Erneut einstweilige Verfügung gegen EnBW Vertrieb
Landgericht Mannheim untersagt unlautere Werbung - MVV Energie warnt vor falschen Behauptungen
Der Wettbewerb auf dem Strommarkt hat unter anderem zur Folge, dass immer wieder schwarze Schafe unter den Vertrieben versuchen, Kunden mit falschen Behauptungen und Aussagen zum Abschluss eines neuen Vertrages zu überreden. Gegen solche Praktiken geht das Mannheimer Unternehmen MVV Energie zum Schutz der Verbraucher auch rechtlich vor.
So hat die MVV Energie nun bereits zum fünften Mal in diesem Jahr vor dem Landgericht Mannheim eine einstweilige Verfügung gegen die EnBW erwirkt. Deren Vertreter hatten sich in vier Fällen unlauterer Methoden bei der Werbung neuer Kunden bedient. Aufgrund der Wiederholung ist nun auch ein Ordnungsgeldverfahren gegen EnBW Vertrieb vor dem Landgericht Mannheim anhängig.
Nach Aussagen einer Kundin hat ein Verkäufer von EnBW sich im aktuellen Fall als Mitarbeiter von MVV Energie ausgegeben. Er wollte diese Kundin der MVV Energie dazu überreden, einen neuen, günstigeren Vertrag abzuschließen, auf den diese als langjährige Kundin von MVV Energie ein Anrecht habe. Dabei wurde der Kundin ein unzutreffender Preis genannt. Das Landgericht Mannheim hat in seiner einstweiligen Verfügung demgemäß diese Behauptungen untersagt.
MVV Energie warnt vor wahrheitswidrigen Behauptungen und vor schnellen Vertragsabschlüssen an der Haustür. Den Kunden wird empfohlen, Angebote immer in Ruhe zu prüfen und sich keinesfalls zur Unterschrift drängen zu lassen. Kunden können sich jederzeit an die kostenlose Service-Hotline der MVV Energie unter der Telefonnummer 0800 6882255 wenden. Hier erhalten Kunden jederzeit eine freundliche und kompetente Beratung zu Preisen und Produkten.
Bei der Gerichtsentscheidung handelt es sich um eine Beschlussverfügung, die ohne mündliche Verhandlung ergangen und noch nicht rechtskräftig ist.