Häufig gestellte Fragen

Hier beantworten wir häufige Fragen rund um das Thema E-Mobilität.

Häufige Suchbegriffe:
Standort Kosten Installation

Um welches E-Mobilitäts-Produkt geht es?

Ladestation
  • Sofern Sie ein Zahlungsmittel hinterlegt haben, erhalten Sie einmal im Monat per E-Mail eine Übersicht mit all Ihren Ladevorgängen, die innerhalb dieses Monats angefallen sind. Sollte kein Zahlungsmittel hinterlegt sein, erhalten Sie für jeden Ladevorgang eine separate Rechnung.

  • Sie können sich Ihre vergangenen Rechnungen in der eMotion App unter „Nutzerkonto“ -„Rechnungen anzeigen“ einsehen.

  • Sie können entweder direkt in der MVV eMotion App Ihren Vertrag kündigen. Alternativ können Sie Ihre Kündigung auch hier einreichen.

  • Sie können in der eMotion-App unter „Nutzerkonto“ ; „Zahlungsmittel“ ihr bevorzugtes Zahlungsmittel hinterlegen. Zur Auswahl stehen aktuell das SEPA Lastschriftmandat und die Kreditkartenzahlung.

  • Benötigen Sie bei einer Störung akut Hilfe, wenden Sie sich bitte an die auf der Ladestation angebrachte Hotline.

  • Mit Ihrem Validierungscode aktivieren Sie nach Ihrer Registrierung bei MVV eMotion Ihren Account. Sie erhalten eine E-Mail mit dem besagten Code. Diesen tragen Sie bitte unter „Anmelden“ – „E-Mail bestätigen“

     

  • Um ein Kundenkonto anzulegen, laden Sie sich einfach unsere eMotion-App herunter und folgen dort der Anweisung zur Erstellung eines Nutzerkontos.

  • Wenn Sie ein angemeldeter eMotion-Kunde sind, können Sie zwischen den Zahlungsmethoden Kreditkarte und SEPA-Lastschriftmandat wählen. Nutzen Sie eine der beiden Zahlungsmethoden, erhalten Sie am Ende eines Abrechnungsmonats eine Aufstellung aller Ihrer Ladevorgänge, die innerhalb des Monats durchgeführt wurden.
    Sind Sie kein angemeldeter eMotion-Kunde, müssen Sie jeden Ladevorgang einzeln per Rechnung begleichen. Bei Ad-hoc-Ladevorgängen ist die Zahlung aktuell nur per Kreditkarte möglich.

  • Auf öffentlichen Parkplätzen müssen Sie in der Regel keine Parkgebühren zahlen. In Parkhäusern oder auf privat betriebenen Parkplätzen sind jedoch die jeweils geltenden Parkgebühren zu entrichten.

  • Die Blockiergebühr ist eine Gebühr, die von einigen Ladesäulenbetreibern erhoben wird, um sicherzustellen, dass Elektrofahrzeuge nach dem Ladevorgang schnell von der Ladesäule entfernt werden, um Platz für andere Fahrzeuge zu schaffen. Die Blockiergebühr wird normalerweise erhoben, wenn ein Elektrofahrzeug nach dem Ladevorgang an der Ladesäule geparkt bleibt, ohne den Ladevorgang zu beenden oder das Fahrzeug zu entfernen. Sie soll sicherstellen, dass die Ladesäulen für andere Elektrofahrzeuge verfügbar sind und dass keine unnötigen Wartezeiten entstehen. 

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