Häufig gestellte Fragen

Hier beantworten wir häufige Fragen zu unseren Produkten, Zahlungen und Services.

Häufige Suchbegriffe:
Rechnung Zählerstand Umzug Installation
Strom
  • Bitte melden Sie uns Ihren Umzug am besten rechtzeitig vor der Schlüsselübergabe, jedoch spätestens vier Wochen nach dem Umzug, um eine reibungslose Ummeldung sicherzustellen. Wir bieten Ihnen viele Services, die das An-, Ab- oder Ummelden so einfach wie möglich machen. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

  • Ihre Zählernummer finden Sie auf Ihrer letzten Jahresabrechnung und auf dem Strom-, Gas-, Fernwärme- oder Wasserzähler. Dort können Sie auch den Zählerstand ablesen.

    Wo Sie Ihre Zählernummer finden und wie Sie den Zählerstand richtig ablesen, erfahren Sie auf der Seite der MVV Netze. Dort werden Ihnen auch alle Zähler anhand von Abbildungen erklärt.

  • Der Grundversorger ist verpflichtet, alle Haushalte in einem bestimmten Gebiet mit Strom zu versorgen, wenn kein anderer Energieversorger verfügbar ist oder wenn der Kunde keinen anderen Energieversorger ausgewählt hat. In der Regel darf der Grundversorger einem Kunden nicht einfach ohne Grund kündigen.

  • Für die Anmeldung von Strom und Gas in Ihrem neuen Zuhause benötigen wir bitte folgende Daten:

    • Persönliche Daten
    • Einzugsdatum
    • Zählernummer
    • Zählerstand

    Falls Sie schon Kunde bei uns sind, halten Sie bitte auch Ihre Vertragskontonummer bereit.

  • Sie können - aus welchen Gründen auch immer - einer Person Ihres Vertrauens eine Vollmacht erteilen, damit diese Person Sie gegenüber MVV Energie AG vertreten darf. Damit es für Sie einfach wird, haben wir die entsprechenden Formulare zum Herunterladen vorbereitet.

    Bitte beachten Sie, dass der "Bevollmächtigte" ein gültiges amtliches Ausweisdokument (z.B. Personalausweis oder Reisepass) zusammen mit der ausgefüllten Vollmacht vorlegen muss.

    Vollmacht Privatkunden

    Vollmacht Gewerbekunden

     

Zu den Strom-FAQs
  • Sofern Sie ein Zahlungsmittel hinterlegt haben, erhalten Sie einmal im Monat per E-Mail eine Übersicht mit all Ihren Ladevorgängen, die innerhalb dieses Monats angefallen sind. Sollte kein Zahlungsmittel hinterlegt sein, erhalten Sie für jeden Ladevorgang eine separate Rechnung.

  • Sie können sich Ihre vergangenen Rechnungen in der eMotion App unter „Nutzerkonto“ -„Rechnungen anzeigen“ einsehen.

  • Sie können entweder direkt in der MVV eMotion App Ihren Vertrag kündigen. Alternativ können Sie Ihre Kündigung auch hier einreichen.

  • Sie können in der eMotion-App unter „Nutzerkonto“ ; „Zahlungsmittel“ ihr bevorzugtes Zahlungsmittel hinterlegen. Zur Auswahl stehen aktuell das SEPA Lastschriftmandat und die Kreditkartenzahlung.

  • Benötigen Sie bei einer Störung akut Hilfe, wenden Sie sich bitte an die auf der Ladestation angebrachte Hotline.

Zu den E-Mobilität-FAQs
  • Für die Anmeldung von Strom und Gas in Ihrem neuen Zuhause benötigen wir bitte folgende Daten:

    • Persönliche Daten
    • Einzugsdatum
    • Zählernummer
    • Zählerstand

    Falls Sie schon Kunde bei uns sind, halten Sie bitte auch Ihre Vertragskontonummer bereit.

  • Die Abschlagszahlungen sind eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen und werden mit der normalen Jahresabrechnung verrechnet. Die Höhe des Abschlages richtet sich nach dem erwarteten Energieverbrauch.

