Einspeisebegrenzung
Die 70 %-Regelung wird für viele PV-Anlagen abgeschafft
Betreiber neuer Solaranlagen bis 25 kWp müssen sich schon heute nicht mehr den Kopf über die sogenannte 70 %-Regelung zerbrechen. Denn die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 vorgesehene Befreiung wurde im Eilverfahren vorgezogen. Die Abschaffung der Einspeisebegrenzung für Bestandsanlagen bis 7 kWp folgt zum Jahreswechsel.
Die Kappung der Wirkleistung ist seit jeher umstritten.
Die Wirkleistungsbegrenzung, auch 70 %-Regelung genannt, sorgte schon in der Vergangenheit immer wieder für Diskussionen, denn eine Einspeisekappung in dieser Form besteht – noch – ausschließlich für Photovoltaikanlagen. Sie schreibt vor, dass Betreiber höchstens 70 % der Wirkleistung ihrer Anlage ins Netz einspeisen dürfen. Unter Wirkleistung versteht man die maximal erzielbare Nutzleistung, also den Wechselstrom, der unter optimalen Bedingungen ins Netz eingespeist werden kann.
Dass die Nutzung verfügbarer Energie pauschal ausgebremst wird, mag seltsam erscheinen, die Begründung ist allerdings nachvollziehbar: Durch die Limitierung soll die zeitweise Überlastung der lokalen Stromnetze verhindert werden. Denn wenn zum Beispiel in einem Wohngebiet sehr viele PV-Anlagen installiert sind, und an einem wolkenlosen Hochsommertag die Mittagssonne scheint, könnte es kritisch werden.
Um der 70 %-Regelung Folge zu leisten, gibt es zwei praktikable Möglichkeiten:
- die feste Leistungsbegrenzung am Wechselrichter der Anlage, oder
- die variable Begrenzung. Dabei wird der Eigenverbrauch zu den 70 % hinzugerechnet, wofür ein sogenannter Smart Meter (intelligentes Energiemanagementsystem) notwendig ist.
Die 70%-Regelung greift in der Praxis nur selten
30% des produzierten Stroms nicht nutzen? Das klingt zunächst nach fataler Energieverschwendung. Tatsächlich geht durch die Wirkleistungsbegrenzung jedoch nur eine geringere Strommenge verloren, denn in der Praxis gibt es nur wenige Tage, an denen die PV-Anlage ihr Maximum an Strom produziert. PV-Anlagen mit Ost-West-Ausrichtung sind zum Beispiel kaum betroffen, da die meiste Energie morgens und abends gewonnen wird, also wenn die Sonne nicht mit voller Intensität scheint, der Eigenverbrauch gleichzeitig am höchsten ist. Bei einer Anlage mit Südausrichtung steigt die Leistung im Sommer in der Mittagszeit dagegen stark an; daher kann in dieser Zeit an sonnigen Tagen die 70 %-Marke häufiger überschritten werden, was dann automatisch die temporäre Abregelung auslöst. Über das Jahr gerechnet gehen dadurch etwa 3 - 5% des produzierten Stroms verloren. Durch moderne Mess- und Regeltechnologien, geschickten Eigenverbrauch und/oder den Einsatz von Stromspeichern lassen sich diese Verluste jedoch vermeiden oder zumindest reduzieren. Deshalb wurde die pauschale Wirkleistungsbegrenzung jetzt für viele PV-Anlagen abgeschafft.
Welche Anlagen werden von der 70%-Regelung befreit?
Aufgrund der aktuellen Versorgungskrise im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg wurde die Leistungskappung für neu installierte PV-Anlagen bis 25 kWp bereits abgeschafft. Hierfür hat die Bundesregierung kurzfristig eine Novelle zum Energiesicherungsgesetz verabschiedet, die seit dem 15. September 2022 in Kraft ist. Ursprünglich war die Befreiung neuer Anlagen erst per EEG (Erneuerbare- Energien-Gesetz) zum Jahreswechsel vorgesehen.
Für kleinere Bestandsanlagen bis 7 kWp entfallen die Einspeisebegrenzungen wie geplant ab 1. Januar 2023. Anlagenbetreibern steht es dann frei, die pauschale 70 %-Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung auf eigene Kosten entfernen zu lassen. Die Absicht zur Erhöhung der Einspeiseleistung ist allerdings im Vorfeld dem Netzbetreiber mitzuteilen, der dann einen Monat Zeit hat, die Netzverträglichkeit zu prüfen und ggf. den Wunsch zur Aufhebung der Wirkleistungsbegrenzung abzulehnen.
Betreiber von Bestandsanlagen mit einer Leistung über 7 kWp müssen sich dagegen noch gedulden. Die Befreiung von der 70 %-Regelung ist erst möglich, wenn die PV-Anlage mit einem Smart Meter Gateway nachgerüstet wird. Über dieses Gateway hat der Netzbetreiber dann direkten Zugriff auf die Steuerung der Anlage und kann die Einspeisung bei drohender Netzüberlastung gezielt unterbrechen. Angestrebt wird, dass die Messtellenbetreiber innerhalb der nächsten 5 Jahre alle Bestandsanlagen in Deutschland mit Smart-Meter-Gateways ausstatten. Wenn Sie möchten, dass es schneller geht, können Sie auch proaktiv auf Ihren lokalen Messtellenbetreiber zugehen und die Installation der Technik beantragen. Ob sich der Aufwand lohnt, entscheidet sich im Einzelfall. Falls die Stromeinspeisung Ihrer Anlage bisher nur selten bis gar nicht gekappt wurde, können Sie auch einfach abwarten, bis Ihre Anlage ohnehin an der Reihe ist.
Auf einen Blick: Die Leistungskappung entfällt für:
neue PV-Anlagen bis 25 kWp | seit 14. September 2022 |
PV-Bestandsanlagen bis 7 kWp | ab 01. Januar 2023 |
PV-Bestandsanlagen 7 bis 25 kWp | ab Einbau eines Smart-Meter-Gateways |
Fazit: PV-Anlagen werden wirtschaftlicher.
Durch den Wegfall der 70%-Regelung können Betreiber von PV-Anlagen ihre Einspeiseerträge in einigen Fällen um mehrere Prozentpunkte steigern. Dadurch amortisieren sich die Anschaffungskosten noch schneller, was die Installation einer PV-Anlage noch attraktiver macht.
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