07. Mai 2010 | MVV

Gericht untersagt Stromlieferanten unlautere Werbung

Einstweilige Verfügung gegen eprimo und ESD - MVV Energie warnt vor falschen Behauptungen von Haustürverkäufern

MVV Energie warnt vor falschen Behauptungen von Stromanbietern an der Haustür. Gegen entsprechende Praktiken geht das Unternehmen zum Schutz der Verbraucher auch rechtlich vor.

Jüngstes Beispiel ist eine einstweilige Verfügung, die MVV Energie vor dem Landgericht Mannheim gegen den Energielieferanten eprimo und die ESD Energie Service Deutschland AG erwirkt hat. Hintergrund sind offensichtlich unlautere Methoden dieser Unternehmen bei der Werbung neuer Kunden.

Nach Aussagen eines Kunden haben zwei Mitarbeiter der ESD für einen Stromliefervertrag von eprimo geworben. Sie behaupteten, eprimo sei eine Tochtergesellschaft von MVV Energie, so dass MVV Energie für den Kunden bei Abschluss eines Vertrags auch weiterhin Ansprechpartner bleiben und der Kundenservice weiterhin bei MVV Energie bleiben würde. Tatsache ist jedoch, dass MVV Energie weder zu eprimo noch zu ESD geschäftliche oder rechtliche Beziehungen unterhält.

Das Landgericht Mannheim hat daher in einer einstweiligen Verfügung eprimo und ESD bei Meidung eines Ordnungsgeldes die Behauptungen untersagt, Mitarbeiter dieser Unternehmen kämen im Auftrag von MVV Energie oder eprimo sei eine Tochtergesellschaft oder ein Geschäftspartner von MVV Energie. Die Verkäufer dürfen ebenfalls nicht behaupten, bei Vertragsabschluss mit eprimo bleibe MVV Energie weiterhin Ansprechpartner des Kunden.

Bei der Gerichtsentscheidung handelt es sich um eine Beschlussverfügung, die ohne mündliche Verhandlung ergangen und noch nicht rechtskräftig ist.

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Sebastian Ackermann
Leiter Kommunikation und Marke

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