  • Die im Privatkundenbereich verwendeten handelsüblichen Gaszähler messen den Gasverbrauch in Kubikmetern (m³). Auf einer Gasrechnung werden die Zählerstände zu Beginn und Ende des Abrechnungszeitraums sowie der Unterschied zwischen beiden in Kubikmetern ausgewiesen.

    Nach der Preisangabenverordnung sind Energieversorger aber verpflichtet, bei der Abrechnung für den Verbrauchspreis die Mengeneinheit Kilowattstunden (kWh) zu verwenden.

    Um die Kilowattstunden zu erhalten, müssen deshalb die Kubikmeter mit einem Umrechnungsfaktor multipliziert werden. Dieser Umrechnungsfaktor (HOB) ergibt sich nach dem Arbeitsblatt G 685 "Durchführung der thermischen Abrechnung von Gas" der DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V.) als Produkt aus den zwei Faktoren Brennwert (HON) und Zustandszahl des Erdgases nach der nebenstehenden Formel:

    Die in der Formel verwendeten Kürzel haben wir im Folgenden erläutert.

    HOB: ermittelter Umrechnungsfaktor in kWh/m³

    HON: mengengewichtetes Mittel der gewogenen monatlichen Einspeisebrennwerte im Berechnungszeitraum

    TN: Normtemperatur ( 273,15 K )

    PAMB: mittlerer Luftdruck ( 1016 - 0,12*H in mbar ), wobei H die mittlere geodätische Höhe des Versorgungsgebietes beschreibt

    PE: Effektivdruck des Gases in mbar (der individuelle Wert muss direkt beim Netzbetreiber erfragt werden)

    PN: Normdruck ( 1013,25 mbar )

    T: Gastemperatur in ° C ( Festwert 15°C )

  • Ihre Zählernummer finden Sie auf Ihrer letzten Jahresabrechnung und auf dem Strom-, Gas-, Fernwärme- oder Wasserzähler. Dort können Sie auch den Zählerstand ablesen.

    Wo Sie Ihre Zählernummer finden und wie Sie den Zählerstand richtig ablesen, erfahren Sie auf der Seite der MVV Netze. Dort werden Ihnen auch alle Zähler anhand von Abbildungen erklärt.

  • Ihr Gaszähler misst die Menge (das Volumen in m³) des von Ihnen verbrauchten Gases. Diese Verbrauchsmenge ist jedoch abhängig von der Qualität sowie vom Zustand des Gases.

    Die Qualität, gemessen als Brennwert, entscheidet darüber, wie viel Gas zur Erwärmung Ihrer Wohnung, Ihres Wassers oder Ihrer Speisen nötig ist.

    Je höher er ist, desto mehr Wärmeleistung steckt also im Erdgas. Um den Brennwertfaktor korrekt zu ermitteln, führen wir mehrmals täglich Messungen zur Qualität durch und zwar dort, wo das Erdgas in das MVV Netz gelangt. Der Mittelwert dieser Ergebnisse ergibt den jeweils aktuellen Brennwertfaktor.

    Die Zustandszahl oder auch Z-Zahl gibt an, in welchem Verhältnis das Gasvolumen im Normzustand zum Gasvolumen im Betriebszustand steht. Der Normzustand ist die Basis für die Gasrechnung.

    Beide Werte finden Sie auf Ihrer Rechnung in den Details zu Ihrem Gasverbrauch.

    Die Umrechnung von m³ in kWh erfolgt mithilfe der folgenden Formel: m³ x Brennwert x Zustandszahl = kWh

Zu den Gas-FAQs
  • Sobald wir Ihren Turnus-Zählerstand von Ihrem örtlichen Netzbetreiber erhalten haben, erstellen wir Ihre Rechnung. Danach erhalten Sie von uns eine E-Mail, dass Ihre Rechnung für Sie in „Mein Postfach“ bereit liegt. Alle Online-Rechnungen werden dort als PDF abgespeichert und sind so jederzeit für Sie abrufbar.

