Windpark Waldbrunn
Neuer Windpark mit sieben Windenergieanlagen im Odenwald
Deutschland will bis zum Jahr 2045 klimaneutral werden. Eine wichtige Säule der Energiewende ist neben der Reduzierung von Treibhausgasen der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien, vor allem der Wind- und Solarenergie. MVV betreibt deutschlandweit unter anderem Wind- und Photovoltaikanlagen und fördert damit die Unabhängigkeit von fossilen Energiequellen. Auch im Odenwald planen wir die Errichtung eines Windparks nach neuesten Standards.
Derzeit bereiten wir einen Antrag für die Errichtung von sieben Windenergieanlagen der aktuellen Generation auf dem Höhenzug „Markgrafenwald“ vor. Die Fläche liegt in den Gemarkungen der Gemeinden Eberbach und Waldbrunn.
Das neue Vorhaben wird sich wesentlich von dem Projekt unterscheiden, das bereits 2012/2013 von der Markgrafenwald GbR initiiert und bei der Verfahrensbehörde beantragt worden war: Es sollen weniger Anlagen errichtet werden, da sich der Stand der Technik mittlerweile erheblich weiterentwickelt hat.
Die sieben neuen Windräder vom Typ Vestas V162 produzieren genauso viel Energie wie die zuvor geplanten zwölf Anlagen. Das bedeutet, dass mit einer deutlichen Reduzierung der Anlagenanzahl der Nutzen für das Klima unverändert hoch bleibt. Der Windpark wird etwa 33.000 Haushalte mit klimaneutraler und damit umweltschonender Energie versorgen können.
Gleichzeitig haben sich zwischenzeitlich durch gesetzliche Regelungen neue Formen der kommunalen Teilhabe am Ertrag der Windenergieanlagen ergeben. Darüber hinaus prüft MVV Varianten von Bürgerbeteiligungen, die es interessierten Bürgerinnen und Bürgern erlauben sollen, von dem Betrieb des Windparks finanziell zu profitieren.
Flächenschonende Umsetzung und leistungsfähigere Anlagen geplant
Das Projekt soll flächenschonend und unter Berücksichtigung der vorhandenen Infrastruktur umgesetzt werden. Die Planungen für den Windpark berücksichtigen die Vorgaben des in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbands Neckargerach-Waldbrunn sowie des Flächennutzungsplanentwurfes der Gemeindeverwaltungsverbandes Eberbach-Schönbrunn.
Zudem halten die geplanten Windenergieanlagen den Mindestabstand von eintausend Metern zur Wohnbebauung ein. Geltende Richtwerte zum Immissionsschutz werden ebenso berücksichtigt wie die Empfehlungen hinsichtlich forst- und naturschutzrechtlicher Belange – zum Beispiel für hochwertige Biotopstrukturen.