Gepostet am: 19. Januar 2024
6 Min

Papierkrieg oder ganz einfach?

Die private Wallbox - So gelingt die Genehmigung und Anmeldung

Wer sich für ein E-Auto interessiert, wird auch über eine Wallbox als private Ladestation nachdenken. Kann man die einfach installieren (lassen) oder sind besondere Formalitäten zu beachten? Wir fassen zusammen, was Sie jetzt wissen müssen.

Jede Installation einer privaten Wallbox ist anmeldepflichtig

Damit ist schon mal klar, was nicht geht: Einfach kaufen, installieren und betreiben. Der Grund: für den Netzbetreiber ist es wichtig zu wissen, wieviel Energie das Netz bereitstellen muss, damit Überbelastung verhindert und die allgemeine Versorgungssicherheit gewährleistet ist. Genau das ist auch gesetzlich so geregelt. Durch die NAV, der Niederspannungsanschlussverordnung von 2019. Sie verpflichtet eben auch alle Privatpersonen dazu, ihre geplante Wallbox anzumelden. Und das vor der Installation!

Wo melde ich meine Wallbox an?

Wie schon angedeutet, ist der lokale Netzbetreiber der richtige Adressat. Das ist wichtig zu wissen, denn der Netzbetreiber unterscheidet sich vom Stromanbieter, was nicht immer klar ist. Interessenten müssen sich an den Netzbetreiber wenden – wer das ist, lässt sich in der Regel ganz einfach der Stromrechnung entnehmen.

Wichtiger Unterschied: Anmeldung und Genehmigung.

Relevant für diese Unterscheidung ist die Leistungsstärke der geplanten Wallbox. Die Grenze liegt bei 11 kW Ladeleistung: Bei einer Wallbox mit bis zu 11 kW genügt die einfache Anmeldung, also Information des Netzbetreibers. Dagegen kann (und wird) er keinen Widerspruch einlegen.

Bei einer Wallbox mit über 11 kW Ladeleistung ist dagegen eine Genehmigung erforderlich. Hier ist der Netzbetreiber aufgefordert, die Leistungsfähigkeit (des Haus-Netzes) und Sicherheit vor Ort zu hinterfragen. Gerade bei älteren Gebäuden kann es sein, dass das vorhandene Stromnetz nicht auf die Leistung ausgelegt ist oder die feuerpolizeilichen Vorschriften in dieser Hinsicht nicht erfüllt werden. Anschlüsse und Sicherungen müssen für die zusätzliche Belastung dimensioniert sein.

Wenn der Netzbetreiber Zweifel hat, wird er Ihnen eine „Mängelliste“ übergeben, die es abzuarbeiten gilt. Erst danach kann ein neuer Antrag auf Genehmigung gestellt werden. Und erst wenn Sie einen positiven Bescheid erhalten haben, sollten Sie mit dem Kauf und der Installation der Wallbox beginnen. Dafür haben Sie anschließend 4 Monate Zeit. So lange gilt die Genehmigung.

Holen Sie einen Experten ins Boot

Angesichts der deutlichen Unterschiede zwischen Anmeldung und Genehmigungsverfahren ist es ratsam, im Vorfeld genau zu überlegen, welche Leistungsstärke für Ihre Anwendung die passende ist. Dabei kann Sie Ihr lokaler Energieversorger unterstützen. Ein früher Kontakt ist sinnvoll, da die Installation einer Wallbox, unabhängig von ihrer Leistungsfähigkeit, nur durch einen Elektrofachbetrieb durchgeführt werden darf.

Dieser unterstützt Sie auch beim Anmeldeprozess. Bei einer Wallbox bis 11 kW ist die Anmeldung beim Netzbetreiber in der Regel ein Teil seiner Serviceleistung, um den Sie sich folglich nicht kümmern müssen.

Wenn Sie, etwa aus Zeitgründen, möglichst wenig mit dem Verfahren zu tun haben möchten, besteht die Möglichkeit, mit einem Komplettanbieter zu sprechen, der sich um alles, von A bis Z kümmert. Zu einem entsprechenden Komplettpreis.

Können nur Eigenheimbesitzer eine Wallbox installieren?

Nein. Dafür hat der Gesetzgeber gesorgt: Seit 2020 haben Mieter*innen in einem Mehrfamilienhaus Anspruch auf den Einbau einer individuell nutzbaren Wallbox für ihr E-Auto. Natürlich sind dazu entsprechende Absprachen notwendig, aber das Recht ist erst einmal auf Ihrer Seite. Was im Einzelnen zu beachten ist, können Sie hier nachlesen.

Wie komme ich an die Formulare?

In den meisten Fällen stehen die Formulare für die Anmeldung oder Genehmigung einer Wallbox auf der Website des Netzbetreibers zum Download bereit. Wenn Sie Ihren Netzbetreiber kennen, können Sie also unmittelbar darauf zugreifen. Die Formulare sind genauso kostenlos wie die Anmeldung an sich.

Als Eigenheimbesitzer können Sie den Prozess auch sofort anstoßen (oder die Formalitäten Ihrem Elektrofachbetrieb überlassen). Als Mieter*in oder Eigentümer*in einer Wohnung empfiehlt es sich, zuerst Ihre/n Vermieter*in beziehungsweise die Miteigentümer*innen zu informieren.

Gibt es Förderungsangebote?

Nicht auf nationaler Ebene. Hier sind die entsprechenden Förderprogramme seit einiger Zeit ausgelaufen. Trotzdem besteht die Möglichkeit, dass auf kommunaler Ebene noch Unterstützung bereitgehalten wird. Nachfragen ist sinnvoll. Zudem wird im Zusammenhang mit einer privaten Wallbox auf die THG-Prämie verwiesen, die jedem E-Autofahrer zusteht. Wer sie nutzt, kann so seine Investitionen in die Anlage geschickt minimieren. Hier erfahren Sie mehr zur THG-Prämie.

Fazit

Die Einrichtung einer privaten Wallbox ist für E-Auto-Mobilisten sinnvoll. Dadurch können sie u.a. flexibel günstigere (Nacht-)Energie nutzen und haben für die allermeisten Wege ein „geladenes“ Fahrzeug vor der Tür stehen. Die Anmeldung ist immer Pflicht, aber bei Wallboxen bis 11 kW eher eine Formalität. Bei leistungsstärkeren Wallboxen steigen die Anforderungen. Hier gilt es, Aufwand und Nutzen im Vorfeld gut abzuwägen. 

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