Der Energieausweis
für Gebäude

Informationen zur Verwendung und Gültigkeitsdauer

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis liefert eine Einschätzung zur Energieeffizienz und zu den anfallenden Energiekosten eines Gebäudes. So soll er einen Vergleich zwischen Immobilien ermöglichen. Seit 2009 ist der Energieausweis bei den meisten Wohn- und Nichtwohngebäuden in Deutschland Pflicht.

Der Energieausweis gilt immer für das ganze Gebäude. Ausnahmen gibt es bei gemischter Nutzung von Wohn- und Nichtwohngebäuden.

Wer benötigt einen Energieausweis?
  • Neubau
    Bei einem Neubau wird der Energieausweis bereits durch die bauvorlageberechtigten Architekten oder Planer zusammen mit dem Bauantrag eingereicht.
  • Bestandsgebäude
    Für Bestandsgebäude wird im Falle eines „Nutzerwechsels" ein Energieausweis benötigt, also z.B. bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung usw. Dies gilt sowohl für Wohngebäude (Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser) als auch für Nichtwohngebäude (z. B. Büro- und Verwaltungsgebäude, Geschäftshäuser, Schulen, Krankenhäuser, Hotels und Gaststätten).
Wer benötigt keinen Energieausweis?
  • Immobilieneigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen, vererben, verschenken oder es in einem bestehenden Miet-, Pacht- oder Leasingverhältnis an einen Fremdnutzer vergeben haben.
  • Für kleine Gebäude (weniger als 50 Quadratmeter Nutzfläche) müssen keine Energieausweise ausgestellt werden.
  • Auch für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, ist der Energieausweis nicht verpflichtend vorgeschrieben.

Das ändert sich ab Mai 2021

  • Ab Mai müssen die CO2-Emissionen im Ausweis angegeben werden. Diese berechnen sich aus dem Primärenergiebedarf oder -verbrauch des Gebäudes.
  • Auch für Immobilienmakler gilt die Pflicht, bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf einen Energieausweis vorzulegen.
  • Der Aussteller der Energieausweise muss bestehende Gebäude vor Ort oder anhand aussagekräftiger Bilder bewerten, um Empfehlungen zur Modernisierung geben zu können. Wenn Eigentümer Daten für den Energieausweis bereitstellen, sind sie für die Korrektheit der Angaben verantwortlich. Die Daten sind vom Aussteller auf Plausibilität zu prüfen.
  • Im Ausweis muss die energetische Qualität des Gebäudes detailiert angegeben werden.

Welche Arten von Energieausweisen gibt es?

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:

  • Energieverbrauchsausweis
  • Energiebedarfsausweis

Der Energieverbrauchsausweis

Basis für den Energieverbrauchsausweis sind die tatsächlichen Verbrauchsdaten der Vergangenheit. Er wird aus den Daten von mindestens drei Jahresverbrauchsabrechnungen aller Wohneinheiten des Gebäudes ermittelt.

Grundsätzlich gilt: Der Energieverbrauchsausweis ist für Mehrfamilienhäuser mit mindestens fünf Wohneinheiten sowie sämtliche Wohnhäuser, die schon die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten, zulässig. Demzufolge ist für ältere unsanierte Häuser mit höchstens vier Wohneinheiten der Energieverbrauchsausweis nicht zulässig – hier ist ein Energiebedarfsausweis erforderlich.

Der Energiebedarfsausweis

Der Energiebedarfsausweis wird auf Basis des theoretischen Energiebedarfs eines Gebäudes durch ein technisches Gutachten erstellt. Dem Gutachten liegen alleine bauliche Aspekte wie Heizungsanlage, Qualität der Fenster oder Dämmung zugrunde.

Der Energiebedarfsausweis wird bei Neubauten obligatorisch ausgestellt. Ansonsten ist er nur verpflichtend für alle Gebäude, die noch nicht die Vorgaben der Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten und weniger als fünf Wohneinheiten haben.

Verbrauchsdaten für Ihren Energieverbrauchsausweis

Für Ihren Energieverbrauchsausweis benötigen Sie Ihre Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Unter folgenden Voraussetzungen erhalten Sie auch die Daten Ihrer Mieter von unserem Kundenservice:

  • Nur bei Vorlage einer schriftlichen Einwilligung des Mieters zur Übermittlung seiner Verbrauchsdaten an den Vermieter, dürfen die Verbrauchsdaten an den Eigentümer weiter gegeben werden.
  • Hat der Mieter keine Einwilligung erteilt, dürfen nur anonymisierte Daten an den Vermieter gegeben werden. Aus diesen Daten können keine Rückschlüsse auf die Verbräuche einzelner Mieter gezogen werden. Bei einem Objekt mit weniger als drei Mietparteien ist deshalb immer die Einwilligung der Mieter in die Übermittlung der Verbrauchsdaten erforderlich.
  • Es können nur Daten zu den Verbrauchswerten von Kunden, die durch MVV Energie versorgt werden, zur Verfügung gestellt werden.
  • Sollte der Energiebezug nicht bei MVV Energie, sondern bei einem anderen Energieversorger erfolgen, fragen Sie direkt bei Ihren Mietern und dann - sofern Ihre Mieter einverstanden sind - bei dem jeweiligen Versorger nach.
  • Ihre Anfrage können wir am Schnellsten bearbeiten, wenn Sie die jeweiligen Zählernummern bereits parat haben.

hier erreichen Sie uns

Gültigkeitsdauer des Energieausweises

Der Energieausweis bleibt 10 Jahre nach Ausstellung gültig.

Wird das Gebäude zwischenzeitlich verändert (z.B. Anbau) oder energetisch saniert, (Gebäudehülle oder Heizanlagentechnik) ist ein neuer Energieausweis notwendig, sobald eine Neuvermietung, -verpachtung oder ein Verkauf stattfindet.

Wer ist berechtigt, einen gültigen Energieausweis auszustellen?

Es darf nur ein qualifizierter Personenkreis Energieausweise ausstellen. Sie finden geeignete Fachleute über eine online-Suche.

Qualifizierte Energieberater finden Sie über die Seite "Energie-Effizienz-Experten"- übrigens bundesweit.

 

Hier gehts zu den Energie-Effizienz-Experten


MVV Energie stellt keine Energieausweise aus.

Für weitere Fragen

Bei Fragen zum Thema steht Ihnen auch die Klimaschutzagentur Mannheim zur Verfügung.

 

Klimaschutzagentur Mannheim gGmbH
D 2, 5-8 in 68159 Mannheim

0621 862 484 10


 

Die Klimaschutzagentur stellt keine Energieausweise aus.

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