  • Ja. Sie können über das Online-Konto ein SEPA-Lastschriftmandat durch ein anderes ersetzen, in dem Sie eine neue Bankverbindung hinterlegen. Einfach unter „Meine Daten“ die IBAN (und falls abweichend den Kontoinhaber) eingeben, die Eingaben speichern und nochmals bestätigen. Nun werden Ihre künftigen Abschläge vom neuen Konto abgebucht. Sollte die nächste Fälligkeit jedoch kurz bevorstehen, dann würde einmalig noch die alte Bankverbindung belastet werden.

    Wenn Sie Ihr SEPA-Lastschriftmandat ersatzlos widerrufen möchten, dann erledigen Sie dies bitte schriftlich, z. B. über das Kontaktformular in Ihrem Online-Konto.

  • Um unser System vor versehentlich fehlerhaften Dateneingaben zu schützen, prüfen wir alle Zählerstandsabgaben mithilfe einer Plausibilisierung, die auf den gesammelten Werten für Ihre Verbrauchsstelle basiert. Wenn Ihre Eingabe nicht dem erwarteten Verbrauch entspricht, weisen wir Sie darauf hin und bitten um Überprüfung – eventuell liegt ein Fehler bei der Kommasetzung vor.

    Wenn Ihr Wert jedoch tatsächlich dem aktuellen Zählerstand entspricht, dann bestätigen Sie ihn erneut. Damit wird Ihre Eingabe in unser System übertragen.

  • Bitte versuchen Sie, den korrekten Wert noch nachträglich über die Eingabefelder zu übermitteln. Das funktioniert je nach Art des Fehlers.

    Ansonsten steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung.

  • Sie können Ihre Abschläge für den jeweiligen Vertrag ändern – wenn Sie mehrere Produkte unter einem Vertragskonto beziehen, ändert sich dadurch automatisch auch Ihr Gesamtabschlag. Bitte klicken Sie dazu unter "Mein Verbrauch" auf "Abschläge ändern". Wählen Sie den Reiter des jeweiligen Vertrages und tragen Sie gleich oben Ihren gewünschten Abschlag ein.

    Wir bitten um Verständnis, dass die Möglichkeit zur Reduzierung Ihres Abschlages automatisch begrenzt ist.

Zu den Service-FAQs
  • Ein Wärmemengenzähler misst den Verbrauch. Er wird einmal pro Jahr abgelesen. Aus dem Verbrauch wird dann die Verbrauchsabrechnung erstellt und die monatlichen Abschlagszahlungen entsprechend angepasst.

  • Die eingestellte Wassermenge kann auf Antrag des Kunden geändert werden. Eine Änderung kann allerdings nur einmal innerhalb von 12 Monaten erfolgen.
    Hierdurch ändert sich der jährliche Servicepreis.

  • Gas- und Ölpreise sind Bestandteile bei der Ermittlung des Fernwärmepreises (Preisgleitklausel). Diese Elemente den Marktpreis von Wettbewerbsenergien.

  • Die Kosten für unsere Fernwärme haben drei Bestandteile: den Verbrauchspreis, den Jahresservicepreis und den Verrechnungspreis. Mit dem Verbrauchspreis wird die verbrauchte Wärme bezahlt, also die bezogene, am Zähler gemessene Heizwassermenge. Der Jahresservicepreis ist unabhängig vom Verbrauch, mit ihm werden Kosten der Wärmebereitstellung abgegolten. Er hängt von den eingestellten Einheiten ab. Der Verrechnungspreis ist ein Entgelt für die Kosten der Messung, dem Zählerwechsel und der Abrechnung der Wärmemengen. Er hängt von der Zählergröße ab.

  • In der Station befindet sich ein Zähler, der abgelesen wird. 

Zu den Wärme-FAQs
  • Photovoltaik und Solarthermie sind zwei verschiedene Technologien, die Sonnenenergie nutzen, um Energie zu erzeugen. Photovoltaik nutzt Sonnenlicht, um Strom zu erzeugen, während Solarthermie das Sonnenlicht nutzt, um Wärme zu erzeugen. Photovoltaik ist in der Regel besser geeignet, um Strom für den täglichen Gebrauch zu erzeugen. Solarthermie ist hingegen besser geeignet, um Warmwasser für den täglichen Gebrauch zu erzeugen oder zur Unterstützung der Heizung im Winter. Solarthermieanlagen erfordern mehr Platz und können nicht zur Erzeugung von Strom verwendet werden.

