Was bedeutet der 24-Stunden-Lieferantenwechsel
Den Wechsel von einem Stromversorger zum anderen bezeichnet man als Lieferantenwechsel. Der am 06. Juni 2025 in Kraft tretende neue Prozess – der 24-Stunden-Lieferantenwechsel – soll hierbei die Abläufe zwischen den verschiedenen Marktakteuren beschleunigen. Die Bundesnetzagentur setzt damit eine EU-Richtlinie um, die den Stromanbieterwechsel für Verbraucher vereinfachen soll.
Beschleunigt wird hier vor allem der Austausch von Informationen zwischen den betroffenen Marktakteuren. Denn konkret befinden sich neben dem bisherigen Stromversorger und dem neuen Stromversorger auch der zuständige Netzbetreiber sowie der zuständige Messstellenbetreiber im Austausch. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel stellt sicher, dass dieser technische Lieferantenwechselprozess werktags innerhalb von 24 Stunden möglich sein soll.
Wichtig: Ungeachtet des beschleunigten Prozesses, der mit dem 24-Stunden-Lieferantenwechsel einhergeht, gelten die jeweils gültigen Laufzeiten oder Kündigungsfristen des Stromliefervertrages, über den Sie aktuell Energie beziehen. Es ist also festzuhalten, dass der neue 24-Stunden-Lieferantenprozess technisch den Austausch zwischen den Marktakteuren beschleunigt. Bestehende Vertragskonditionen Ihres aktuellen Stromliefervertrages bleiben unverändert gültig.
Das Wichtigste in Kürze
24-Stunden-Wechsel
Sobald Sie einen Stromanbieterwechsel in Auftrag geben, erhalten Sie zu diesem innerhalb von 24 Stunden Rückmeldung. Kündigungsfristen sowie Vertragslaufzeiten bleiben unverändert bestehen.Wechseltermin in der Zukunft
Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind nicht mehr möglich. Der Wechsel kann nur zu einem in der Zukunft liegenden Datum erfolgen. Dies betrifft v.a. den Einzugsprozess.Fristen und Laufzeiten
Achten Sie bei einem Wechsel auf die Kündigungsfrist und die Vertragslaufzeit Ihres aktuellen Vertrages. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel beschleunigt hierbei die Rückmeldung für Ihren Wechselwunsch.Identifikation zukünftig über MaLo-ID
Für den reibungslosen 24-Stunden-Lieferantenwechsel benötigen Sie die sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer (kurz: MaLo-ID). Diese finden Sie auf Ihrer Strom- und Gasabrechnung
So finden Sie Ihre Marktlokations-Indentifikationsnummer
Für den reibungslosen 24-Stunden-Lieferantenwechsel benötigen Sie die sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer (kurz: MaLo-ID). Diese finden Sie auf Ihrer Strom- und Gasabrechnung (Ihr Energiedienstleister ist verpflichtet, diese Angabe anzubringen).
Die elfstellige Zahl wurde zum 01. Februar 2018 im deutschen Energiemarkt eingeführt, um die einzelnen Marktlokationen eindeutig zuzuordnen, die widersprüchlichen Bezeichnungen wie Zählpunkt, Lieferstelle und Messstelle zu vereinheitlichen und so die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Kunden (den sogenannten "Marktakteuren") zu vereinfachen.
Häufige Fragen zum Lieferantenwechsel
- Was ist ein Lieferantenwechsel?
Der Wechsel von einem Stromversorger zum anderen wird als Lieferantenwechsel bezeichnet. So können Sie beispielsweise problemlos von Ihrem jetzigen Stromanbieter zu MVV wechseln.
Sie wechseln Ihren Stromtarif innerhalb der MVV? Dann handelt es sich um einen Tarifwechsel, nicht um einen Lieferantenwechsel. Ein solcher Tarifwechsel kann beschleunigt abgebildet werden, da andere Marktakteure nur eingeschränkt in den Prozess involviert sind.
- Wie funktioniert ein Lieferantenwechsel?
Der Wechsel des Stromanbieters ist heutzutage bereits sehr einfach und lässt sich in den meisten Fällen bequem online durchführen. Die dafür erforderlichen Daten finden Sie auf Ihrer letzten Jahresabrechnung. Geben Sie dabei den Namen Ihres aktuellen Energieversorgers sowie ab sofort Ihre Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) an. Diese elfstellige Nummer hilft, den Wechselprozess zu beschleunigen. Sollten Sie Ihre MaLo-ID nicht finden können, können Sie stattdessen Ihre Zählernummer angeben. Ihr neuer Stromanbieter wird Ihre MaLo-ID dann in einem zusätzlichen Prozessschritt erfragen.
Ihr neuer Stromanbieter übernimmt außerdem die Kündigung bei Ihrem bisherigen Stromanbieter. Nach Überprüfung Ihrer Daten ist Ihr bisheriger Stromanbieter verpflichtet, das Datum des Lieferendes sowohl Ihrem neuen Stromanbieter als auch dem Netzbetreiber mitzuteilen. Anschließend meldet Ihr neuer Anbieter die Netznutzung beim Netzbetreiber an. Sobald der Netzbetreiber diese Anmeldung bestätigt, kann Ihr neuer Stromanbieter die Belieferung übernehmen und Ihnen das Datum des Lieferbeginns mitteilen.
