Wir fördern Ihren Umstieg!
Unsere Fernwärme nutzt modernste Technologie und verursacht besonders wenig CO2-Emissionen: Dank der besonders effizienten Kraft-Wärme-Kopplung. Deshalb fördern sowohl wir Ihren Umstieg auf Fernwärme.
3.500 Euro Zuschuss1 durch das Förderprogramm der MVV: Wir bieten Ihnen attraktive finanzielle Unterstützung, damit Ihr Wechsel zur umweltfreundlichen Fernwärme gelingt.
So können Sie die Förderung erhalten:
- Es handelt sich um ein Bestandsgebäude.
- Die Fernwärmeverteilleitung befindet sich direkt vor der Liegenschaft.
- Durch den künftigen Einsatz von Fernwärme wird der bisherige Einsatz von festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen oder Strom zur Beheizung vollständig abgelöst.
Bitte beachten Sie, dass unser Förderprogramm zunächst bis zum 30. September 2025 befristet ist. Eine Förderzusage ist bei einem Auftragseingang nach dem 30. September 2025 und bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen nur noch unter dem Vorbehalt einer Fortführung unseres Förderprogramms möglich.
Regionale Förderprogramme
Gemeinde Brühl
Maßnahme | Umstellung der Beheizung bestehender Gebäude von Strom, Öl oder festen Brennstoffen |
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Möglicher Förderbetrag |
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Besonderheiten | Jede weitere Förderung aus dem Gemeinde-Förderprogramm (aus dem Sektor der erneuerbaren Energien) wird ausgeschlossen. |
Voraussetzungen | Gebäude befindet sich in Brühl |
Benötigte Unterlagen | Eine Förderung wird nur auf schriftlichen, formlosen Antrag gewährt, dem eine Bestätigung der MVV über die Inbetriebnahme der Fernwärmebeheizung beizufügen ist. |
1 Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung in Höhe von brutto 3.500 € sind insbesondere:
- Es handelt sich um ein Bestandsgebäude.
- Die Fernwärmeverteilleitung der MVV befindet sich direkt vor Ihrer Liegenschaft.
- Durch den künftigen Einsatz von Fernwärme wird der bisherige Einsatz von festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen oder Strom zur Beheizung vollständig abgelöst.
Die Fördersumme wird nach Inbetriebnahme des Fernwärmenetzanschlusses ausgezahlt. Bitte beachten Sie, dass unser Förderprogramm zunächst bis zum 30.09.2025 befristet ist. Eine Förderzusage ist bei einem Auftragseingang nach dem 30.09.2025 und bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen nur noch unter dem Vorbehalt einer Fortführung unseres Förderprogramms möglich.