Häufig gestellte Fragen

Hier beantworten wir häufige Fragen rund um das Thema E-Mobilität.

Häufige Suchbegriffe:
Standort Kosten Installation

Um welches E-Mobilitäts-Produkt geht es?

Ladestation
  • Sofern Sie ein Zahlungsmittel hinterlegt haben, erhalten Sie einmal im Monat per E-Mail eine Übersicht mit all Ihren Ladevorgängen, die innerhalb dieses Monats angefallen sind. Sollte kein Zahlungsmittel hinterlegt sein, erhalten Sie für jeden Ladevorgang eine separate Rechnung.

  • Sie können sich Ihre vergangenen Rechnungen in der eMotion App unter „Nutzerkonto“ -„Rechnungen anzeigen“ einsehen.

  • Sie können in der eMotion-App unter „Nutzerkonto“ ; „Zahlungsmittel“ ihr bevorzugtes Zahlungsmittel hinterlegen. Zur Auswahl stehen aktuell das SEPA Lastschriftmandat und die Kreditkartenzahlung.

  • Wenn Sie ein angemeldeter eMotion-Kunde sind, können Sie zwischen den Zahlungsmethoden Kreditkarte und SEPA-Lastschriftmandat wählen. Nutzen Sie eine der beiden Zahlungsmethoden, erhalten Sie am Ende eines Abrechnungsmonats eine Aufstellung aller Ihrer Ladevorgänge, die innerhalb des Monats durchgeführt wurden.
    Sind Sie kein angemeldeter eMotion-Kunde, müssen Sie jeden Ladevorgang einzeln per Rechnung begleichen. Bei Ad-hoc-Ladevorgängen ist die Zahlung aktuell nur per Kreditkarte möglich.

  • Benötigen Sie bei einer Störung akut Hilfe, wenden Sie sich bitte an die auf der Ladestation angebrachte Hotline.

  • Auf öffentlichen Parkplätzen müssen Sie in der Regel keine Parkgebühren zahlen. In Parkhäusern oder auf privat betriebenen Parkplätzen sind jedoch die jeweils geltenden Parkgebühren zu entrichten.

  • Eine Ladestation Typ 2 ist eine Ladestation, die mit einem Stecker Typ 2 ausgestattet ist und für das Laden von Elektrofahrzeugen mit einem Typ 2-Ladeanschluss verwendet wird. Der Typ 2-Ladeanschluss ist ein europäischer Standard und wird von den meisten Elektrofahrzeugherstellern unterstützt. Sie bietet normalerweise eine Ladeleistung von 3,7 kW bis 22 kW und kann sowohl für den privaten als auch für den öffentlichen Gebrauch geeignet sein. Typischerweise sind Ladestationen Typ 2 für das Laden von Elektrofahrzeugen mit Wechselstrom (AC) ausgelegt. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Elektrofahrzeuge mit einem Typ 2-Ladeanschluss ausgestattet sind. Einige Elektrofahrzeuge haben einen anderen Ladeanschluss, wie z.B. einen CHAdeMO- oder einen CCS-Ladeanschluss. Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Ladestation mit dem Ladeanschluss des Elektrofahrzeugs kompatibel ist, bevor man sie benutzt.

  • Die Ladestation zeigt an, welche Strommenge während des Ladevorgangs an das Auto abgegeben wurden. Hierbei entstehen jedoch Übertragungsverluste, die sich z. B. durch die Erwärmung des Kabels bemerkbar machen. Wie hoch diese sind, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, wie z. B. der Außentemperatur und wie effizient Ihr E-Fahrzeug Strom speichern kann. Die Übertragungsverluste machen jedoch nur einen sehr kleinen Anteil an der abgegebenen Energiemenge aus.
    Sollten hohe Unterschiede zwischen der Angabe der Ladesäule und der Aufnahme des Fahrzeugs bestehen, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir prüfen dann, ob die Station möglicherweise einen Defekt aufweist. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie ihr Fahrzeug in einer Werkstatt überprüfen lassen.

  • In diesem Fall können Sie das örtliche Ordnungsamt über den Falschparker informieren (für Mannheim: 0621 - 293 2933). Die Beamten werden dann fallspezifisch über das weitere Vorgehen (z. B. Bußgelder) entscheiden.

  • Informieren Sie sich bei Ihrem örtlichen Netzversorger oder Ihrer Gemeindeverwaltung, ob eine Genehmigung für die Installation einer Wallbox erforderlich ist. In einigen Fällen ist möglicherweise eine Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft erforderlich. Lassen Sie die Wallbox anschließend von einem Fachmann installieren und stellen Sie sicher, dass alle Sicherheitsrichtlinien und -vorschriften eingehalten werden. Aschließend erfolgt die Anmeldung beim Netzbetreiber, welche  normalerweise über ein Formular, das online oder schriftlich eingereicht werden kann erfolgt. Der Netzbetreiber prüft dann, ob die Wallbox in das Stromnetz integriert werden kann, ohne dass es zu Überlastungen oder anderen Störungen kommt.  Melden Sie die Wallbox auch bei Ihrem Stromversorger an, welcher dann den passenden Stromtarif für Ihre Wallbox bereitstellt und entsprechend berät.

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  • Sie können entweder direkt in der MVV eMotion App Ihren Vertrag kündigen. Alternativ können Sie Ihre Kündigung auch hier einreichen.

  • Die nächste öffentliche Ladesäule finden Sie in unserer eMotion-App. Ob Ladepunkte an der Station frei sind, erkennen Sie in der Übersicht an der Farbe des Elektroauto-Icons. An Standorten mit einem grünen Icon ist mindestens noch ein Ladepunkt frei, blau angezeigte Standorte sind aktuell komplett belegt. Mit einem Klick auf den jeweiligen Standort können Sie zudem sehen, über wie viele Ladepunkte ein Standort verfügt und wie die derzeitige Belegung der Ladepunkte aussieht.

     

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