Häufig gestellte Fragen

Hier beantworten wir häufige Fragen zu unseren Produkten, Zahlungen und Services.

Häufige Suchbegriffe:
Rechnung Zählerstand Umzug Installation
Gas
  • Die Abschlagszahlungen sind eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen und werden mit der normalen Jahresabrechnung verrechnet. Die Höhe des Abschlages richtet sich nach dem erwarteten Energieverbrauch.

  • Die im Privatkundenbereich verwendeten handelsüblichen Gaszähler messen den Gasverbrauch in Kubikmetern (m³). Auf einer Gasrechnung werden die Zählerstände zu Beginn und Ende des Abrechnungszeitraums sowie der Unterschied zwischen beiden in Kubikmetern ausgewiesen.

    Nach der Preisangabenverordnung sind Energieversorger aber verpflichtet, bei der Abrechnung für den Verbrauchspreis die Mengeneinheit Kilowattstunden (kWh) zu verwenden.

    Um die Kilowattstunden zu erhalten, müssen deshalb die Kubikmeter mit einem Umrechnungsfaktor multipliziert werden. Dieser Umrechnungsfaktor (HOB) ergibt sich nach dem Arbeitsblatt G 685 "Durchführung der thermischen Abrechnung von Gas" der DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V.) als Produkt aus den zwei Faktoren Brennwert (HON) und Zustandszahl des Erdgases nach der nebenstehenden Formel:

    Die in der Formel verwendeten Kürzel haben wir im Folgenden erläutert.

    HOB: ermittelter Umrechnungsfaktor in kWh/m³

    HON: mengengewichtetes Mittel der gewogenen monatlichen Einspeisebrennwerte im Berechnungszeitraum

    TN: Normtemperatur ( 273,15 K )

    PAMB: mittlerer Luftdruck ( 1016 - 0,12*H in mbar ), wobei H die mittlere geodätische Höhe des Versorgungsgebietes beschreibt

    PE: Effektivdruck des Gases in mbar (der individuelle Wert muss direkt beim Netzbetreiber erfragt werden)

    PN: Normdruck ( 1013,25 mbar )

    T: Gastemperatur in ° C ( Festwert 15°C )

  • Die von uns verwendeten Strom-, Gas- und Wasserzähler sind geeicht und messen Ihren Verbrauch entsprechend der gesetzlichen Vorgaben. Wenn Sie annehmen, dass der Zähler dennoch nicht korrekt misst, dann können Sie eine Befundprüfung beantragen. Bestätigt sich der Verdacht bei einer Befundprüfung allerdings nicht, dann gehen die Kosten der Prüfung zu Ihren Lasten.

    Die Ursachen für hohe Verbrauchswerte liegen in überwiegend ineffzienten oder gar defekten Verbrauchsgeräten.

    Die Klimaschutzagentur Mannheim gemeinnützige GmbH, hilft Ihnen gerne mit einer kostenlosen Energieberatung weiter.

    So erkennen Sie eine Zählerverwechslung

    Eine Zählerverwechslung kann unterschiedliche Ursachen haben. Beispielsweise kann es vorkommen, dass bei Ihrem Einzug fälschlicherweise die Zählernummer Ihres Nachbarn für den Vertrag angegeben wurde. Auch kann eine Zählerzuordnung zur Wohnung nicht korrekt sein. In beiden Fällen können wir Ihnen keine korrekte Rechnung für Ihren Stromverbrauch stellen, da uns die tatsächlichen Daten Ihres Zählers fehlen.

