Gepostet am: 25. Juli 2023
6 Min

Anpassung der Fördersätze

Wärmepumpenförderung: Warum es sich lohnen kann, den Einbau vorzuziehen

Die geplante Novelle zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht eine Anhebung der Fördersätze unter anderem für Wärmepumpen auf bis zu 70 Prozent vor. Gleichzeitig sollen jedoch die maximal förderfähigen Kosten bei 30.000 Euro gedeckelt werden – statt wie bisher bei 60.000 Euro. Deshalb kann es sich für einige Haushalte lohnen, den geplanten Einbau noch in diesem Jahr vorzunehmen.

Neue Fördersätze – was ändert sich?

Rund um die Novelle zum Gebäudeenergiegesetz hat es in den vergangenen Monaten viele Diskussionen gegeben. Durch das Gesetz sollen voraussichtlich ab kommendem Jahr Hausbesitzer dazu angehalten werden, beim Austausch ihrer Heizungsanlage eine umweltfreundliche Heizlösung zu installieren. Im Zuge der Gesetzesüberarbeitung sollen unter anderem auch die Förderungen angepasst werden. Die parlamentarische Beschlussfassung steht allerdings noch aus. Dementsprechend gibt es noch keinen finalen Stand zur zukünftigen Ausgestaltung der Förderprogramme. Es gilt jedoch als sehr wahrscheinlich, dass die geplanten Zuschüsse für den Einbau von Wärmepumpen ab 2024 so kommen werden, wie von der Bundesregierung kommuniziert (Stand: Juli 2023):

Vorgesehen ist eine einheitliche Grundförderung in Höhe von 30 Prozent für alle Heizlösungen, die den neuen Gesetzesanforderungen entsprechen; wie beispielsweise Wärmepumpen oder Fernwärme. Hinzu kommt ein Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent für den Austausch alter Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder mindestens 20 Jahre alter Gas-Heizungen. Die dritte Komponente im neuen Förderprogramm ist der Einkommensbonus von zusätzlich 30 Prozent. Er gilt für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 Euro. Insgesamt ist die Förderung auf einen Höchstfördersatz von 70 Prozent gedeckelt. Die Zuschüsse werden dabei immer für die förderfähigen Investitionskosten gezahlt.

Zuschüsse 2023 versus 2024: Welche Förderung ist attraktiver?

Die prozentualen Fördersätze werden aller Voraussicht nach steigen - sollte man also mit der Anschaffung der neuen Wärmepumpe warten, bis die Änderungen in Kraft treten? Ganz so einfach ist es nicht. Die neuen Fördersätze sollen zwar auf bis zu 70 Prozent der Anschaffungs- und Installationskosten steigen, aber die insgesamt förderfähigen Investitionskosten sollen auf 30.000 Euro halbiert werden. Das heißt, der maximal mögliche Zuschuss wird ab kommendem Jahr 21.000 Euro betragen. Vergleicht man diese Eckdaten nun mit dem Status Quo fällt auf, dass die bislang möglichen absoluten Zuschüsse teilweise sogar höher sein können. Das liegt daran, dass die aktuell geltenden Förderungen erst bei förderfähigen Investitionskosten von 60.000 Euro gedeckelt werden. Daher können Wärmepumpen heute mit bis zu 24.000 Euro bezuschusst werden – trotz eines maximalen Fördersatzes von nur 40 Prozent.

Ein einfaches Beispiel:

Die Wärmepumpe wird an das zu beheizende Gebäude angepasst. Die Investitionskosten lassen sich in die Kosten für die Wärmepumpen-Hardware und die dazugehörigen Installationskosten untergliedern. Um einen effizienten Betrieb der neuen Wärmepumpe sicherzustellen, können weitere Kosten für Nebenarbeiten anfallen.

Wird nur die Grundförderung in Anspruch genommen, lohnt es sich schon bei einer Investitionssumme von ca. 36.000 Euro, die Wärmepumpe noch in diesem Jahr zu installieren und einen Antrag nach dem bestehenden Förderregime zu stellen. Somit lässt sich von den aktuell deutlich höheren absoluten Zuschüssen profitieren.

Wo muss die Förderung beantragt werden?

Die Förderung von Einzelmaßnahmen kann direkt bei der BAFA, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt werden. Hier ist besonders wichtig, dass zuerst die Förderung beantragt wird, bevor mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen wird. Neben der staatlichen Förderung bieten auch Länder und sogar manche Kommunen und Ihre Stadtwerke großzügige Förderprogramme. Bei der Vielzahl der verschiedenen Förderprogramme ist es leicht, den Überblick zu verlieren. Der Förderservice der MVV Energie steht Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Förderung zur Seite.

Fazit

Die genaue Ausgestaltung der Förderprogramme für Wärmepumpen ab 2024 ist noch nicht final entschieden; die Eckdaten sind jedoch bekannt und werden in dieser Form sehr wahrscheinlich beschlossen (Stand Juli 2023). Da die Grenze der maximal förderfähigen Kosten voraussichtlich von 60.000 auf 30.000 Euro gekappt wird, kann es sich lohnen, den Einbau einer Wärmepumpe noch in diesem Jahr vorzunehmen. Die Wärmepumpe ist neben Fernwärme die klimafreundliche Alternative, sie macht den Nutzer unabhängig von Gas oder Öl sowie steigenden CO2-Preisen.

Unsere Experten stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um Ihre neue Wärmepumpe geht. Lassen Sie sich noch heute von unseren Experten beraten und finden Sie heraus, welche Förderung am besten zu Ihrem Vorhaben passt. Und das Beste – von uns bekommen Sie nicht nur Ihr Angebot für Ihre individuelle Heizlösung, unser MVV Förderservice ermittelt für Sie außerdem die maximale Fördersumme und unterstützen Sie bei der Abwicklung Ihres Fördermittelantrags. Für eine kostenfreie und unverbindliche Beratung nehmen Sie gerne Kontakt zu unserem Expertenteam auf.

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