  • Um zu entscheiden, welche Photovoltaikanlage für Sie am besten geeignet ist, gibt es einige Faktoren zu berücksichtigen, wie zum Beispiel:

    • Größe und Lage des Daches oder der Fläche, auf der die Anlage installiert werden soll
      (Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Artikel "Photovoltaikanlage richtig planen: Die optimale Größe")
    • Ihre Stromverbrauchsgewohnheiten und -kosten
    • Ihr Budget für die Anschaffung und Installation der Anlage
    • Die staatlichen Förderungen und Vergütungen, die für Solaranlagen in Ihrer Region verfügbar sind.

    Es ist auch wichtig, die Qualität der verschiedenen Anbieter und Anlagen zu vergleichen, um sicherzustellen, dass Sie eine zuverlässige und langlebige Anlage erhalten. Es ist hilfreich, sich bei solch einer Anschaffung vorher von Experten beraten zu lassen.

    Kommen Sie dazu gerne auf uns zu

  • Die Förderung von Photovoltaikanlagen variiert von Bundesland zu Bundesland. Daher prüfen unsere Experten vor der Installation und dem Kauf der PV-Anlage eventuelle Fördermöglichkeiten, damit Sie auf der sicheren Seite sind.

    Jetzt unverbindlich beraten lassen

  • Die Größe der Anlage ist der bedeutendste Einflussfaktor für ihren Preis. Je nach Bauart, Lage und Höhe Ihres Hauses variieren außerdem die Kosten für Gerüste und Installation. Sie können aber sicher sein, dass unser Angebot alle Kosten abdeckt. Es gibt keine versteckten Kosten.

    Jetzt unverbindliches Angebot anfordern

  • Die Speicherkapazität sollte in Abhängigkeit des Stromverbrauchs sowie der installierten PV-Leistung gewählt werden. Ein Batteriespeicher sollte

    • 1,5 kWh pro 1 kW PV-Leistung nicht überschreiten
    • 1,5 kWh pro 1000 kWh/a Stromverbrauch nicht überschreiten
    • nur installiert werden, wenn die PV-Leistung 0,5 kW pro 1000 kWh/a Stromverbrauch übersteigt.
Zu den Photovoltaik-FAQs
  • Das Trinkwasser in unserem Versorgungsgebiet fällt in den Härtebereich "hart". Jährlich informieren wir unsere Kunden über den Härtegrad und die Qualität unseres Trinkwassers mittels einer amtlichen Bekanntmachung. Diese finden Sie hier.

    Mehr Informationen zur Wasserhärte und was man dagegen tun kann, haben wir Ihnen in diesem Ratgeber zusammengestellt.

  • Die Kosten sind von den individuellen Gegebenheiten vor Ort abhängig und liegen zumeist in einem unteren 4-stelligen Bereich. Hinzu kommen laufende Kosten für Salz, Strom und die jährliche Wartung.

    Unsere Experten beraten Sie gerne

  • Wenn das Salz in der Wasserenthärtungsanlage nicht nachgefüllt wird, kann sich das Austauscher-Harz im Inneren der Anlage nicht mehr regenerieren und das Wasser wird nicht mehr enthärtet. In der Regel gibt die Anlage von selbst ein Signal, wenn der Salzvorrat aufgebraucht ist und wieder befüllt werden muss

  • Für die Wartung einer Wasserenthärtungsanlage fallen in der Regel Kosten zwischen 300€ - 400€ im Jahr zuzüglich eventuell anfallender Kosten für Ersatzteile an

  • Die Kosten einer Kalkschutzanlage sind von den individuellen Gegebenheiten vor Ort abhängig und liegen zumeist in einem unteren 4-stelligen Bereich. Hinzu kommen laufende Kosten für Strom und Wartung.

    Unsere Experten beraten Sie gerne zu Ihrer individuellen Lösung

Zu den Wasser-FAQs

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