    Wenn Sie vermuten, dass in Ihrem Haushalt eine Zählerverwechslung vorliegt, können Sie zunächst selbst tätig werden: Das Ergebnis einer Schaltprüfung liefert Ihnen ein gutes Indiz dafür, ob der in Ihrer Rechnung angegebene Zähler wirklich zu Ihrer Wohnung gehört. Schaltprüfung selbst durchführen: Eine Schaltprüfung führen Sie ganz einfach selbst durch, indem Sie sämtliche Sicherungen außer Betrieb setzen und anschließend überprüfen, welcher Stromzähler "stehen" bleibt. Läuft der Zähler mit der in Ihrer Rechnung angegebenen Nummer weiter, deutet dies auf eine Zählerverwechslung hin. Idealerweise können Sie auch gleich erkennen, welcher der anderen Zähler still­steht. Ob der Zähler still steht, ist daran zu erkennen, dass der Zählerstand (Einheit: kWh; meist schwarz und rot eingerahmt) und das Zählrad (bei Ferraris-Zählern) sich nicht weiter bewegen. Besonders ist hierbei auf die Nachkommastelle ganz rechts zu achten. Da Sie durch das Herausnehmen der Sicherungen in diesem Moment keinen Strom verbrauchen, ist der "stillstehende" Stromzähler Ihr Zähler. Wenn Sie die Schaltprüfung erfolgreich durchgeführt haben, teilen Sie uns bitte die korrekte Zählernummer mit, damit wir die Zählerzuordnung klären können.

  • Für die Anmeldung von Strom und Gas in Ihrem neuen Zuhause benötigen wir bitte folgende Daten:

    • Persönliche Daten
    • Einzugsdatum
    • Zählernummer
    • Zählerstand

    Falls Sie schon Kunde bei uns sind, halten Sie bitte auch Ihre Vertragskontonummer bereit.

  • Ihr Gaszähler misst die Menge (das Volumen in m³) des von Ihnen verbrauchten Gases. Diese Verbrauchsmenge ist jedoch abhängig von der Qualität sowie vom Zustand des Gases.

    Die Qualität, gemessen als Brennwert, entscheidet darüber, wie viel Gas zur Erwärmung Ihrer Wohnung, Ihres Wassers oder Ihrer Speisen nötig ist.

    Je höher er ist, desto mehr Wärmeleistung steckt also im Erdgas. Um den Brennwertfaktor korrekt zu ermitteln, führen wir mehrmals täglich Messungen zur Qualität durch und zwar dort, wo das Erdgas in das MVV Netz gelangt. Der Mittelwert dieser Ergebnisse ergibt den jeweils aktuellen Brennwertfaktor.

    Die Zustandszahl oder auch Z-Zahl gibt an, in welchem Verhältnis das Gasvolumen im Normzustand zum Gasvolumen im Betriebszustand steht. Der Normzustand ist die Basis für die Gasrechnung.

    Beide Werte finden Sie auf Ihrer Rechnung in den Details zu Ihrem Gasverbrauch.

    Die Umrechnung von m³ in kWh erfolgt mithilfe der folgenden Formel: m³ x Brennwert x Zustandszahl = kWh

Zu den Gas-FAQs
  • Wählen Sie einfach die kostenlose Notfall-Hotline unter 0800-2901000. Unsere Experten sind rund um die Uhr für Sie da, auch am Wochenende.

  • Ihren direkten Ansprechpartner bei MVV Netze GmbH zu allen Fragen rund um das Thema Smart Meter erreichen Sie unter: 0800 589 3988

    Bei Fragen zu Ihrem Stromvertrag steht Ihnen MVV Energie unter den gewohnten Kontaktdaten natürlich gerne zur Verfügung.

  • Nein, unser Service ist für alle CLASSICA und FUTURA Kunden inklusive.

  • Ja. Weitere Informationen dazu und zur Funktionsweise, Vor- und Nachteile sowie Kosten von dynamischen Tarifen finden Sie hier.

  • Der Grundversorger ist verpflichtet, alle Haushalte in einem bestimmten Gebiet mit Strom zu versorgen, wenn kein anderer Energieversorger verfügbar ist oder wenn der Kunde keinen anderen Energieversorger ausgewählt hat. In der Regel darf der Grundversorger einem Kunden nicht einfach ohne Grund kündigen.

Zu den Strom-FAQs
  • Die Wahl zwischen einem Batteriespeicher und einer Cloud-Lösung, hängt vom dem Energiebedarf, den Kosten, der Verfügbarkeit von erneuerbaren Energien und Ihren individuellen Bedürfnissen und Anforderungen ab.

