25. März 2024 | MVV

MVV: Kontinuierlich hoher Investitionsbedarf für sauberes und zuverlässig verfügbares Trinkwasser erfordert Preisanpassungen

Kontinuierlich hohe Investitionen in langfristige Aufrechterhaltung von Trinkwasserversorgung und -qualität notwendig – Preiserhöhung ab 1. April 2024 im Durchschnitt um etwa 6,6 Prozent – Letzte Preisanpassung im Oktober 2022

Das Energieunternehmen MVV steht für eine sichere Trinkwasserversorgung auf qualitativ hohem Niveau und mit einem umfassenden Service. Zur langfristigen Sicherstellung der Versorgung mit sauberem Trinkwasser muss MVV kontinuierlich in Unterhalt, Pflege und Erneuerung des Mannheimer Wassernetzes und der Wasserwerke investieren. Deshalb passt MVV zum 1. April 2024 die Trinkwasserpreise in Mannheim an.  

Verbrauchs- und Servicepreise für Trinkwasser steigen ab 1. April 2024

Der Verbrauchspreis für LIQUA Trinkwasser wird um zehn Cent pro Kubikmeter auf 2,40 Euro pro Kubikmeter (brutto) angehoben. Der Servicepreis steigt über alle Zählergrößen. Für die am weitesten verbreiteten Zähler bis fünf Kubikmeter pro Stunde erhöht sich der Servicepreis um 2,68 Euro/Monat (brutto) auf 139,10 Euro/Jahr (brutto). Beim durchschnittlichen Verbrauch eines Drei-Personen-Haushalts in einem Mehrfamilienhaus liegt die Preiserhöhung demnach bei 1,67 Euro/Monat brutto bzw. bei etwa 6,6 Prozent. Zuletzt hatte MVV seine Trinkwasserpreise zum 1. Oktober 2022 erhöht – und damit trotz der laufend notwendigen Investitionen sowie stetig steigender Betriebs- und Personalkosten etwa eineinhalb Jahre stabil gehalten.

„MVV betreibt in Mannheim und der Region drei Wasserwerke sowie ein etwa 1.400 Kilometer umfassendes Wassernetz. Fast zwei Drittel unseres Netzes wurden in der Zeit zwischen 1950 und 1990 errichtet. Um auch zukünftig eine nachhaltige, sichere und zuverlässige Trinkwasserversorgung garantieren zu können – und das ist unser Anspruch – investieren wir kontinuierlich in die Instandhaltung und den Ausbau unserer Trinkwasseranlagen und -netze,“ betont MVV-Vertriebsvorstand Ralf Klöpfer.

Wichtiger Hinweis für die Jahresabrechnung

Wenn Kunden bis zum 15. April 2024 ihren tatsächlichen Zählerstand melden, wird dieser der Jahresabrechnung zugrunde gelegt. Ansonsten wird der Zählerstand zum 31. März 2024 rechnerisch auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen ermittelt und für die Abrechnung verwendet. Wer seine Zählerstände zum Stichtag ablesen möchte, kann sie idealerweise über die MVV-Online-Services, alternativ schriftlich oder telefonisch dem MVV-Kundenservice mitteilen. Alle Kontaktmöglichkeiten sind auf www.mvv.de aufgeführt.

Kontakt

Sebastian Ackermann
Leiter Kommunikation und Marke

+49 621 290 3413