Überblick
Solardachpflicht - In welchen Bundesländern gilt was und für wen?
In vielen Teilen Deutschlands wird für Neubauten oder bei Dachsanierungen die Installation einer Solaranlage vorgeschrieben. In Baden-Württemberg gilt diese Solarpflicht bereits seit Mai 2022. Aber wie sieht es in den anderen Bundesländern aus? Was die gesetzlichen Regelungen genau besagen, und was Sie als Häuslebauer wissen sollten, lesen Sie hier.
Was genau bedeutet „Solarpflicht“?
Die solare Baupflicht, umgangssprachlich Solarpflicht oder auch Solardachpflicht genannt, bezeichnet sämtliche Regelungen von Kommunen und Bundesländern, die Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden aus Gründen des Klimaschutzes zum Einbau einer Photovoltaikanlage oder auch Solarthermie verpflichten. Lässt eine regionale Vorschrift ausschließlich die Installation von PV-Anlagen zu, spricht man auch von Photovoltaik-Pflicht. Da es vorerst keine bundesweit geltende Solarpflicht gibt, können die Bestimmungen regional sehr unterschiedlich sein.
Welche Vorschriften gelten in den Bundesländern?
In einigen Bundesländern, darunter Baden-Württemberg gilt bereits eine vollumfängliche Pflicht zur Nutzung von Solarenergie, wenn neu gebaut oder umfangreich saniert wird. In anderen Ländern gelten teilweise Regelungen zum Beispiel nur für gewerbliche Gebäude. Und wieder andere Länder verzichten bisher vollständig auf eine Solarpflicht. Ein kurzer Überblick:
Bundesland | Solarpflicht |
---|---|
Baden-Württemberg | für alle Gebäudearten |
Bayern | nicht für Wohngebäude |
Berlin | für alle Gebäudearten |
Brandenburg | nicht für Wohngebäude |
Bremen | für alle Gebäudearten |
Hamburg | für alle Gebäudearten |
Hessen | nur für landeseigene Gebäude |
Mecklenburg-Vorpommern | keine gesetzliche Vorschrift |
Niedersachsen | für Wohngebäude ab 2025 |
Nordrhein-Westfalen | für Wohngebäude ab 2025/2026 |
Rheinland-Pfalz | „PV-ready-Pflicht“ für Wohngebäude* |
Saarland | keine gesetzliche Vorschrift |
Sachsen | keine gesetzliche Vorschrift |
Sachsen-Anhalt | keine gesetzliche Vorschrift |
Schleswig-Holstein | nicht für Wohngebäude |
Thüringen | keine gesetzliche Vorschrift |
*Neue Wohngebäude müssen nicht mit einer Solaranlage ausgestattet werden; jedoch mindestens mit Vorrichtungen für die spätere Installation (z.B. Kabel oder Leerrohre).
Welche Bestimmungen gelten in Baden-Württemberg?
Baden-Württemberg ist (zusammen mit Nordrhein-Westfalen) das erste Bundesland, das eine Solarpflicht eingeführt hat. Bereits seit Januar 2022 gilt eine Pflicht zur Installation von Photovoltaik oder Solarthermie für neue Nichtwohngebäude. Im Mai 2022 und im Januar 2023 folgten die Regelungen für Wohngebäude. Aktuell gelten für Wohnimmobilien in Baden-Württemberg folgende Bestimmungen:
- Alle neuen Gebäude müssen mit Photovoltaik, Solarthermie oder einer Kombination aus beidem (z.B. PVT-Kollektoren) ausgestattet werden, sofern durch den Neubau eine für die Nutzung von Solarenergie „geeignete Dachfläche“ entsteht. Ist dies der Fall, müssen 60 Prozent der geeigneten Fläche mit Solarmodulen oder -kollektoren belegt werden.
- Alle Dachflächen, die grundlegend saniert werden, fallen ebenfalls unter diese Bestimmung. Als grundlegende Dachsanierung gelten Baumaßnahmen, die eine vollständige Erneuerung der Dachabdichtung oder der Dacheindeckung umfassen. Dies gilt auch, wenn einzelne Baustoffe (z.B. Ziegel) wiederverwendet werden oder wenn unterliegende Lattungen oder Schalungen nicht ausgetauscht werden.
