Häufig gestellte Fragen
Hier beantworten wir häufige Fragen rund um das Thema Service.
Um welches Service Thema geht es?
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Wann erhalte ich die Online-Rechnung?
Sobald wir Ihren Turnus-Zählerstand von Ihrem örtlichen Netzbetreiber erhalten haben, erstellen wir Ihre Rechnung. Danach erhalten Sie von uns eine E-Mail, dass Ihre Rechnung für Sie in „Mein Postfach“ bereit liegt. Alle Online-Rechnungen werden dort als PDF abgespeichert und sind so jederzeit für Sie abrufbar.
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Kann ich ein SEPA-Lastschriftmandat ändern?
Ja. Sie können über das Online-Konto ein SEPA-Lastschriftmandat durch ein anderes ersetzen, in dem Sie eine neue Bankverbindung hinterlegen. Einfach unter „Meine Daten“ die IBAN (und falls abweichend den Kontoinhaber) eingeben, die Eingaben speichern und nochmals bestätigen. Nun werden Ihre künftigen Abschläge vom neuen Konto abgebucht. Sollte die nächste Fälligkeit jedoch kurz bevorstehen, dann würde einmalig noch die alte Bankverbindung belastet werden.
Wenn Sie Ihr SEPA-Lastschriftmandat ersatzlos widerrufen möchten, dann erledigen Sie dies bitte schriftlich, z. B. über das Kontaktformular in Ihrem Online-Konto.
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Wie kann ich meine Abschläge ändern?
Sie können Ihre Abschläge für den jeweiligen Vertrag ändern – wenn Sie mehrere Produkte unter einem Vertragskonto beziehen, ändert sich dadurch automatisch auch Ihr Gesamtabschlag. Bitte klicken Sie dazu unter "Mein Verbrauch" auf "Abschläge ändern". Wählen Sie den Reiter des jeweiligen Vertrages und tragen Sie gleich oben Ihren gewünschten Abschlag ein.
Wir bitten um Verständnis, dass die Möglichkeit zur Reduzierung Ihres Abschlages automatisch begrenzt ist.
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Ich habe versehentlich einen falschen Zählerstand eingegeben. Was nun?
Bitte versuchen Sie, den korrekten Wert noch nachträglich über die Eingabefelder zu übermitteln. Das funktioniert je nach Art des Fehlers.
Ansonsten steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung.
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Wie funktioniert die Verbrauchsprognose der Online-Services?
Die Prognose errechnen wir aus den Verbrauchswerten, die uns für die von Ihnen genutzte Verbrauchsstelle (Ihre Wohnung oder Ihr Gewerbeobjekt) vorliegen oder vom Netzbetreiber übermittelt wurden. Falls Ihre Belieferung durch MVV erst kürzlich begonnen hat, geht die Prognose also auf eine Angabe des Netzbetreibers und/oder auf den Verbrauch Ihrer Vormieter zurück.
Wenn Sie die Genauigkeit der Prognose erhöhen möchten, dann geben Sie zu Beginn der Belieferung in Abständen von einigen Wochen zwei bis drei Zählerstände ein. Auch wenn Sie bereits seit einiger Zeit unser Kunde sind, wird die Prognose mit jedem abgegebenen Zählerstand präziser.
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Mein Zählerstand entspricht nicht dem "erwarteten Verbrauch". Was heißt das?
Um unser System vor versehentlich fehlerhaften Dateneingaben zu schützen, prüfen wir alle Zählerstandsabgaben mithilfe einer Plausibilisierung, die auf den gesammelten Werten für Ihre Verbrauchsstelle basiert. Wenn Ihre Eingabe nicht dem erwarteten Verbrauch entspricht, weisen wir Sie darauf hin und bitten um Überprüfung – eventuell liegt ein Fehler bei der Kommasetzung vor.
Wenn Ihr Wert jedoch tatsächlich dem aktuellen Zählerstand entspricht, dann bestätigen Sie ihn erneut. Damit wird Ihre Eingabe in unser System übertragen.
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Wie ändere ich meinen Nutzernamen und mein Passwort?
Ihre Zugangsdaten, bestehend aus Benutzernamen und Passwort, ändern Sie unter dem Menüpunkt „Meine Daten“ oder über den Personen-Button ganz rechts oben. Hier geben Sie unter „Mein Konto“ die neuen Daten ein.
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Wie funktioniert die Registrierung für die Online-Services?
Schön, dass Sie sich anmelden möchten. Zur Anmeldung benötigen Sie Ihre MVV Vertragskontonummer sowie eine zugehörige Zählernummer. Diese finden Sie auf Ihrer Rechnungen oder Ihrem Zähler.
