MVV legt Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof ein
Das Mannheimer Energieunternehmen MVV hat Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 10. Juli 2019 eingelegt. Das teilte ein Sprecher des Unternehmens am Mittwoch in Mannheim mit. Das OLG Düsseldorf hatte die Beschwerde der MVV gegen die Freigabeentscheidung des Bundeskartellamts vom 14. Dezember 2017 zur Aufstockung der Anteile an der MVV durch die EnBW aus formalrechtlichen Gründen als unzulässig verworfen, gleichzeitig aber eine Rechtsbeschwerde vor dem BGH ausdrücklich zugelassen.
Grundlage der Entscheidung des OLG Düsseldorf war nicht die Prüfung der kartellrechtlichen Zulässigkeit der Anteilserhöhung. Vielmehr vertrat das Gericht die Auffassung, dass MVV als unmittelbar Beteiligte mangels materieller Beschwer nicht gegen den Beschluss des Bundeskartellamts Beschwerde einlegen könne. Berechtigt seien hierfür lediglich außenstehende Wettbewerber. Nach Auffassung von MVV werde die wettbewerbliche Betroffenheit hingegen nicht dadurch hinfällig, dass es sich bei ihr um das Zielunternehmen handelt. MVV sieht sich dabei durch einen ähnlich gelagerten, vom BGH bereits entschiedenen Fall, bestärkt. Mit der Rechtsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof will MVV damit eine grundsätzliche Klärung dieser Rechtsfrage herbeiführen. Erst danach könne die Entscheidung des Bundeskartellamts von dem Kartellsenat des OLG Düsseldorf auch in der Sache geprüft werden.