Welche Dachflächen gelten im Sinne der Bestimmung als „geeignet“?
Die baden-württembergische Photovoltaik-Pflicht-Verordnung definiert Dachflächen für geeignet, wenn das Dach über eine zusammenhängende Mindestfläche von 20 Quadratmetern verfügt. Darüber hinaus müssen folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Flachdächer dürfen eine maximale Neigung von 20 Grad aufweisen; darüber hinaus müssen sie keine Anforderungen erfüllen.
- Steildächer dürfen eine Neigung zwischen 20 und maximal 60 Grad aufweisen. Und sie dürfen nur nach Westen, Osten oder eine dazwischenliegende südliche Himmelsrichtung ausgerichtet sein. Ein nach Norden ausgerichtetes Schrägdach unterliegt also nicht der Solarpflicht.
Alle Dachflächen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, sind von der Solarpflicht ausgenommen. Weitere Ausnahmen gelten, wenn das Gebäude eine Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern hat, wenn die Solarnutzung aufgrund unvermeidbarer externer Einflüsse (z.B. Schneelast) eine Gefahr für Personen oder Sachen darstellt oder, wenn ein Anschluss an das öffentliche Stromnetz nicht möglich ist. Darüber hinaus können Eigentümerinnen und Eigentümer bei ihrer Baubehörde einen Antrag auf Befreiung stellen, falls das Erfüllen der Solarpflicht mit einem unverhältnismäßig hohen wirtschaftlichen Aufwand verbunden wäre.
Beispiel an einem Einfamilienhaus mit Satteldach:
Ein Einfamilienhaus mit Satteldach in Nord-Süd-Ausrichtung verfügt über eine solargeeignete Dachfläche von etwa 60 Quadratmetern. Dabei ist nur die Südseite relevant, denn die Neigung des Norddaches ist größer als 20 Grad und wird somit nicht angerechnet. Um nun die Pflicht zu erfüllen, sind 60 Prozent des Süddaches, also 36 Quadratmeter mit Solarmodulen zu belegen, was einer Anlagenleistung von ca. 8 Kilowatt-Peak (kWp) entspricht.
Wird Wohnraum durch die Solarpflicht teurer?
Die Installation einer Photovoltaik-Anlage erhöht natürlich zunächst die Baukosten eines Wohngebäudes. Auf längere Sicht rechnet sich die Investition jedoch, denn eine PV-Anlage amortisiert sich in Deutschland nach ca. 8 bis 15 Jahren (je nach individuellen Gegebenheiten). Bei Laufzeiten von 25 Jahren und mehr spielt eine Solaranlage demnach Gewinne ein. Und auf der monatlichen Stromrechnung macht sich die Ersparnis ohnehin sofort bemerkbar. Man kann also sagen, dass die Solarpflicht das Bauen zwar etwas teurer, das Wohnen dafür aber günstiger macht.
Wird die Installation von Photovoltaik staatlich gefördert?
Damit Bauherrinnen und Bauherren die Anfangsinvestition leichter stemmen können, stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinsgünstige Förderkredite zur Verfügung. Je nach Wohnort sind weitere Förderungen durch das Bundesland oder die Kommune möglich. Um sich einen Überblick über die aktuellen Förderprogramme zu verschaffen, nutzen Sie ganz einfach unseren Fördermittelfinder.
Fazit
In Baden-Württemberg und weiteren Bundesländern gilt bereits eine solare Baupflicht auch für Wohngebäude. Das heißt, wer neu baut oder sein Hausdach grundlegend saniert, muss im Zuge dessen auch eine Photovoltaikanlage und/oder Solarthermie-Kollektoren installieren. Details zur Umsetzung finden sich in der baden-württembergischen Photovoltaik-Pflicht-Verordnung bzw. in den entsprechenden Verordnungen der anderen Bundesländer. Für den durchschnittlichen Häuslebauer amortisiert sich die Investition nach ca. 8 bis 15 Jahren.
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