Außerdem benötigen Sie ein E-Mail-Postfach, an das wir Ihr Passwort und den weiteren Schriftverkehr senden können.
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Warum erhalte ich meine Rechnung nur noch über die Online-Services und nicht mehr per Post?
Die Nutzungsbedingungen für die Online-Services regeln, dass zusätzlich zu den Online-Dokumenten kein Dokument daneben in Papierform verschickt wird. Dazu zählt unter anderem auch die Verbrauchsabrechnung.
Allerdings behalten Sie auch bei diesem Verfahren leicht den Überblick über alle Vorgänge und Beträge, ohne dass nunmehr Sie die Dokumente ausdrucken müssen: Mit unserem Online-Archiv für alle Vertragsdokumente. So sparen wir gemeinsam ganz erheblich natürliche Ressourcen und das kommt uns auch allen zugute.
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Ich verstehe die Rechnung nicht. Wo finde ich Hilfe?
Bitte schauen Sie sich unsere detaillierte Informationen hier an.
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Wenn ich einmal eine Stundung bzw. Ratenzahlung in Anspruch genommen habe, kann ich diesen Service in nächster Zeit noch einmal beanspruchen?
Wenn die vereinbarte Ratenzahlung oder Stundung ausgeglichen ist, dann können Sie den zusätzlichen Service mit der nächsten Jahresabrechnung wieder in Anspruch nehmen.
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Was passiert, wenn ich die ausstehende Rechnung nicht bezahlen kann?
Bitte melden Sie sich bei uns, da sonst nach Ablauf der genannten Frist das Mahnverfahren eingeleitet wird, welches mit zusätzlichen Kosten für Sie verbunden wäre. Unsere Kundenberater prüfen gerne ob eine Ratenzahlung möglich ist.
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Ich bin Neukunde bei MVV Energie. Kann ich auch dann auf die Hilfestellung bei einem finanziellen Engpass zählen?
Ja, wenn in der bisherigen Vertragslaufzeit regelmäßige Zahlungen geleistet wurden.
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Ist die „Meine MVV“ App kostenlos?
Ja. Die "Meine MVV"-App ist sowohl für iOS als auch Android-Geräte kostenfrei und kann in den jeweiligen App-Stores unentgeltlich heruntergeladen werden.
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Muss ich Kunde der MVV sein um die App nutzen zu können?
Nein. Sie müssen kein MVV-Kunde sein, um die "Meine MVV"-App auf Ihrem Smartphone zu nutzen. Die App bietet Ihnen auch Inhalte, für die Sie keinen Login zu einem MVV-Kundenkonto benötigen. Beispielsweise unsere Ratgeber und Energiespartipps.
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Ist die „Meine MVV“ App auch fürs Tablet geeignet?
Nein, die App wurde ausschließlich für Smartphones erstellt.
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Mit welchen Smartphones kann ich die „Meine MVV“ App nutzen?
Die "Meine-MVV"-App kann auf jedem handelsüblichen Gerät mit iOS oder Android-Betriebssystem genutzt werden.
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Kann ich einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren?
Gerne können Sie einen Beratungstermin zu Ihrem Strom-, Gas-, Wasser oder Fernwärme-Anschluss in einem unserer Kundenzentren vereinbaren.
Wir unterstützen Sie beim Ausfüllen der Unterlagen, legen gemeinsam mit Ihnen einen Hauseintrittspunkt fest und beantworten alle offenen Fragen rund um Ihren Hausanschluss. Bringen Sie bitte zum persönlichen Termin, falls vorhanden, einen Lageplan sowie einen Grundrissplan des Erdgeschosses und Kellers mit.
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Welche Unterlagen muss ich für ein Angebot eines Anschlusses vorlegen?
Für Ihr individuelles Angebot benötigen wir folgende Unterlagen:
- das ausgefüllte Antragsformular
- die unterschriebene Koordinierungsvereinbarung
- einen bemaßten Lageplan des Gebäudes (Maßstab 1: 500)
- einen bemaßten Erdgeschoss- und Kellergrundrissplan
Bitte markieren Sie in den Plänen den gewünschten Hauseintrittspunkt.
Senden Sie uns diese Unterlagen per Post oder hier zurück. Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen oder haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gern.
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Kann ich über den Hausanschluss-Service auch einen Rückbau des Anschlusses beantragen?
Ja, Sie können über uns jederzeit einen Rückbau Ihres Anschlusses beantragen.
Dabei prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, bis wohin der Anschluss zurückgebaut werden muss. Für einen geplanten Neubau beraten wir Sie gerne, welche Energielösungen für Sie vor Ort möglich sind.
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Gibt es einen Unterschied zwischen einem Netz- und einem Hausanschluss?
