Landgericht erlässt einstweilige Verfügung gegen Energy2day
MVV Energie geht zum Schutz ihrer Kunden gegen unfaire Methoden von Energievertrieben vor
Immer wieder versuchen schwarze Schafe unter den Energieanbietern, im zunehmenden Wettbewerb auf dem Strommarkt Kunden mit falschen Behauptungen und Aussagen zum Wechsel des Anbieters und zum Abschluss eines neuen Vertrages zu überreden. Zum Schutz der Verbraucher geht MVV Energie gegen solche Methoden auch rechtlich vor.
So hat MVV Energie jetzt zum wiederholten Male vor dem Landgericht Mannheim eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen Energy2day aus München erwirkt. Eine Vertreterin der Vertriebsmarke Sorglos Strom, die zu energy2day gehört, hatte nach Aussagen einer Kundin von MVV Energie unaufgefordert bei ihr angerufen und wollte wegen einer angeblichen Ökostromumstellung Zählernummer und Zählerstand der Kundin erfahren. Am Telefon hat sie auf Nachfrage wahrheitswidrig behauptet, sie rufe im Auftrag von MVV Energie an.
Das Landgericht Mannheim hat Energy2day in seinem Beschluss dieses Vorgehen untersagt und für die Zuwiderhandlung eine Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft angedroht. Bereits im April 2014 hatte das Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen Energy2day erlassen, wonach das Unternehmen Verbraucher nicht zu Werbezwecken anrufen darf, ohne dass eine Zustimmung des Angerufenen vorliegt. Außerdem darf der Anrufer nicht behaupten, zu MVV Energie zu gehören.
MVV Energie warnt auch aus diesem Anlass vor wahrheitswidrigen Behauptungen am Telefon. Das Mannheimer Energieunternehmen empfiehlt seinen Kunden, Angebote immer in Ruhe zu prüfen und sich keinesfalls zum Vertragsabschluss drängen zu lassen. Kunden können sich dabei auch jederzeit an die kostenlose Service-Hotline der MVV Energie unter der Telefonnummer 0800 6882255 wenden. Hier erhalten Kunden eine freundliche und kompetente Beratung zu Preisen und Produkten.
Bei der Gerichtsentscheidung handelt es sich um eine Beschlussverfügung, die ohne mündliche Verhandlung ergangen und noch nicht rechtskräftig ist.