    Ein Batteriespeicher macht Unabhängigkeit vom Stromnetz, schafft Flexibillität und senkt Ihre Stromkosten. Wichtig ist eine richtige Dimensionierung, passend zu ihrem Haushalt. Eine Cloud-Lösung kann je nach Bedarf jährlich erweitert oder reduziert werden und ist bei den Anschaffungskosten in der Regel günstiger. Allerdings sind Sie Abhängig von der Internetverbindung und deren Sicherheitsvorkehrungen. Wichtigster Punkt ist jedoch, dass Cloud-Lösungen höhere Stromkosten erzeugen, da sie auf den Strombedarf des Kunden angewiesen sind und keine Möglichkeit bieten, überschüssige Energie zu speichern. Es kommen außerdem regelmäßige Gebühren hinzu und Sie müssen Ihren Verbrauch gut einschätzen, da die Cloud für bestimmte Mengen vorgesehen ist, die Sie nur mit Mehrkosten unter- oder überschreiten können. Des Weiteren ist eine Cloud "nur" virtuell, "Ihren" Strom werden Sie somit nicht selber verbrauchen, die das mit einem Batteriespeicher möglich ist.

    Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Artikel "PV-Strom in einer Stromcloud „speichern“: Macht das Sinn?".

  • Ja, der Energiemanager muss immer angeschlossen sein. So können wir Ihnen die Webanwendungen von MVV Care jederzeit zur Verfügung stellen.

  • Ohne Verbindung zum Internet tauschen der Energiemanager und die Webanwendung keine Informationen aus. Sie sehen dann die Daten, die zuletzt übertragen wurden. Sobald die Verbindung wieder funktioniert, übermittelt der Energiemanager die fehlenden Daten nachträglich an die Webanwendung.

  • Wie bei jedem elektrischen Gerät oder System besteht auch bei Stromspeichern eine gewisse Brandgefahr, wenn sie nicht ordnungsgemäß installiert, betrieben und gewartet werden. Durch eine Installation von einem Experten, Überwachung und Wartung des Speichers und die Verwendung von zertifizierten Komponenten, können Sie das Risiko aber sehr minimieren.

  • Ein Stromspeicher hilft Ihnen dabei Ihren Solarstrom optimal zu nutzen. Mit einer Batterie können Sie den Strom, den Sie tagsüber produzieren, speichern und später nutzen, wenn die Sonne nicht mehr scheint. Sie nutzen also praktisch immer Ihren eigenen Strom und machen Ihre Stromversorgung noch unabhängiger.

    Ob ein Stromspeicher in Ihrem individuellen Fall sinnvoll ist, besprechen unsere Experten gern mit Ihnen persönlich: Jetzt beraten lassen

Zu den Photovoltaik-FAQs
  • Sollten Sie im Besitz einer Ladekarte für öffentliche Ladestationen und Wallboxen sein, benötigen Sie kein Smartphone. Falls nicht, ist ein Smartphone jedoch zwingend erforderlich. Über dieses können Sie jederzeit mit unserer App einen Ladevorgang starten. Bei einer Ad-hoc-Ladung benötigen Sie sogar weder unsere App noch ein Kundenkonto. Gut zu wissen: Die aktuellen Ladepreise an unseren Ladestationen können Sie vor jedem Ladevorgang in der eMotion-App einsehen.

  • Für Ladevorgänge an einer AC-Ladestation mit bis zu 22kW Ladeleistung benötigen Sie ein eigenes Kabel. An den DC-Schnellladestationen mit einer Ladeleistung von bis zu 300kW sind Ladekabel fest an der Ladestation verbaut.

     

  • In solch einem Fall sollten Sie Ihr Fahrzeughandbuch zu Rate ziehen. Dort steht beschrieben, wie Sie das Ladekabel entriegeln und abschließen können. Sollte dies nicht funktionieren, kontaktieren Sie bitte die auf der Ladesäule angebracht Hotline.

  • In diesem Fall können Sie das örtliche Ordnungsamt über den Falschparker informieren (für Mannheim: 0621 - 293 2933). Die Beamten werden dann fallspezifisch über das weitere Vorgehen (z. B. Bußgelder) entscheiden.

  • Halten Sie die RFID-Karte für mind. 3 Sekunden vor den RFID-Reader. Manche Stationen benötigen etwas Zeit zur Kartenauslesung.

    Bitte prüfen Sie, ob in Ihrem Konto ein gültiges Zahlungsmittel hinterlegt ist. Dies ist eine Voraussetzung, um einen Ladevorgang starten zu können.

