Ihre Sicherheit steht an erster Stelle
Im Notfall richtig reagieren
In der Störfallverordnung (§ 11) hat der Gesetzgeber Anforderungen beschrieben, die ein Industriebetrieb zu erfüllen hat, um Ereignisse durch technische und organisatorische Maßnahmen zu vermeiden oder ihre Auswirkungen zu begrenzen. Im Industriepark Gersthofen werden Anlagen betrieben, in denen mit relevanten Mengen an Gefahrstoffen umgegangen wird und die daher der Störfallverordnung unterliegen – deshalb informieren wir die Öffentlichkeit über Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten bei Unfällen und Ereignissen.
In unserer Störfallbroschüre beschreiben wir Szenarien und geben Ihnen Regeln für das richtige Verhalten an die Hand. Bitte betrachten Sie diese Informationsschrift als Teil unserer Sicherheitsvorsorge. Die Unternehmen im Industriepark Gersthofen, die Anlagen gemäß §11 der Störfallverordnung betreiben, sind zusammen mit der MVV Industriepark Gersthofen GmbH die Herausgeber dieser Informationen.
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Regeln stellen wir Ihnen zusätzlich in vier Sprachen zur Verfügung: englisch, italienisch, türkisch und kroatisch.
Mehr Sicherheit durch jährliche Inspektion
Ergänzend zu der aktualisierten Broschüre geben wir hier die Daten der letzten Störfallinspektion nach Anhang V Teil 1 Nr. 6 der StörfallVerordnung bekannt (jeweils der letzte Inspektionstermin in den aufgeführten Unternehmen).
Unternehmen im Industriepark Gersthofen | Datum der letzten Inspektion |
---|---|
CABB GmbH | 14.07.2023 |
Clariant Plastics & Coatings (Deutschland) GmbH | 18.06.2024 |
CGV Chlorgas VertriebsGmbH | 15.01.2024 |
Infraserv Logistics GmbH | 04.05.2023 |
Indorama Ventures Polymers Germany GmbH | 17.10.2024 |
Für weitere Informationen im Zusammenhang mit der Störfallinspektion wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Augsburg.
Im Industriepark Gersthofen gelten im Wesentlichen diese Regeln für Mitarbeiter und Besucher:
- Rauchverbot
- Alkohol- und Rauschmittelverbot
- Mobilfunkverbot in Ex-Bereichen
- Fotografierverbot
- Feuer, offenes Licht verboten
- Höchstgeschwindigkeit = 30 km/h
- Haustierverbot
- Schienenverkehr hat Vorrang
Besucher des Industrieparks erhalten die wichtigsten Verhaltensregeln beim Werkschutz erklärt – bitte planen Sie dafür etwa zehn Minuten ein.