Energiewende im Odenwald: MVV mit neuer Planung für Windenergieanlagen
Antrag auf Errichtung von zwölf Windkrafträdern aus dem Jahr 2016 zurückgezogen – Neue Planungen umfassen sieben Windenergieanlagen der aktuellen Generation im Markgrafenwald zwischen Eberbach und Waldbrunn – Flächenschonende Umsetzung sowie Anforderungen des Immissionsschutzes und forst- und naturschutzrechtlicher Belange werden berücksichtigt – MVV prüft Möglichkeiten einer finanziellen Beteiligung für Bürgerinnen und Bürger
Deutschland will bis zum Jahr 2045 klimaneutral werden. Eine wichtige Säule der Energiewende ist neben der Reduzierung von Treibhausgasen der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien, vor allem der Wind- und Solarenergie. Das Mannheimer Energieunternehmen MVV betreibt deutschlandweit unter anderem Wind- und Photovoltaikanlagen und fördert damit die Unabhängigkeit von fossilen Energiequellen. Auch im Odenwald plant das Unternehmen die Errichtung eines Windparks nach neuesten Standards.
MVV hat in diesem Zuge am 9. Mai 2022 beim Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis den ursprünglich im Jahr 2013 eingereichten und 2016 überarbeiteten Antrag zur Genehmigung von zwölf Windenergieanlagen zurückgenommen. Gleichzeitig hat MVV die Behörde darüber informiert, dass es einen neuen Antrag für die Errichtung von sieben Windenergieanlagen der aktuellen Generation auf dem Höhenzug „Markgrafenwald“, gelegen in den Gemarkungen der Gemeinden Eberbach und Waldbrunn, vorbereitet. Das neue Vorhaben wird sich wesentlich von dem Projekt unterscheiden, das bereits 2012/2013 von der Markgrafenwald GbR initiiert und bei der Verfahrensbehörde beantragt worden war: Es sollen weniger Anlagen errichtet werden, da sich der Stand der Technik mittlerweile erheblich weiterentwickelt hat.
„Die heutigen Windräder sind nochmal deutlich leistungsfähiger im Vergleich zu der Technik von 2013. Die sieben neuen Windräder vom Typ Vestas V162 produzieren genauso viel Energie wie die zuvor geplanten zwölf Anlagen. Das bedeutet, dass mit einer deutlichen Reduzierung der Anlagenanzahl der Nutzen für das Klima unverändert hoch bleibt. Der Windpark wird etwa 33.000 Haushalte mit klimaneutraler und damit umweltschonender Energie versorgen können“, beschreibt Ernst Kauder, Geschäftsführer MVV Windenergie GmbH, einige wesentliche Vorteile des neu geplanten Windparks.
Kommunalbeteiligung geplant
Gleichzeitig haben sich zwischenzeitlich durch gesetzliche Regelungen neue Formen der kommunalen Teilhabe am Ertrag der Windenergieanlagen ergeben. Gemäß dem aktuellen Erneuerbare-Energien-Gesetz können Gemeinden vom Betrieb eines Windparks über die so genannte Kommunalbeteiligung (§6 EEG) finanziell profitieren. MVV wird den Standortgemeinden diese Abgabe in Höhe von 0,2 Cent je produzierter Kilowattstunde selbstverständlich anbieten. Im Gegensatz zu anderen Gemeindeeinahmen verbleiben die Erlöse aus der Kommunalbeteiligung unmittelbar im jeweiligen Gemeindehaushalt. Darüber hinaus prüft MVV Varianten von Bürgerbeteiligungen, die es interessierten Bürgerinnen und Bürgern erlauben sollen, vom Betrieb des Windparks finanziell zu profitieren.
Flächenschonende Umsetzung, leistungsfähigere Anlagen geplant
Klar ist auch: Das Projekt soll flächenschonend und unter Berücksichtigung der vorhandenen Infrastruktur umgesetzt werden. Die Planungen für den Windpark berücksichtigen die Vorgaben des in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbands Neckargerach-Waldbrunn sowie des Flächennutzungsplanentwurfes der Gemeindeverwaltungsverbandes Eberbach-Schönbrunn. Zudem halten die geplanten Windenergieanlagen den Mindestabstand von eintausend Metern zur Wohnbebauung ein. Geltende Richtwerte zum Immissionsschutz werden ebenso berücksichtigt wie die Empfehlungen hinsichtlich forst- und naturschutzrechtlicher Belange – zum Beispiel für hochwertige Biotopstrukturen.
Mit der Projektierung und dem Bau der Anlage wird das MVV-Tochterunternehmen juwi beauftragt. Mit der Einreichung des neuen Antrags zum Anfang des dritten Quartals 2022 wird MVV umfassende Informationen zu dem Projekt zur Verfügung stellen.