Häufig gestellte Fragen

Hier beantworten wir häufige Fragen rund um das Thema Gas.

Häufige Suchbegriffe:
Umzug Rechnung Zählerstand

Um welche Gas-Themen geht es?

Gas
  • Für die Anmeldung von Strom und Gas in Ihrem neuen Zuhause benötigen wir bitte folgende Daten:

    • Persönliche Daten
    • Einzugsdatum
    • Zählernummer
    • Zählerstand

    Falls Sie schon Kunde bei uns sind, halten Sie bitte auch Ihre Vertragskontonummer bereit.

  • Ihre Zählernummer finden Sie auf Ihrer letzten Jahresabrechnung und auf dem Strom-, Gas-, Fernwärme- oder Wasserzähler. Dort können Sie auch den Zählerstand ablesen.

    Wo Sie Ihre Zählernummer finden und wie Sie den Zählerstand richtig ablesen, erfahren Sie auf der Seite der MVV Netze. Dort werden Ihnen auch alle Zähler anhand von Abbildungen erklärt.

  • Die im Privatkundenbereich verwendeten handelsüblichen Gaszähler messen den Gasverbrauch in Kubikmetern (m³). Auf einer Gasrechnung werden die Zählerstände zu Beginn und Ende des Abrechnungszeitraums sowie der Unterschied zwischen beiden in Kubikmetern ausgewiesen.

    Nach der Preisangabenverordnung sind Energieversorger aber verpflichtet, bei der Abrechnung für den Verbrauchspreis die Mengeneinheit Kilowattstunden (kWh) zu verwenden.

    Um die Kilowattstunden zu erhalten, müssen deshalb die Kubikmeter mit einem Umrechnungsfaktor multipliziert werden. Dieser Umrechnungsfaktor (HOB) ergibt sich nach dem Arbeitsblatt G 685 "Durchführung der thermischen Abrechnung von Gas" der DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V.) als Produkt aus den zwei Faktoren Brennwert (HON) und Zustandszahl des Erdgases nach der nebenstehenden Formel:

    Die in der Formel verwendeten Kürzel haben wir im Folgenden erläutert.

    HOB: ermittelter Umrechnungsfaktor in kWh/m³

    HON: mengengewichtetes Mittel der gewogenen monatlichen Einspeisebrennwerte im Berechnungszeitraum

    TN: Normtemperatur ( 273,15 K )

    PAMB: mittlerer Luftdruck ( 1016 - 0,12*H in mbar ), wobei H die mittlere geodätische Höhe des Versorgungsgebietes beschreibt

    PE: Effektivdruck des Gases in mbar (der individuelle Wert muss direkt beim Netzbetreiber erfragt werden)

    PN: Normdruck ( 1013,25 mbar )

    T: Gastemperatur in ° C ( Festwert 15°C )

  • Ihr Gaszähler misst die Menge (das Volumen in m³) des von Ihnen verbrauchten Gases. Diese Verbrauchsmenge ist jedoch abhängig von der Qualität sowie vom Zustand des Gases.

    Die Qualität, gemessen als Brennwert, entscheidet darüber, wie viel Gas zur Erwärmung Ihrer Wohnung, Ihres Wassers oder Ihrer Speisen nötig ist.

    Je höher er ist, desto mehr Wärmeleistung steckt also im Erdgas. Um den Brennwertfaktor korrekt zu ermitteln, führen wir mehrmals täglich Messungen zur Qualität durch und zwar dort, wo das Erdgas in das MVV Netz gelangt. Der Mittelwert dieser Ergebnisse ergibt den jeweils aktuellen Brennwertfaktor.

    Die Zustandszahl oder auch Z-Zahl gibt an, in welchem Verhältnis das Gasvolumen im Normzustand zum Gasvolumen im Betriebszustand steht. Der Normzustand ist die Basis für die Gasrechnung.

    Beide Werte finden Sie auf Ihrer Rechnung in den Details zu Ihrem Gasverbrauch.

    Die Umrechnung von m³ in kWh erfolgt mithilfe der folgenden Formel: m³ x Brennwert x Zustandszahl = kWh

  • Wenn Sie im Grundversorgungsgebiet von MVV Strom oder Gas beziehen, ohne dass Sie einen Sondervertrag abgeschlossen haben, erhalten Sie Energie im Rahmen der Grundversorgung. Das gilt auch, wenn Ihr bisheriger Strom- oder Gaslieferant nicht mehr liefern kann. Wir haben in solchen Fällen als Grundversorger die Verpflichtung, Ihren Energiebezug im Rahmen der sogenannten Ersatzversorgung sicherzustellen (§ 36 Absatz 1 EnWG). Mit CLASSICA Strom und NATURA Erdgas genießen Sie dabei alle Vorteile der Grundversorgung, wie z.B. flexible Laufzeiten und kurze Kündigungsfristen.

  • Der Servicepreis ergibt sich zu einem großen Teil durch Kosten, die uns von Dritten in Rechnung gestellt werden und von uns nicht beeinfussbar sind. Diese sind vor allem Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Netznutzung. Weiterhin sind Kosten für Abrechnung und Service enthalten.

    Der Verbrauchspreis ist der Preis für die verbrauchten Kilowattstunden und beinhaltet neben dem Energiepreis auch Steuern, Abgaben und Umlagen.

