Kundeninformation zum Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG)
Um Verbraucherinnen und Verbraucher in der aktuellen Energiekrise finanziell zu entlasten, hat der Bundestag das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) verabschiedet. Dieses Gesetz trat am 19.11.2022 in Kraft.
Auf dieser Seite erfahren Sie alles rund um die so genannte Dezember-Soforthilfe.
Im Dezember 2022 erhalten Gas- und Wärmekunden eine Soforthilfe in Form einer einmaligen finanziellen Entlastung. So soll der Zeitraum bis zur Einführung der Gas- und Wärmepreisbremse überbrückt werden.
Als Ihr Energieversorger setzen wir die gesetzlichen Vorgaben selbstverständlich um und gewähren Ihnen die Soforthilfe. Das bedeutet: Wenn Sie unter die gesetzliche Soforthilfe fallen und von uns spätestens ab Dezember 2022 mit Erdgas bzw. Wärme beliefert werden, werden wir Ihnen die entsprechenden Kosten erlassen oder zurückerstatten. Unabhängig von dieser Soforthilfe ist es natürlich weiterhin sinnvoll, möglichst viel Energie einzusparen und so den Energiebedarf und vor allem Ihre Kosten zu senken.
Im Folgenden erklären wir Ihnen, wie wir die Soforthilfe für Sie umsetzen werden und ob Sie etwas dafür tun müssen.
Wichtig: In Zusammenhang mit der konkreten Umsetzung der für Dezember geplanten Entlastungen sind je Empfängergruppe unterschiedliche Fragen und Informationen relevant.
Ordnen Sie sich daher hier Ihrer passenden Gruppe zu und erfahren Sie mehr zu den Details zur Soforthilfe. Für die Einordnung nach Verbrauch ist der Jahresverbrauch an der jeweiligen Entnahmestelle relevant. Haben Sie mehrere Entnahmestellen, sind diese einzeln zu betrachten.
Erstattungsberechtigte Ausnahmen der Gaskunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 1.500.000 kWh
Wichtig: Sie sind verpflichtet, uns zur Klärung Ihrer Berechtigung in Textform bis zum 31. Dezember 2022 mitzuteilen, dass Sie unter die genannten Ausnahmen fallen und damit erstattungsberechtigt sind.
Wärmekunden mit einem Jahresverbrauch von weniger als 1.500.000 kWh pro Entnahmestelle
Wichtiger Hinweis: Das Gesetz unterscheidet hierbei zwischen folgenden Gruppen:
- Kunden, die einen festen monatlichen Abschlag bezahlen und eine Jahresabrechnung erhalten.
- Kunden, die eine monatliche Abrechnung des tatsächlichen Verbrauchs bekommen.
Im Folgenden erklären wir Ihnen die Umsetzung der Soforthilfe für beide Kundengruppen: