Wir optimieren die Direktvermarktung Ihrer Energie
Sie müssen oder wollen direkt vermarkten?
Für EEG-Anlagen ab 100 kW installierter Leistung und ab Baujahr 2016 schreibt der Gesetzgeber die verpflichtende Direktvermarktung der Energie fest.
Das bringt zwar einige Anforderungen mit sich, es eröffnet Betreibern von Anlagen aber auch eine ganze Reihe von Chancen. Daher entscheiden sich immer mehr Betreiber dafür, freiwillig in die Direktvermarktung zu wechseln.
Direktvermarktung – Marktprämie und Marktwert, was ist das?
Die Erlöse, die man bei der Direktvermarktung von erneuerbarer Energie erzielen kann, setzen sich aus der Marktprämie und dem Marktwert zusammen.
- Dabei entspricht der Marktwert dem jeweiligen monatlichen Durchschnittspreis für an der Börse gehandelten Strom. Er wird in regelmäßigen Abständen festgelegt.
- Die Marktprämie ist eine im EEG festgelegte Ausgleichszahlung für die jeweilige Energieform (Windkraft, Wasserkraft, PV etc.). Sie wird vom Netzbetreiber bezahlt und sie entspricht der Differenz aus dem Marktwert und der gesetzlich zugesicherten EEG-Vergütung.
- Der Betreiber der Anlage erhält sowohl die Marktprämie als auch den Marktwert für die von ihm direkt vermarktete Energie.
Fernsteuerbarkeit – eine unabdingbare Voraussetzung
Damit die Energie direkt vermarktet werden kann, muss die eigene Anlage fernsteuerbar sein. So sollen Anlagenbetreiber die Möglichkeit haben, die erzeugte Strommenge auf den aktuellen Bedarf anzupassen. (Das Steuerungsinstrument dafür ist der erzielbare Preis – in unwirtschaftlichen Phasen wird weniger Energie erzeugt als in finanziell attraktiven Hochpreisphasen, in denen auch der Bedarf entsprechend hoch ist.) Gleichzeitig ist diese Fernsteuerbarkeit die Voraussetzung dafür, dass wir als Dienstleister in der Direktvermarktung Anlagen optimal steuern und wirtschaftlich optimal betreiben können.
Auch Bestandsanlagen steigen freiwillig um – dank Managementprämie
Die sogenannte freiwillige Direktvermarktung eignet sich für Bestandsanlagen, die vor dem 01.01.2016 errichtet wurden. Das Besondere ist hier: Man muss seine Anlage als Betreiber – wenn sie das noch nicht ist – fernsteuerbar machen. Dafür erhält man aber die sogenannte Managementprämie. Dies ist ein Aufschlag von 4 € pro MWh auf die Vergütung der vermarkteten Energie.
Wir sind auch für Ausschreibungen der richtige Partner
Als MVV Trading sind wir ein Big Player im Handel von Energie – auch bei grüner Energie. Das heißt für Sie, dass wir all unser Wissen in Ihren Dienst stellen. Es bedeutet außerdem, dass wir Sie bei Ausschreibungsverfahren in der Direktvermarktung von Strom aus Wind, Solar, Biomasse, Wasserkraft oder KWK-Anlagen unterstützen.
Intelligente Vermarktung und sichere Prozesse
Wir bieten Ihnen nicht nur die clevere und wirtschaftliche Direktvermarktung Ihrer Energie. Wir steuern auch alle Prozesse professionell und sicher. Das tun wir zum Beispiel in Kooperation mit der EnDaNet – unserer auf Energieprozesse spezialisierten Tochter in Erfurt.