    Mehr Informationen zu Ihrer Rechnung inkl. einer Beispiel Rechnung finden Sie hier.

  • Insbesondere im Herbst und Winter sollten Haushalte noch stärker auf ihr Heizverhalten achten.  Die größten Einsparpotenziale bestehen beim Heizen und beim Verbrauch von Warmwasser. Deshalb empfehlen wir zum Beispiel, vor der Heizsaison wieder die Heizkörper zu entlüften und einen hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage vornehmen zu lassen. 

    Letzteres kann bereits zehn Prozent Energie einsparen! Zusätzlich kann man darüber nachdenken, moderne Heizungsregler mit automatischer Nachtabsenkung einzubauen oder Türen, Fenster und Rollladenkästen abzudichten. Gerade letzteres kann man in Eigenregie machen. Das ist nicht teuer, hilft aber, viel Geld und Energie zu sparen. Gleiches gilt für die Dauer des Duschens oder eine Einschränkung der Höchsttemperatur in der Wohnung: Als Richtwert gilt, dass eine Absenkung der Zimmertemperatur um ein Grad Celsius eine Energieersparnis von etwa sechs Prozent bringt. 

    Mit kleinen Sanierungsmaßnahmen können Sie bereits heute dafür sorgen, dass im anstehenden Winter wertvolle Wärme im Haus bleibt und optimal genutzt wird. (Tipps zum Sparen von Gas- und Heizkosten finden Sie hier).

    Nutzen Sie einen persönlichen Beratungstermin in unserem E.forum und vereinbaren noch heute Ihren Termin mit der Klimaschutzagentur.

  • Die von uns verwendeten Strom-, Gas- und Wasserzähler sind geeicht und messen Ihren Verbrauch entsprechend der gesetzlichen Vorgaben. Wenn Sie annehmen, dass der Zähler dennoch nicht korrekt misst, dann können Sie eine Befundprüfung beantragen. Bestätigt sich der Verdacht bei einer Befundprüfung allerdings nicht, dann gehen die Kosten der Prüfung zu Ihren Lasten.

    Die Ursachen für hohe Verbrauchswerte liegen in überwiegend ineffzienten oder gar defekten Verbrauchsgeräten.

    Die Klimaschutzagentur Mannheim gemeinnützige GmbH, hilft Ihnen gerne mit einer kostenlosen Energieberatung weiter.

    So erkennen Sie eine Zählerverwechslung

    Eine Zählerverwechslung kann unterschiedliche Ursachen haben. Beispielsweise kann es vorkommen, dass bei Ihrem Einzug fälschlicherweise die Zählernummer Ihres Nachbarn für den Vertrag angegeben wurde. Auch kann eine Zählerzuordnung zur Wohnung nicht korrekt sein. In beiden Fällen können wir Ihnen keine korrekte Rechnung für Ihren Stromverbrauch stellen, da uns die tatsächlichen Daten Ihres Zählers fehlen.

    Wenn Sie vermuten, dass in Ihrem Haushalt eine Zählerverwechslung vorliegt, können Sie zunächst selbst tätig werden: Das Ergebnis einer Schaltprüfung liefert Ihnen ein gutes Indiz dafür, ob der in Ihrer Rechnung angegebene Zähler wirklich zu Ihrer Wohnung gehört. Schaltprüfung selbst durchführen: Eine Schaltprüfung führen Sie ganz einfach selbst durch, indem Sie sämtliche Sicherungen außer Betrieb setzen und anschließend überprüfen, welcher Stromzähler "stehen" bleibt. Läuft der Zähler mit der in Ihrer Rechnung angegebenen Nummer weiter, deutet dies auf eine Zählerverwechslung hin. Idealerweise können Sie auch gleich erkennen, welcher der anderen Zähler still­steht. Ob der Zähler still steht, ist daran zu erkennen, dass der Zählerstand (Einheit: kWh; meist schwarz und rot eingerahmt) und das Zählrad (bei Ferraris-Zählern) sich nicht weiter bewegen. Besonders ist hierbei auf die Nachkommastelle ganz rechts zu achten. Da Sie durch das Herausnehmen der Sicherungen in diesem Moment keinen Strom verbrauchen, ist der "stillstehende" Stromzähler Ihr Zähler. Wenn Sie die Schaltprüfung erfolgreich durchgeführt haben, teilen Sie uns bitte die korrekte Zählernummer mit, damit wir die Zählerzuordnung klären können.

  • Im Fall einer Strom- oder Gaspreisänderung informieren wir Sie in der Grundversorgung spätestens sechs Wochen vor Wirksamwerden und bei Sonderverträgen spätestens vier Wochen vor Wirksamwerden schriftlich.

  • Grundsätzlich besteht jeder Tarif aus einem Verbrauchs- und einem Servicepreis. In den von uns angegebenen Bruttopreisen sind Steuern, Umlagen und sonstige Abgaben bereits enthalten. Die Energiepreise enthalten neben den Kosten für Beschaffung und Vertrieb vor allem gesetzlich vorgegebene Steuern und Umlagen. Bei Strom etwa entfallen rund 72 Prozent der Kosten auf staatlich festgelegte Bestandteile und regulierte Netzentgelte.

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