- Was ist eine Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID)?
- Was bedeutet der 24-Stunden-Lieferantenwechsel für meinen bestehenden MVV-Stromvertrag?
Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel ermöglicht es Ihnen, werktags innerhalb eines Tages Rückmeldung zum Wechsel Ihres Stromanbieters zu erhalten, sobald Sie diesen Prozess anstoßen. Die Kündigungsfristen Ihres bestehenden Vertrags bleiben jedoch unverändert und bestehen. Das bedeutet, dass ein täglicher Wechsel zwar technisch möglich ist, jedoch durch bestehende vertragliche Bindung bei Ihrem aktuellen Stromanbieter als auch durch Regelungen bei Ihrem neuen Stromanbieter eingeschränkt sein kann.
- Welche Vorschriften gelten bei einem Wechsel des Stromanbieters?
Damit Sie den schnellen Wechsel innerhalb von 24 Stunden nutzen können, ist es wichtig, dass Sie alle erforderlichen Daten angeben. Dazu gehören der Name Ihres aktuellen Stromversorgers und Ihre Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID). Diese elfstellige Nummer finden Sie beispielsweise auf Ihrer Stromrechnung. Sollten Sie Ihre MaLo-ID nicht finden können, können Sie stattdessen Ihre Zählernummer angeben. Wir werden Ihre MaLo-ID dann bei Ihrem Netzbetreiber anfragen.
Bitte beachten Sie: Ein rückwirkender Wechsel ist in Zukunft nicht mehr möglich. Ihr An- oder Abmeldetermin muss daher in der Zukunft liegen. Bitte beachten Sie auch, dass der Lieferantenwechsel erst gestartet werden kann, wenn alle Daten korrekt vorliegen.
- Wie funktioniert der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bei einem Umzug?
Da zukünftig eine rückwirkende An- oder Abmeldung nicht mehr möglich ist, sollten Sie sich rechtzeitig um Ihre An- und Abmeldung kümmern.
Beantragen Sie Ihre Abmeldung spätestens zwei Werktage vor Ihrem Auszug. Bei einer zu späten Abmeldung bleibt der Vertrag bis zum neuen Abmeldedatum bestehen und es können zusätzliche Kosten entstehen.
Dasselbe gilt für den Einzug: Wenn Sie am 1. des Monats in eine neue Wohnung ziehen und sich erst am 2. des Monats anmelden, fallen Sie zunächst in die meist teurere Grundversorgung. Da Sie bei der Grundversorgung an eine Kündigungsfrist gebunden sind, können Sie erst nach der vorgegebenen Frist wechseln. Melden Sie daher optimalerweise einen Einzug an einer neuen Adresse spätestens drei Werktage vor dem tatsächlichen Einzug an.
- Sie sind MVV-Kunde und ziehen um?
- Wie melden Sie künftig einen Wechsel des Mieters oder Eigentümers an?
Für einen reibungslosen Wechsel sollten Sie zukünftig folgende zwei Schritte einplanen:
1. Ummeldung 14 Tage vor der Schlüsselübergabe
Ab dem 06.06.2025 ist entscheidend, dass die Ummeldung frühzeitig bei uns eingeht, bestenfalls 14 Tage vor der Schlüsselübergabe. Wir empfehlen Ihnen, die Ummeldung bereits unmittelbar nach Zustandekommen eines neuen Kauf- oder Mietvertrages zu versenden. Bitte senden Sie uns hierzu eine Nachricht über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.
2. Zählerstand nach Schlüsselübergabe
Die Zählerstände zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe übermitteln Sie uns bitte noch am Tag der Übergabe oder kurz danach, damit es nicht zu Schätzungen kommt.
- Wann muss ein Wechsel des Mieters oder Eigentümers spätestens angemeldet werden?
- Was passiert bei einer verspäteten An- oder Abmeldung?
In diesem Fall müssen Sie ab Juni 2025 mit vermehrtem Verwaltungsaufwand rechnen. Denn anders als zuvor können wir An- und Abmeldungen für die Vergangenheit nicht mehr vollständig einsteuern. Erfahren wir z. B. von einer Abmeldung eines Stromvertrages erst nach Einzug des neuen Nutzers, dann können wir eine Ummeldung nur noch für den nächstmöglichen Termin in der Zukunft vornehmen. Für die Zeit zwischen Schlüsselübergabe und Anmeldung des neuen Nutzers müssten wir Ihrem ehemaligen Mieter oder Ihnen als Eigentümer eine Rechnung schreiben. Eine Klärung solcher Fälle obliegt dann Ihnen, weil wir Sie hierbei nicht mehr unterstützen können.
Wir raten deshalb in Ihrem Interesse dazu, möglichst rasch und in der Regel mit der neuen Frist zu arbeiten. Dafür ist es wichtig, Ihre Mieterinnen und Mieter möglichst bald über die neuen Fristen zu informieren.