Nein, beide Begriffe meinen dasselbe.
Netzanschluss wird als Begriff meist von Ihrem örtlichen Netzbetreiber der jeweiligen Versorgungsleitungen verwendet, weil ein Gebäude an das vorgelagerte Energienetz angeschlossen wird.
Wir als Energielieferant sprechen dagegen von einem Hausanschluss, weil aus Kundensicht das Haus an das vorgelagerte Energienetz angeschlossen wird.
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Welche Leistungen sind in einem Hausanschluss inbegriffen?
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Der Hausanschluss beinhaltet die vollständige Installation der Verbindung zwischen der Hauptleitung im öffentlichen Straßenbereich und dem Anschluss in Ihrem Haus. Er beginnt an der Abzweigstelle an der Hauptleitung und endet kurz hinter der Hauswand. Bei Gas, Wasser und Fernwärme bildet eine Absperreinrichtung das Ende, und bei Strom läuft diese in den Hausanschlusskasten.
Folgende Verantwortungsbereiche übernimmt der Netzbetreiber: Versorgungsleitungen, Hausanschlussleitungen, Hauptabsperreinrichtungen, Gasdruckregelgeräte, Wasser-, Fernwärme- und Gaszähler sowie Messstellen.
Alle weiteren Einrichtungen in Ihrem Haus gehören zur Gebäudeinstallation und liegen damit in Ihrer eigenen Verantwortung. Bei folgenden Bereichen können Ihnen verschiedene /Heizungsbauer behilflich sein:
- Innenleitungen
- Geräteanschlussarmaturen
- Fernwärmeübergabestation
- Gasheizgeräte und Gasfeuerstätten
- Schornsteine und Abgasanlagen
Der Hausanschluss bis zur ersten Absperreinrichtung bleibt dauerhaft Eigentum des Netzbetreibers. Dieser kümmert sich um den Betrieb, die Instandhaltung und die Weiterentwicklung der Netze.
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Kann ich über den Service Baustrom- bzw. Bauwasserversorgung beantragen?
Über die Online Angebotsanfrage zum Hausanschluss können Sie jederzeit und ganz einfach eine Baustrom- bzw. Bauwasserversorgung beantragen.
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Was ist eine Mehrspartenhauseinführung?
Strom, Wasser, Gas, Wärme oder Telefon, TV und Glasfaser für schnelles Internet: Mit dem Mehrspartenhausanschluss bündeln Sie alle Anschlüsse in einer Kombilösung. Der Netzbetreiber setzt häufig eine Mehrspartenhauseinführung ein, sobald mehrere Hausanschlüsse (z. B. Strom, Gas und Wasser) auf der gleichen Trasse verlegt werden.
Weitere Informationen zu den Vorteilen einer Mehrspartenhauseinführung finden Sie hier.
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In welchen Orten/Gemeinden bietet MVV den Hausanschluss-Service an?
Mannheim: Gas, Wasser, Strom, Fernwärme
Brühl: Wasser, Gas und Fernwärme
Ketsch: Fernwärme, Gas und Strom
Ilvesheim: Strom und Gas
Folgende Gemeinden betreuen wir Sie hinsichtlich eines Gas-Hausanschlusses der MVV Netze GmbH: Aglasterhuasen, Bammental, Brackenheim, Brühl, Edingen-Neckarhausen, Eschelbronn, Graben-Neudorf, Güglingen, Helmstadt-Bargen, Hirschberg/Leutershausen, Ilvesheim, Ketsch, Ladenburg, Mannheim, Mauer, Meckesheim, Neckarbischofsheim, Neidenstein, Schriesheim, Schwarzach, Sinsheim, Waghäusel, Waibstadt, Wiesenbach, Zuzenhausen
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Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Im Rahmen unserer Erstberatung informieren wir Sie gerne, welche Förderungen je nach Region und Maßnahme über welche Fördergesellschaft beantragt werden können.
Eine detaillierte Übersicht das MVV Förderprogramm und weitere regionale Förderprogramme finden Sie hier.
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Wie finde ich einen Energieberater zur Beantragung der KfW Förderung?
Erfüllen Sie die Voraussetzungen der einzelnen KfW-Förderprogramme, müssen Sie vor Beginn der Umbaumaßnahme den Förderantrag über einen Energieberater stellen.
In der Energieberaterliste der Klimaschutzagentur Mannheim finden Sie Experten für Wohn- und Nichtwohngebäude aus der Region. Sie beraten Sie vor Ort und begleiten und unterstützen Sie bei Ihren Maßnahmen.
Dort können Sie je nach Maßnahme, Qualifikation und Postleitzahl den passenden Energieberater auswählen.