31. Mai 2013 | MVV

Landgericht Mannheim erlässt einstweilige Verfügung gegen EnBW-Vertriebsgesellschaft

Immer wieder versuchen schwarze Schafe unter den Energieanbietern, im zunehmenden Wettbewerb auf dem Strommarkt Kunden mit falschen Behauptungen und Aussagen zum Wechsel des Anbieters und zum Abschluss eines neuen Vertrages zu überreden. Zum Schutz der Verbraucher geht MVV Energie gegen solche Methoden auch rechtlich vor.

So hat MVV Energie jetzt zum wiederholten Male vor dem Landgericht Mannheim eine einstweilige Verfügung gegen eine Vertriebsgesellschaft der EnBW erwirkt. Deren Vertreter hatte nach Aussagen eines Kunden von MVV Energie bei einem Hausbesuch wahrheitswidrig behauptet, er komme von MVV Energie. Er hatte dem Verbraucher einen Vertrag angeboten und dabei erklärt, dass ein Abschluss nicht zu einem Anbieterwechsel führen würde. Tatsächlich aber sollte der Kunde mit seiner Unterschrift einen Vertrag mit EnBW abschließen. Diese Vorgehensweise hat das Landgericht Mannheim in seinem Beschluss nun untersagt und für die Zuwiderhandlung eine Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht.

MVV Energie warnt auch aus diesem Anlass vor wahrheitswidrigen Behauptungen und vor schnellen Vertragsabschlüssen an der Haustür. Das Mannheimer Energieunternehmen empfiehlt seinen Kunden, Angebote immer in Ruhe zu prüfen und sich keinesfalls zur Unterschrift drängen zu lassen. Kunden können sich dabei auch jederzeit an die kostenlose Service-Hotline der MVV Energie unter der Telefonnummer 0800 6882255 wenden. Hier erhalten Kunden eine freundliche und kompetente Beratung zu Preisen und Produkten.

Bei der Gerichtsentscheidung handelt es sich um eine Beschlussverfügung, die ohne mündliche Verhandlung ergangen und noch nicht rechtskräftig ist.

Kontakt

Sebastian Ackermann
Leiter Kommunikation und Marke

+49 621 290 3413