Im Rahmen der staatlichen Hilfsmaßnahmen zu den hohen Energiepreisen für Haushalte, wurde für Gas und Wärme die Mehrwertsteuer von 19% auf 7% temporär abgesenkt. Diese Absenkung war im Gesetz bis Ende März 2024 befristet. Zum 01.04.2024 steigt die Mehrwertsteuer wieder auf 19%.
Ihre monatlichen Abschläge bleiben von der Erhöhung unberührt. Sie müssen nichts weiter tun.
In Ihrer Abrechnung werden wir die jeweiligen Verbräuche zeitanteilig ausweisen. Hierbei ermitteln wir rechnerisch unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen die Zählerstände zum 31. März 2024. Wenn Sie uns bis 15. April 2024 die tatsächlichen Zählerstände über unsere Online-Services, schriftlich oder per E-Mail mitteilen, legen wir diese der Abrechnung zugrunde.