Die Energiewende im Heizungskeller zahlt sich aus
Förderung und Finanzierung
Förderberatung für Heizungsmodernisierer
Bund, Länder und Kommunen unterstützen die Modernisierung von Heizungsanlagen umfangreich mit Fördergeldern und günstigen Finanzierungsangeboten.
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde neu aufgestellt. Seit 2024 gelten höhere Fördersätze mit bis zu 70% für den Heizungstausch.
- Die Fördermittel für den Heizungstausch können direkt bei der KfW beantragt werden.
- Fördermittel gibt es für den Austausch und die Optimierung einer Heizungsanlage oder für das Erreichen eines Effizienzhaus-Standards.
- Grundsätzlich kann jeder private Hauseigentümer, der eine Immobilie selbst nutzt oder vermietet, eine Förderung in Anspruch nehmen.
- Seit dem 27.02.2024 können Eigentümer eines selbstnutzenden Einfamilienhauses Ihre Förderanträge bei der KfW stellen. Weitere Antragsgruppen folgen gestaffelt.
- Übergangsweise ist für Heizungen die Antragsstellung auch nach Einbau möglich: Wer zwischen dem 29. Dezember 2023 und 31. August 2024 einen Heizungstausch beauftragt, kann den Antrag bis zum 30. November 2024 nachholen.
Damit Sie im Förderdschungel nicht den Durchblick verlieren, steht Ihnen unser Serviceteam gerne zur Seite. Vereinbaren Sie noch heute Ihren kostenlosen persönlichen Beratungstermin!
In 6 Schritten zu Ihrem Zuschuss
1. Angebot einholen und Liefer- oder Leistungsvertrag schließen
Voraussetzung für die Antragsstellung ist ein geschlossener Liefer- oder Leistungsvertrag für den Einbau einer förderfähigen Heizung. Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösenden Bedingung enthalten. Diese besagt, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, wenn Sie die Förderzusage der KfW für Ihre Heizlösung haben.
2. „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) einholen
Für die Antragsstellung benötigen Sie eine „Bestätigung zum Antrag“. Diese können Sie bei Ihrem Fachhandwerker oder Ihrem Energieeffizienzexperten anfragen. Sie haben Ihre Wärmelösung bei MVV gekauft? Dann sprechen Sie uns gerne darauf an. Die BzA enthält alle wichtigen Informationen zu Ihrer geplanten Heizung sowie zu den förderfähigen Gesamtkosten.
3. Zuschuss beantragen
Registrieren Sie sich im Kundenportal „Meine KfW“ und wählen Sie dort das Produkt „BEG-Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ aus. Im Anschluss folgen Sie den Schritten der Antragstellung.
Folgende Dokumente benötigen Sie für die Beantragung:
- Die 15-stellige BzA-ID (diese finden Sie auf Ihrem BzA-Antrag)
- Den Lieferungs- bzw. Leistungsvertrag für Ihre MVV Wärmelösung
4. Vorhaben umsetzen
Sobald Sie von der KfW die Zusage für den Zuschuss bekommen haben, können Sie mit Ihrem Vorhaben starten.
5. „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) einholen
Nachdem Sie Ihr Vorhaben umgesetzt haben, erhalten Sie von uns eine „Bestätigung nach Durchführung“. Darin bestätigen wir Ihnen, dass Ihr Vorhaben ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
6. Identifizierung durchführen, Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten
Für die Auszahlung Ihres Zuschusses identifizieren Sie sich im KfW-Kundenportal und laden dort die entsprechenden Nachweisdokumente hoch. Dafür benötigen Sie die „Bestätigung nach Durchführung“ sowie alle Rechnungen für Ihr Vorhaben. Werden weitere Boni in Anspruch genommen, wie der Klimageschwindigkeitsbonus oder der Einkommensbonus, werden zusätzliche Dokumente benötigt. Nach erfolgreicher Prüfung durch die KfW, wird Ihnen der Zuschuss auf Ihr Konto ausgezahlt.
Das Einreichen der Nachweise wird für selbstnutzende EigentümerInnen von Einfamilienhäusern voraussichtlich ab September 2024 möglich sein.
Öffentliche Förderprogramme
Die Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung für Ihre Heizungsmodernisierung zu erhalten sind vielfältig. Informieren Sie sich noch bevor Sie mit der Umsetzung Ihrer Maßnahme beginnen. Viele Zuschüsse können nicht nachträglich beantragt werden.
- KfW-Bankengruppe
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- L-Bank Baden-Württemberg
- Klimaschutzagentur Mannheim
Hinweis: Fördergeber, Förderinstitutionen und Fördermittel können sich kurzfristig ändern. Aus diesem Grund raten wir Ihnen, sich vor Beginn der Baumaßnahme über die jeweiligen Förderprogramme zu erkundigen.
Häufige Fragen zur Förderung
- Wo kann die Förderung beantragt werden?
- Wer kann den Förderantrag stellen?
Wer kann den Förderantrag stellen?
Der Start der Antragsstellung erfolgt gestaffelt:
- Ab sofort können Eigentümer eines selbstnutzenden Einfamilienhauses Ihre Förderanträge bei der KfW stellen.
- Voraussichtlich ab Mai 2024 ist die Antragsstellung für selbstnutzende EigentümerInnen von Zwei- bzw. Mehrfamilienhäusern sowie für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) möglich.
- Voraussichtlich im August 2024 folgt die Antragsstellung für Vermieter
Übergangsweise ist für Heizungen die Antragsstellung nach Einbau möglich!
Der Heizungstausch kann ab sofort beauftragt und der Förderantrag nachgereicht werden. Diese Übergangsregelung für die Heizungsförderung gilt befristet. Wer zwischen dem 29. Dezember 2023 und 31. August 2024 einen Heizungstausch beauftragt, kann den Antrag bis zum 30. November 2024 nachholen.
- Welche Wärmelösungen werden gefördert?
Welche Wärmelösungen werden gefördert?
Gefördert wird der Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Ziel der Förderung ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen.
Zu den geförderten Maßnahmen gehören der Kauf und die Installation von
- solarthermischen Anlagen
- Biomasseheizungen
- Wärmepumpen
- Brennstoffzellenheizungen
- wasserstofffähigen Heizungen (Investitionsmehrausgaben)
- innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz und die Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt.
- Wie hoch ist die Heizungsförderung 2024?
Wie hoch ist die Heizungsförderung 2024?
Seit dem 1. Januar 2024 ist die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Wer jetzt eine umweltfreundliche Heizung einbaut, kann von bis zu 70 Prozent Zuschuss profitieren.
- 30% Grundförderung für eine klimafreundliche Heizung auf Basis Erneuerbarer Energien, wie beispielsweise Wärmepumpen oder Fernwärme
- 20% Klimageschwindigkeitsbonus für selbstnutzende EigentümerInnen für den Austausch einer alten Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder mindestens 20 Jahre alte Gas-Heizung. Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt bis 2028 in voller Höhe, danach reduziert er sich alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte.
- 30% Einkommensbonus für selbstnutzende EigentümerInnen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro
- 5% Effizienzbonus für Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel einsetzen, oder als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen
Kumuliert ist ein Höchst-Fördersatz von 70 Prozent auf eine maximal förderfähige Investitionssumme von 30.000 Euro für die erste Wohneinheit möglich. Je nach Erfüllung der Förderbedingungen können zwischen 30 und 70 Prozent der maximal förderfähigen Investitionssumme bezuschusst werden. Das sind bei Anschaffung einer neuen Wärmepumpe zwischen 9.000 und 21.000 Euro.
- Wann sollten Fördergelder spätestens beantragt werden?
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