    Sollte der Ladevorgang dennoch nicht starten, wenden Sie sich bitte an service@remove-this.emotion.mvv.de

Zu den E-Mobilität-FAQs
  • Wärmepumpen lassen sich mit Heizkörpern oder Flächenheizungen wie z.B. Fußbodenheizungen betreiben. Für einen möglichst effizienten Betrieb einer Wärmepumpe ist darauf zu achten, daß die Wärmepumpe mit möglichst niedrigen Heizwassertemperaturen betrieben wird. Weil Flächenheizungen prinzipiell mit geringen Heizwassertemperaturen als Radiatoren betrieben werden, sind Flächenheizungen üblicherweise hervorragend geeignet aber kein Muß für den Betrieb einer Wärmepumpe.

  • Noch wird ein großer Teil der Fernwärme in Mannheim im GKM (Großkraftwerk) erzeugt. In einem hocheffizienten Verfahren wird gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt (Kraft-Wärme-Kopplung KWK). Bis zum Jahr 2030 werden wir die erzeugte Wärme aus dem GKM aber sukkzessive durch grüne Wärme ersetzen. Thermische Abfallbehandlung (TAB), Flußwärmepumpe, Phosphor-Recyclinganlage, Biomasseheizkraftwerk wurden bereits realisiert und tragen zur klimafreundlichen Fernwärme bei. Weitere Erzeugungsanlagen sind bereits in Planung, z. B. Geothermie und weitere Flußwärmepumpen.

    Mehr zu unseren Erzeugungsquellen erfahren Sie hier.

  • Bis 2030 werden wir die Fernwärme in Mannheim Schritt für Schritt vollständig auf grüne Energiequellen umstellen. Dabei setzen wir auf ein breites Portfolio grüner Technologien, die sich ideal ergänzen und eine hohe Versorgungssicherheit gewährleisten.
    Zu den wesentlichen Bausteinen zählt beispielsweise die Errichtung einer ersten Flusswärmepumpe in Mannheim-Rheinau im Großkraftwerk Mannheim. Mit einer thermischen Leistung von 20 Megawatt kann seit Herbst 2023 die Umweltwärme des Rheins genutzt werden. Auch die Erschließung und Nutzung geothermischer Potenziale spielt eine wichtige Rolle. In der Projektgesellschaft GeoHardt GmbH überprüft MVV die Potenziale der Geothermie in der Region Hardt.
    Aktuell leistet das Großkraftwerk Mannheim einen wesentlichen Beitrag zur Fernwärmeversorgung. Wenn die einzelnen GKM-Blöcke in den nächsten Jahren schrittweise abgeschaltet werden, steht diese Leistung nicht mehr zur Verfügung. Daher errichten wir neben den vielzähligen grünen Wärmeerzeugungsanlagen auch zusätzliche Fernwärme-Besicherungsanlagen. Damit sorgen wir auch in Zukunft für eine zuverlässige Wärmeversorgung.

  • Ja, jede Wärmepumpe muss beim (Strom-)Netzbetreiber angemeldet werden unabhängig davon, ob diese für einen Neubau geplant ist oder für einen Heizungstausch. Wenn Sie sich für eine Wärmepumpe von MVV entscheiden, können Sie sich entspannt zurücklehnen: Wir übernehmen die Anmeldung für Sie, denn sie ist Teil unseres Komplettpakets.

  • Eine Wärmepumpe ist eine energieeffiziente Option für Einfamilienhäuser. Vor allem in Kombination mit PV-Anlagen und dem intelligenten MVV-Energiemanager kann eine Wärmepumpe die beste Heizlösung für Sie sein.

    Jetzt beraten lassen

Zu den Wärme-FAQs
  • Bitte sehen Sie zuerst nach, ob Sie in der Auswahl-Box oben rechts das richtige Vertragskonto ausgesucht haben. Wenn Sie mehrere Vertragskonten besitzen, könnte das gesuchte Produkt in einem anderen Konto zu finden sein.

