüft MVV die Potenziale der Geothermie in der Region Hardt.
    Aktuell leistet das Großkraftwerk Mannheim einen wesentlichen Beitrag zur Fernwärmeversorgung. Wenn die einzelnen GKM-Blöcke in den nächsten Jahren schrittweise abgeschaltet werden, steht diese Leistung nicht mehr zur Verfügung. Daher errichten wir neben den vielzähligen grünen Wärmeerzeugungsanlagen auch zusätzliche Fernwärme-Besicherungsanlagen. Damit sorgen wir auch in Zukunft für eine zuverlässige Wärmeversorgung.

  • Ja, jede Wärmepumpe muss beim (Strom-)Netzbetreiber angemeldet werden unabhängig davon, ob diese für einen Neubau geplant ist oder für einen Heizungstausch. Wenn Sie sich für eine Wärmepumpe von MVV entscheiden, können Sie sich entspannt zurücklehnen: Wir übernehmen die Anmeldung für Sie, denn sie ist Teil unseres Komplettpakets.

  • Nein, bei Erdwärme unterscheidet man zwischen oberflächennaher Geothermie und tiefer Geothermie. Oberflächennahe Geothermie wird in der Regel für die Beheizung einzelner Gebäude henutzt. Bei tiefer Geothermie (über 400 m Tiefe) sind die Temperaturniveaus deutlich höher und können bei günstigen Voraussetzung als Wärmequele für Fernwärmenetze genutzt werden. Bei uns im Oberrheingraben gibt es interessante Potentiale, die wir derzeit untersuchen.

Zu den Wärme-FAQs
  • Vereinzelt auf Supermarktparkplätzen sind noch kostenlose Ladesäulen zu finden.

  • Ja, das ist kein Problem.

  • Das kommt auf den Standort und die Art der Wallbox an. Eine einfache Wallbox ohne größere Funktionen abseits des Ladens gibt es schon für wenige hundert Euro ohne installation. Unsere Komplettpakete mit intelligenten Ladestationen, die direkt an Ihr PV- und Speichersystem gekoppelt sind, werden individuell mit Ihnen geplant und sind daher schwer pauschal zu benennen. Nehmen Sie hierzu gern Kontakt mir uns auf. Wir beraten Sie gerne zu Ihrer Wallbox.

  • Bisher gibt es nur wenige Wallboxen, die das bidirektionale Laden ermöglichen, d.h. die Fähigkeit, Strom sowohl aus dem Netz aufzunehmen als auch in das Netz zurückzuspeisen. Da es noch keine finale Reguatorik in dem Bereich gibt, warten viele Hersteller noch deren Verabschiedung ab um danach aufzurüsten und den Markt entsprechend anzukurbeln. Unsere Experten sind an dem Thema dran und informieren in den Beratungsgesprächen entsprechend der aktuellen Lage.

  • Das sogenannte "Tanken an der Laterne" bezieht sich auf das Aufladen von Elektrofahrzeugen an Straßenlaternen, die mit einer Ladestation ausgestattet sind. Diese Ladestationen sind normalerweise für den öffentlichen Gebrauch bestimmt und werden an öffentlichen Orten wie Straßen und Plätzen installiert.

Zu den E-Mobilität-FAQs
  • Unser akkreditiertes Labor überwacht die Einhaltung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) durch regelmäßige Analysen. Die Ergebnisse zeigen, dass unser Trinkwasser bei allen Inhaltsstoffen deutlich unter den Grenzwerten liegt. Außerdem werden wir regelmäßig vom staatlichen Gesundheitsamt überprüft, um sicherzustellen, dass die Qualität und Sicherheit des Trinkwassers kontinuierlich gewährleistet sind.

  • Ja, beim Austausch einer alten Heizungsanlage gegen eine neuen und effizienten Wärmeerzeuger mit Warmwasseraufbereitung können die Kosten der Kalkschutzanlage im Rahmen der förderfähigen Nebenkosten mitgefördert werden. Sprechen Sie uns gerne an, wir beraten Sie gerne zu Ihren individuellen Fördermöglichkeiten.

  • Zum Schutz der Trinkwasserinstallation ist nach DIN 1988-200 der Einbau eines mechanisch wirkenden Filters vorgeschrieben. Die Norm besagt, dass bei Neubauten eine Wasserfilter-Hausanschluss-Pflicht besteht, wenn die Leitungen aus metallischen Rohren wie Kupfer bestehen. Für Kunststoffrohre werden sie ebenfalls empfohlen.

  • Durch das Kalkschutzverfahren bleibt die chemische Wasserzusammensetzung unverändert, die Wasserhärte bleibt erhalten. Der Verzehr von Trinkwasser mit einer hohen Wasserhärte ist gesundheitlich völlig unbedenklich.

  • Das Mannheimer Wasser enthält pro Liter etwa 500 Milligramm an gelösten Mineralien sowie eine Vielzahl wichtiger Spurenelemente. Der Mineralsalzgehalt ist nicht höher als bei Mineralwasser. Das Wasser ist klar und geschmacksneutral und kann bedenkenlos zur Zubereitung von Babynahrung verwendet werden.

Zu den Wasser-FAQs

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