Häufig gestellte Fragen

Hier beantworten wir häufige Fragen zu unseren Produkten, Zahlungen und Services.

Häufige Suchbegriffe:
Rechnung Zählerstand Umzug Installation

Bitte melden Sie uns Ihren Umzug am besten rechtzeitig vor der Schlüsselübergabe, jedoch spätestens 14 Tage vor dem Umzug, um eine reibungslose Ummeldung sicherzustellen. Wir bieten Ihnen viele Services, die das An-, Ab- oder Ummelden so einfach wie möglich machen. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

Für die Anmeldung von Strom und Gas in Ihrem neuen Zuhause benötigen wir bitte folgende Daten:

  • Persönliche Daten
  • Einzugsdatum
  • Zählernummer
  • Zählerstand

Falls Sie schon Kunde bei uns sind, halten Sie bitte auch Ihre Vertragskontonummer bereit.

Der Grundversorger ist verpflichtet, alle Haushalte in einem bestimmten Gebiet mit Strom zu versorgen, wenn kein anderer Energieversorger verfügbar ist oder wenn der Kunde keinen anderen Energieversorger ausgewählt hat. In der Regel darf der Grundversorger einem Kunden nicht einfach ohne Grund kündigen.

Sie können - aus welchen Gründen auch immer - einer Person Ihres Vertrauens eine Vollmacht erteilen, damit diese Person Sie gegenüber MVV Energie AG vertreten darf. Damit es für Sie einfach wird, haben wir die entsprechenden Formulare zum Herunterladen vorbereitet.

Bitte beachten Sie, dass der "Bevollmächtigte" ein gültiges amtliches Ausweisdokument (z.B. Personalausweis oder Reisepass) zusammen mit der ausgefüllten Vollmacht vorlegen muss.

Vollmacht Privatkunden

Vollmacht Gewerbekunden

 

Zuständig für den Einbau moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme ist der grundzuständige Messstellenbetreiber, also die MVV Netze GmbH. Diese beauftragt einen Dienstleister für den Einbau. Bitte beachten Sie beim Einbautermin, dass sich die Dienstleister in jedem Fall ausweisen müssen.

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