    Sollten Sie das gesuchte Vertragskonto nicht gefunden haben, wird es eventuell unter einem anderen Geschäftspartner geführt. In diesem Fall legen Sie bitte unter Angabe der gesuchten Vertragskontonummer ein zusätzliches Online-Konto an. Dafür wechseln Sie auf die Login-Seite und klicken auf „Jetzt registrieren“.

    zur Registrierung

    Bitte beachten Sie dabei: Für Ihr Online-Konto verwenden wir die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse voreingestellt als Benutzernamen. Wenn Sie also für beide Online-Konten die gleiche E-Mail-Adresse nutzen möchten, dann ändern Sie vor der Anlage des zweiten Online-Kontos den Benutzernamen Ihres ersten Zugangs. Dafür klicken Sie dort auf den Profil-Button ganz rechts oben und geben unter „Mein Konto“ einen neuen Namen ein.

  • Nein, beide Begriffe meinen dasselbe.

    Netzanschluss wird als Begriff meist von Ihrem örtlichen Netzbetreiber der jeweiligen Versorgungsleitungen verwendet, weil ein Gebäude an das vorgelagerte Energienetz angeschlossen wird. 

    Wir als Energielieferant sprechen dagegen von einem Hausanschluss, weil aus Kundensicht das Haus an das vorgelagerte Energienetz angeschlossen wird.

  • Ja, wenn in der bisherigen Vertragslaufzeit regelmäßige Zahlungen geleistet wurden.

  • Sofern Sie mehrere Vertragskonten besitzen, finden Sie die gesuchte Zählernummer eventuell im anderen Konto. Die Ansicht schalten Sie mit der Auswahl-Box oberhalb der Seite um.

    Vermissen Sie noch immer die Nummer eines Zählers? Dann ziehen Sie bitte unseren Kundenservice hinzu. Wir helfen Ihnen gern.

    Wenn Sie einen Strom-Zweitarifzähler besitzen, können Sie unter dem richtigen Produktreiter bei "Zählernummer" auf den kleinen roten Pfeil klicken, hier das HT- bzw. das NT-Zählwerk auswählen und nacheinander den jeweiligen Stand eingeben.

  • Ja. Zählerstände, die Sie im Online-Konto eingegeben, gehen automatisch auch an den für Sie zuständigen Netzbetreiber. Wenn er Ihnen zuvor eine Ablesekarte geschickt hat, dann wird Ihre Eingabe im Online-Konto als Turnuszählerstand an den Netzbetreiber übermittelt und von ihm als Antwort auf seine Karte verstanden. Sie müssen also nichts weiter unternehmen.

Zu den Service-FAQs
  • Unser akkreditiertes Labor überwacht die Einhaltung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) durch regelmäßige Analysen. Die Ergebnisse zeigen, dass unser Trinkwasser bei allen Inhaltsstoffen deutlich unter den Grenzwerten liegt. Außerdem werden wir regelmäßig vom staatlichen Gesundheitsamt überprüft, um sicherzustellen, dass die Qualität und Sicherheit des Trinkwassers kontinuierlich gewährleistet sind.

  • Ja, beim Austausch einer alten Heizungsanlage gegen eine neuen und effizienten Wärmeerzeuger mit Warmwasseraufbereitung können die Kosten der Kalkschutzanlage im Rahmen der förderfähigen Nebenkosten mitgefördert werden. Sprechen Sie uns gerne an, wir beraten Sie gerne zu Ihren individuellen Fördermöglichkeiten.

  • Zum Schutz der Trinkwasserinstallation ist nach DIN 1988-200 der Einbau eines mechanisch wirkenden Filters vorgeschrieben. Die Norm besagt, dass bei Neubauten eine Wasserfilter-Hausanschluss-Pflicht besteht, wenn die Leitungen aus metallischen Rohren wie Kupfer bestehen. Für Kunststoffrohre werden sie ebenfalls empfohlen.

  • Durch das Kalkschutzverfahren bleibt die chemische Wasserzusammensetzung unverändert, die Wasserhärte bleibt erhalten. Der Verzehr von Trinkwasser mit einer hohen Wasserhärte ist gesundheitlich völlig unbedenklich.

  • Das Mannheimer Wasser enthält pro Liter etwa 500 Milligramm an gelösten Mineralien sowie eine Vielzahl wichtiger Spurenelemente. Der Mineralsalzgehalt ist nicht höher als bei Mineralwasser. Das Wasser ist klar und geschmacksneutral und kann bedenkenlos zur Zubereitung von Babynahrung verwendet werden.

Zu den Wasser-FAQs

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