20. Mai 2011 | MVV

Landgericht untersagt lekker Energie unlautere Werbung

Einstweilige Verfügung gegen Stromlieferant - MVV Energie warnt vor falschen Behauptungen von Haustürverkäufern

Das Mannheimer Energieunternehmen MVV Energie warnt vor falschen Behauptungen eines Stromanbieters an der Haustür. Gegen entsprechende Praktiken geht das Unternehmen zum Schutz der Verbraucher auch rechtlich vor.

Jüngstes Beispiel ist eine einstweilige Verfügung, die MVV Energie jetzt vor dem Landgericht Mannheim gegen den Energielieferanten lekker Energie GmbH erwirkt hat. Hintergrund sind offensichtlich unlautere Methoden von lekker GmbH bei der Werbung neuer Kunden.

Nach Aussagen von Kunden haben Mitarbeiter von lekker Energie behauptet, bei Abschluss eines Vertrages mit dem Berliner Stromanbieter bleibe der Vertrag mit MVV Energie bestehen. Tatsache ist jedoch, dass MVV Energie zu lekker Energie weder geschäftliche noch rechtliche Beziehungen unterhält und der Vertrag mit MVV Energie endet, wenn lekker Energie die Versorgung aufnimmt.

Das Landgericht Mannheim hat darüber hinaus in der einstweiligen Verfügung gegen lekker Energie untersagt, dass sich deren Verkäufer als Mitarbeiter von MVV Energie AG ausgeben. Lekker Energie darf weiterhin nicht mehr behaupten, das vorgestellte Angebot sei ein Ökostrom-Angebot von MVV Energie, wenn es sich bei dem Angebot tatsächlich um ein Produkt der lekker Energie handelt.

Bei der Gerichtsentscheidung handelt es sich um eine Beschlussverfügung, die ohne mündliche Verhandlung ergangen und noch nicht rechtskräftig ist.

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Leiter Kommunikation und Marke

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