Gepostet am: 09. März 2023
6 Min

EEG

Einspeisevergütung für Photovoltaik - das sollten Sie wissen!

Wer selbst erzeugten Solarstrom ins öffentliche Netz einspeist, erhält dafür eine vom Staat festgelegte Vergütung pro Kilowattstunde (kWh) – garantiert 20 Jahre lang. Wir haben zusammengefasst, was es mit der Einspeisevergütung auf sich hat, und wie Sie davon profitieren.

Was genau ist die Einspeisevergütung?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verfolgt das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien in Deutschland bis 2050 auf 80 Prozent zu erhöhen. In erster Linie soll dies dem Schutz des Klimas dienen; darüber hinaus auch der nachhaltigen Versorgungssicherung und der langfristigen Senkung der Energiekosten für die deutsche Volkswirtschaft. Das EEG trat erstmals im Jahr 2000 in Kraft. Unter anderem wurden darin Mindestvergütungen für Einspeiser von Strom aus Wasserkraft, Biomasse, Geothermie, Windkraft und Photovoltaik festgeschrieben und für einen Zeitraum von 20 Jahren festgelegt. Finanziert werden diese Vergütungen von den Stromverbrauchern in Deutschland über die EEG-Umlage, die auf den Netzstrompreis aufgeschlagen wird.

Wer eine Solaranlage auf dem Hausdach installiert hat, ist grundsätzlich berechtigt, Strom in das öffentliche Netz einzuspeisen und hierfür die EEG-Einspeisevergütung zu erhalten. Die Einspeisevergütung für PV-Strom hat sich seit der Einführung des EEG mehrfach verändert.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung aktuell?

Da eine Solaranlage zu bestimmten Jahres- und Tageszeiten mehr Energie erzeugen kann, als der eigene Haushalt verbraucht, ergibt es Sinn den überschüssigen Strom zu verkaufen. Die Investition in Photovoltaik amortisiert sich dadurch schneller. Für PV-Anlagen, die z.B. in der ersten Jahreshälfte 2022 installiert wurden, beträgt die Einspeisevergütung maximal 6,83 Cent, abhängig von der Nennleistung (= Leistung gemäß Herstellerangabe) und dem Monat der Inbetriebnahme. Seit Inkrafttreten der Gesetzesnovelle EEG 2023 gelten für neue Solaranlagen noch höhere Sätze. Abzüglich der von den Netzbetreibern einbehaltenen Vermarktungspauschale staffeln sich die Vergütungen bei Inbetriebnahme nach dem 30.07.2022 wie folgt:

  • 8,2 Cent pro kWh bei einer Anlagenleistung unter 10 kW
  • 7,1 Cent pro kWh bei einer Anlagenleistung von 10 kW bis 40 kW
  • 5,8 Cent pro kWh bei einer Anlagenleistung über 40 kW (bis max. 100 kW)

Übrigens: Nach dem EEG wird die Einspeisevergütung für Zubauten gesondert berechnet. Das heißt, der Strom aus den bestehenden Modulen wird weiterhin zu den bisherigen Sätzen vergütet; der Strom der neuen Module dagegen zu aktuellen Sätzen.

Eine neue Option: Noch höhere Vergütungen bei Volleinspeisung

Eine Neuerung im EEG 2023 ist auch die sogenannte Volleinspeise-Option. Sie bietet Betreibern neuer Solaranlagen (Inbetriebnahme nach 30.07.2022) die Möglichkeit, 100% des produzierten Stroms ins Netz einzuspeisen und dafür bis zu 13 Cent pro kWh zu erhalten. Da dann aber auch der selbst benötigte Strom zu 100% eingekauft werden muss, rechnet sich eine Volleinspeise-Anlage nur in speziellen Fällen. 

Was muss ich tun, um PV-Strom einspeisen zu können?

Als Erstes muss ein Netzanschluss beim lokalen Netzbetreiber beantragt werden. Der Antrag sollte so früh wie möglich vor der Montage der Solaranlage eingereicht werden, denn die Bearbeitung kann bis zu 8 Wochen dauern. Wir empfehlen, die höchstmöglich installierbare Nennleistung zu beantragen; fragen Sie hierzu am besten Ihren ausführenden Fachbetrieb nach seiner Einschätzung. Wird der beantragte Wert später nicht erreicht, kann er umstandslos nachträglich nach unten korrigiert werden. Falls jedoch eine höhere Nennleistung installiert wird, als ursprünglich beantragt, müsste ein neuer Antrag gestellt werden. Beim Kauf einer MVV-Photovoltaik-Anlage übernehmen wir diesen Schritt für Sie.

Auf Basis Ihrer Angaben führt der Netzbetreiber dann eine Netzverträglichkeitsprüfung durch. Dabei wird u.a. geprüft, ob die örtliche Netzkapazität für die anvisierte Stromeinspeisung ausreicht.

Außerdem sind PV-Strom-Einspeisende verpflichtet, ihre Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur (BNetzA) anzumelden. Dies muss jedoch nicht zwingend vor der Inbetriebnahme erfolgen und kann auf dieser Seite recht einfach online erledigt werden.

Technisch muss die Solaranlage mit einem Netzeinspeisegerät (NEG) bzw. einem einspeisefähigen Wechselrichter, einem Einspeisezähler und einem Einspeisemanagementsystem ausgerüstet werden. Diese Komponenten sind notwendig, damit der Netzbetreiber die eingespeiste Strommenge bei drohender Netzüberlastung steuern, und letztlich auch korrekt vergüten kann. Sobald die Technik installiert und der Netzanschluss freigegeben sind, können Sie direkt loslegen: Für jede eingespeiste Kilowattstunde fließen einige Cent auf das eigene Konto.

Lohnt sich das Einspeisen von PV-Strom überhaupt?

Kurz und knapp: auf jeden Fall. Es ist zwar immer am wirtschaftlichsten, den eigenen Strom so weit wie möglich selbst zu verbrauchen. Aber auch wer über eine leistungsfähige Batterie verfügt, wird nicht zu jeder Zeit sämtlichen Solarstrom im eigenen Haushalt nutzen oder speichern können. Es macht dann absolut Sinn, mit dem überschüssig produzierten Strom Geld zu verdienen, statt ihn einfach nur verpuffen zu lassen.

Fazit

Das EEG sichert Betreibern von PV-Anlagen 20 Jahre lang feste Vergütungssätze für eingespeisten Strom zu. Für Anlagen, die nach dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden, beträgt die Einspeisevergütung bis zu 8,2 Cent pro kWh. Vorher muss ein Netzanschluss beim lokalen Netzbetreiber beantragt werden. Technisch muss die Solaranlage mit einem Netzeinspeisegerät (NEG), einem Einspeisezähler und einem Einspeisemanagementsystem ausgerüstet sein. Da man den eigenen PV-Strom nicht immer vollständig selbst verbrauchen kann, lohnt sich die Einspeisung in den allermeisten Fällen.

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