Landgericht Mannheim erlässt einstweilige Verfügungen gegen lekker Energie und Kabelservice BW
MVV Energie geht im Interesse ihrer Kunden gegen unlautere Methoden vor
Das Mannheimer Energieunternehmen MVV Energie geht im Interesse seiner Kunden gegen unlautere Wettbewerbsmethoden auf dem Energiemarkt vor. Daher hat das Unternehmen jetzt vor dem Landgericht Mannheim einstweilige Verfügungen gegen die lekker Energie GmbH (Berlin) und ihren Vertriebspartner Kabelservice BW UG (Baden-Baden) erwirkt. Dabei geht es um unzulässige Aussagen im Rahmen von Haustür-Vertriebsaktivitäten. In mindestens einem Fall hatte ein Mitarbeiter von Kabelservice BW behauptet, er arbeite für Kabel BW und es gebe eine Kooperation zwischen dem Unternehmen und MVV Energie. Unter diesem falschen Vorwand ließ er sich Vertragsunterlagen zeigen mit dem Ziel, dass Verträge mit lekker Energie abgeschlossen und die Verträge mit MVV Energie gekündigt werden sollten. Der Kundin wurde dies jedoch nicht erklärt. Dieses Vorgehen hat das Landgericht Mannheim jetzt untersagt.
"Wenn Ihnen jemand an der Haustür oder am Telefon einen neuen Energieliefervertrag verkaufen möchte, sollten Sie das Angebot in Ruhe prüfen", rät Matthias Schöner, Leiter des Privat- und Gewerbekundenvertriebs von MVV Energie. "Für Fragen zu unseren Verträgen und Produkten stehen wir gerne über unsere kostenlose Service-Hotline oder in unserem Kundenzentrum zur Verfügung." Die Hotline ist unter der Telefonnummer 0800 6882255 montags bis freitags von 8 Uhr bis 20 Uhr und samstags von 8 Uhr bis 14 Uhr zu erreichen. Das Kundenzentrum von MVV Energie in O7,18 ist werktags von 10 Uhr bis 18 Uhr und samstags von 9 Uhr bis 14 Uhr geöffnet. Die Produkte und Dienstleistungen von MVV Energie sind auch auf der Webseite des Unternehmens unter
www.mvv-energie.de/privatkunden
zu finden.
Bei den Gerichtsentscheidungen handelt es sich um Beschlussverfügungen, die ohne mündliche Verhandlung ergangen und noch nicht rechtskräftig sind.